Die Grundschule Höfingen wurde in mehreren Bauphasen erbaut. Das Hauptgebäude besteht aus dem „Altbau“ (Südseite) und wurde im Jahr 1960 als ein zweigeschossiges Schulgebäude errichtet. Dieser Gebäudeteil wurde dann im Jahr 1980 nach Norden mit einem Gebäudeflügel und mit einer zentralen Verbindungshalle „Marktplatz“ erweitert. Ziel der Maßnahme ist die grundlegende energetische Sanierung der gesamten Gebäudehülle des Hauptgebäudes, unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden sowie unter Erfüllung der Photovoltaik-Pflicht des Landes Baden-Württemberg. Die Arbeiten sollen während des laufenden Schulbetriebs stattfinden. Mit bauzeitlich bedingten Schadstoffen muss gerechnet werden. Planungsbereiche Elektro: - PV-Anlage - Leistungen im Rahmen der Fassaden- und Dachsanierung wie beispielsweise Anschluss von Sonnenschutz, etc. . Voraussichtliche Kosten: - Elektroarbeiten,Starkstromanlagen, inkl.450 und 490: ca. 75.500 € netto - PV Anlage: ca. 252.000 € netto" . Voraussichtliche Termine: Die Planung soll direkt nach Beauftragung begonnen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-18.
Auftragsbekanntmachung (2023-04-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Die Grundschule Höfingen wurde in mehreren Bauphasen erbaut. Das Hauptgebäude besteht aus dem „Altbau“ (Südseite) und wurde im Jahr 1960 als ein zweigeschossiges Schulgebäude errichtet. Dieser Gebäudeteil wurde dann im Jahr 1980 nach Norden mit einem Gebäudeflügel und mit einer zentralen Verbindungshalle „Marktplatz“ erweitert.
Ziel der Maßnahme ist die grundlegende energetische Sanierung der gesamten Gebäudehülle des Hauptgebäudes, unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden sowie unter Erfüllung der Photovoltaik-Pflicht des Landes Baden-Württemberg.
Die Arbeiten sollen während des laufenden Schulbetriebs stattfinden. Mit bauzeitlich bedingten Schadstoffen muss gerechnet werden.
Planungsbereiche Elektro:
- PV-Anlage
- Leistungen im Rahmen der Fassaden- und Dachsanierung wie beispielsweise Anschluss von Sonnenschutz, etc.
.
Voraussichtliche Kosten:
- Elektroarbeiten,Starkstromanlagen, inkl.450 und 490: ca. 75.500 € netto
- PV Anlage: ca. 252.000 € netto"
.
Voraussichtliche Termine:
Die Planung soll direkt nach Beauftragung begonnen werden.
Die Grundschule Höfingen wurde in mehreren Bauphasen erbaut. Das Hauptgebäude besteht aus dem „Altbau“ (Südseite) und wurde im Jahr 1960 als ein zweigeschossiges Schulgebäude errichtet. Dieser Gebäudeteil wurde dann im Jahr 1980 nach Norden mit einem Gebäudeflügel und mit einer zentralen Verbindungshalle „Marktplatz“ erweitert.
Ziel der Maßnahme ist die grundlegende energetische Sanierung der gesamten Gebäudehülle des Hauptgebäudes, unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden sowie unter Erfüllung der Photovoltaik-Pflicht des Landes Baden-Württemberg.
Die Arbeiten sollen während des laufenden Schulbetriebs stattfinden. Mit bauzeitlich bedingten Schadstoffen muss gerechnet werden.
Planungsbereiche Elektro:
- PV-Anlage
- Leistungen im Rahmen der Fassaden- und Dachsanierung wie beispielsweise Anschluss von Sonnenschutz, etc.
.
Voraussichtliche Kosten:
- Elektroarbeiten,Starkstromanlagen, inkl.450 und 490: ca. 75.500 € netto
- PV Anlage: ca. 252.000 € netto"
.
Voraussichtliche Termine:
Die Planung soll direkt nach Beauftragung begonnen werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-04-18 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-21 📅
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 079-234076
ABl. S-Ausgabe: 79
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Grundschule Höfingen wurde in mehreren Bauphasen erbaut. Das Hauptgebäude besteht aus dem „Altbau“ (Südseite) und wurde im Jahr 1960 als ein zweigeschossiges Schulgebäude errichtet. Dieser Gebäudeteil wurde dann im Jahr 1980 nach Norden mit einem Gebäudeflügel und mit einer zentralen Verbindungshalle „Marktplatz“ erweitert.
