Grundschule Lützen, Bauliche und energetische Sanierung, Los 9: Fassadensanierung

Stadt Lützen

Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav- Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2 in Lützen zwingend notwendig. Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden. Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW- Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie. Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde 1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen „auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des Baudenkmals ab. Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-, dem Mittel- und dem Seitenflügel.

Deadline

Deadline 2026-06-05

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Grundschule Lützen, Bauliche und energetische Sanierung, Los 9: Fassadensanierung
Referenznummer: LUE-2026-003
Kurze Beschreibung:
Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der  auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav- Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen  Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau  des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen  Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2  in Lützen zwingend notwendig. Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der  Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der  Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden.  Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als  fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die  Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet  werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW- Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen  an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit  der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des  Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie.  Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde  1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als  erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer  stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen  bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der  Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen  „auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte  Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis  Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem  Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung  hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im  Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und  brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes  Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des  Baudenkmals ab. Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-,  dem Mittel- und dem Seitenflügel.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Fassadenarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LUE-2026-003
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Grobmengenübersicht Fassadensanierung 1. Baustelleneinrichtung Leistung Einheit Menge Baustelleneinrichtung psch 1 Vorhaltung Wochen 36 Räumen der Baustelle psch 1 2. Untersuchung / Dokumentation Leistung Einheit Menge Fassadenuntersuchung m² ca. 1.600 Schadenskartierung m² ca. 1.600 Musterflächen gesamt St ca. 7 Dokumentation psch 1 3. Schutz- und Nebenleistungen Leistung Einheit Menge Auffangwanne / Folie m² ca. 170 Schutzabdeckungen m² ca. 500 Hartfaserplatten m² ca. 100 Schottlagen Gerüst m² ca. 340 4. Rückbau / Ausbauarbeiten Leistung Einheit Menge Ausbau Fensteranschlussfugen m ca. 150 Ausbau Kleineisen / Fremdteile St ca. 150 Ausbau größere Eisenteile St ca. 50 Fugenausbau Ziegel m² ca. 1.150 Fugenausbau Naturstein / Sockel m² ca. 175 Fugenausbau Gewände m ca. 450 Ausbau Natursteinbauteile m³ ca. 5,5 5. Reinigung Leistung Einheit Menge Fassadenreinigung m² ca. 1.600 Zwischenreinigung m² ca. 1.400 Schlussreinigung m² ca. 1.400 Entfernung Bewuchs m² ca. 150 Entfernung Krusten m² ca. 50 Seite 1 von 3 SLU-009 Energetische Sanierung Grundschule Lützen Los 09 Fassadensanierung 6. Fugensanierung Leistung Einheit Menge Verfugung Ziegelmauerwerk m² ca. 1.150 Verfugung Naturstein / Sockel m² ca. 175 Verfugung Gewände m ca. 450 Anschlussfugen m ca. 550 7. Mauerwerks- und Steinreparatur Leistung Einheit Menge Steinreparatur (Mörtel) St ca. 5.500 Steine ersetzen (bis 10 St zusammenhängend) St ca. 4.000 Steine ersetzen (bis 20 St) St ca. 2.000 Steine ersetzen (größere Flächen) m² ca. 35 Steine ausbauen und neu versetzen St ca. 500 Hintermauerwerk erneuern m² ca. 10 Ziegelbögen sanieren m ca. 30 8. Natursteinsanierung Leistung Einheit Menge Natursteinergänzungen gesamt St > 1.000 Neuteile Sandstein m³ ca. 5,5 Wiedereinbau Naturstein m³ ca. 0,5 Sockelquader / Vierungen St ca. 150 Steinoberflächenbearbeitung m² ca. 3 Retusche / Angleichung m² ca. 65 Entsalzung m² ca. 25 9. Risssanierung / Verankerung Leistung Einheit Menge Risssanierung Mauerwerk m ca. 75 Injektionen / Verpressung kg ca. 250 Edelstahlanker / Spiralanker St ca. 200 Verblendsanieranker St ca. 100 10. Treppensanierung (Granit) Leistung Einheit Menge Treppenflächen bearbeiten m² ca. 75 Stufenbearbeitung St ca. 122 Antirutschkanten fräsen m ca. 150 Antirutschkanten verfüllen m ca. 150 Schadstellen ausbessern St ca. 30 Seite 2 von 3 SLU-009 Energetische Sanierung Grundschule Lützen Los 09 Fassadensanierung 11. Wiederherstellung / Neubau Leistung Einheit Menge Sandsteinmauer herstellen m³ ca. 4 Reinigung Bestandssteine m² ca. 13,5 Torpfeiler herstellen St 2 Ziegel liefern St ca. 330 12. Entsorgung Leistung Einheit Menge Entsorgung Materialien t ca. 1 Entsorgung Naturstein m³ ca. 5,5
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postanschrift: Pestalozzistraße 2
Postleitzahl: 06686
Stadt: Lützen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Burgenlandkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-21 📅
Datum des Endes: 2027-01-26 📅
Vergabekriterien
Preis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 50% Qualität
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Postanschrift: Grundschule Lützen, Pestalozzistraße 2