Die Grundschule Höfingen wurde in mehreren Bauphasen erbaut. Das Hauptgebäude besteht aus dem „Altbau“ (Südseite) und wurde im Jahr 1960 als ein zweigeschossiges Schulgebäude errichtet. Dieser Gebäudeteil wurde dann im Jahr 1980 nach Norden mit einem Gebäudeflügel und mit einer zentralen Verbindungshalle „Marktplatz“ erweitert.
Ziel der Maßnahme ist die grundlegende energetische Sanierung der gesamten Gebäudehülle des Hauptgebäudes, unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden sowie unter Erfüllung der Photovoltaik-Pflicht des Landes Baden-Württemberg.
Ziel der Maßnahme ist die grundlegende energetische Sanierung der gesamten Gebäudehülle des Hauptgebäudes, unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden sowie unter Erfüllung der Photovoltaik-Pflicht des Landes Baden-Württemberg.
Die Arbeiten sollen während des laufenden Schulbetriebs stattfinden. Mit bauzeitlich bedingten Schadstoffen muss gerechnet werden.
Planungsbereiche Elektro:
- PV-Anlage
- Leistungen im Rahmen der Fassaden- und Dachsanierung wie beispielsweise Anschluss von Sonnenschutz, etc.
Voraussichtliche Kosten:
- Elektroarbeiten,Starkstromanlagen, inkl.450 und 490: ca. 75.500 € netto
- PV Anlage: ca. 252.000 € netto"
Voraussichtliche Termine:
Die Planung soll direkt nach Beauftragung begonnen werden.
Planung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI,
Anlagengruppen 4+5 + PV-Anlage,
Leistungsphasen 1 - 9 + besondere Leistung (Überwachung der Mängelbeseitigung in LP9)
Beschreibung der Verlängerungen: Vertragslaufzeit abhängig von Projektlaufzeit
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leonberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- § 44 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 6: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingeniuerkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt (Mindestbedingung Dipl.-Ing. / Master Elektrotechnik oder vergleichbares). (Ausschlusskriterium).
- § 44 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 6: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingeniuerkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt (Mindestbedingung Dipl.-Ing. / Master Elektrotechnik oder vergleichbares). (Ausschlusskriterium).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- § 36 VgV und 47 VgV: Verpflichtungserklärung der vorgesehenen Nachunternehmer (bei Bedarf),
- § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass für das Unternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung mit 2,0 Mio. EUR Deckungssumme jeweils für Personen- und Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass für das Unternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung mit 2,0 Mio. EUR Deckungssumme jeweils für Personen- und Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden.
Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden dürfen auf den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. (Ausschlusskriterium),
- § 47 VgV: Eigenerklärung zur Eignungsleihe und entsprechende Verpflichtungserklärung (bei Bedarf).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w) in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der technischen Beschäftigten).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
- § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung, dass keine Interessenskonflikte gemäß § 6 VgV bestehen (Ausschlusskriterium),
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium),
- Mindestlohn: Eigenerklärung, dass bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht (Ausschlusskriterium).
- Mindestlohn: Eigenerklärung, dass bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht (Ausschlusskriterium).
- Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechsform, erforderlich ist eine gesamtschuldnerische Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
- Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechsform, erforderlich ist eine gesamtschuldnerische Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
- Russland-Sanktionen: Eigenerklärung, dass keine Gründe für eine Sanktionierung bestehen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: elektronisch
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam (Erfahrung und Qualifikation) / Organisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kosten/Qualitäten
Preis (Gewichtung): 40 %
- Für die Teilnahme wurde ein Formular erarbeitet. Das Formular ist für die Teilnahme zwingend zu verwenden.
- Bietergemeinschaften sind zugelassen, die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder wird im Auftragsfall gefordert.
- Eine Teilnahme in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelteilnahme aus und umgekehrt. Eine Teilnahme als Einzelbieter oder in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Teilnahme als Subunternehmer aus. Mehrfachteilnahmen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbietern bzw. Bietergemeinschaften sind zugelassen.
- Eine Teilnahme in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelteilnahme aus und umgekehrt. Eine Teilnahme als Einzelbieter oder in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Teilnahme als Subunternehmer aus. Mehrfachteilnahmen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbietern bzw. Bietergemeinschaften sind zugelassen.
- Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/seiten/default.aspx🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.