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-05 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-05 09:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Gemeinsame Vergabestelle Elsteraue, Lützen, Wethautal, Teuchern Hauptstraße 30 06729 Elsteraue
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Teilnahme von Bietern und Bevollmächtigten an der Öffnung der Angebote ist nicht zulässig.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-06-05 09:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Gemeinsame Vergabestelle Elsteraue, Lützen, Wethautal, Teuchern Hauptstraße 30 06729 Elsteraue
Zusätzliche Informationen:
Die Teilnahme von Bietern und Bevollmächtigten an der Öffnung der Angebote ist nicht zulässig.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-05-29 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Anlage "Abschließende Liste-VOB" für dieses Verfahren ist anzuwenden. Der nachweis des Mindestumsatzes 1,8mio€; der Nachweis der 3 Referenzen gem. VOB-Liste; Der Nachweis der Mindestunternehmensgröße; sowie der Qualifikationsnachweis "Restaurator im Handwerk" sind von der Nachforderung ausgeschlossen und müssen zwingend mit dem Angebot erbracht werden! Bieter, die diese Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllen oder die geforderten Nachweise nicht mit Angebotsabgabe vorlegen, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat einen Handelsregisterauszug oder Eintragung in die Handwerkskammer o.ä. vorzulegen, ebenso eine Gewerbean- oder ummeldung. Bei ausländischen Bietern müssen die Nachweise als Übersetzung in Deutsch an das Original angehängt werden.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben über vergleichbare Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sind beizulegen. Nachweis eines jährlichen Mindestumsatzes von 1,8 Mio. € über Umsatznachweis nach Formblatt 124
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis von mindestens 3 vergleichbaren Referenzprojekten im Bereich Fassaden- bzw. Natursteinsanierung an denkmalgeschützten Objekten seit dem 01.01.2021 mit folgenden Angaben: Ausführungsort, Ausführungszeit, Leistungsumfang , Auftraggeber
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer Mindestunternehmensgröße von 10 festangestellten Mitarbeitern. / nachvollziehbare Darstellung der Beschäftigtenstruktur. Hierbei sind mindestens folgende Angaben zu machen: Gesamtzahl der Mitarbeiter, Aufschlüsselung nach Qualifikation (Ingenieure, Techniker, Meister, Facharbeiter, Verwaltung, sonstige Mitarbeiter) sowie die durchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen und Soka (falls zutreffend ORIGINAL, z.B. Sachsen-Anhalt), Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft, falls zutreffend ORIGINAL (z. B. BauBG)
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung: mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden
Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/20141 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
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-Für jedes Nachunternehmen aktuelle Nachweise über die vollständige Entrichtung von Steuern und Sozialver- sicherungsbeiträgen, (Bescheinigung in Steuersachen, UB Krankenkassen, qualif. UB BG) falls notwendig ORIGINAL - Für jedes Nachunternehmen Eigenerklärung, Tariftreue Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit TVergG LSA - Für jedes Nachunternehmen Eigenerklärung 124 VHB oder PQ-Zertifikat Bei der beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmen durch den Bestbieter stellen wir die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen, wie Sie für den Hauptbieter vorgesehen sind.
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Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB) bzw. Präqualifizierte Unternehmen legen bitte das Zertifikat der Präqualifizierung bei
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Nachweis Qualifikation „Restaurator im Handwerk“
Geforderte Kautionen und Garantien:
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten die Regelungen gem. VOB/B, VOB/C gem. beiliegenden Verdingungsunterlagen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
+ 12 weitere
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen
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§ 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
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§ 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
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§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
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das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
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ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
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eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
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Verstöße gegen nationale Gesetze und Verordnungen auf den das Vergabeverfahren begründet ist.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Lützen
Nationale Registrierungsnummer: 15084315-0000-15
Abteilung: Gemeinsame Vergabestelle Gemeinde Elsteraue, Stadt Lützen, VGem Wethautal, Stadt Teuchern
Postanschrift: Markt 1
Postleitzahl: 06686
Postort: Lützen
Region: Burgenlandkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Gemeinsame Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@gemeinde-elsteraue.de 📧
Telefon: 03441-226 193 📞
Fax: 03441-226 103 📠
URL: https://www.stadt-luetzen.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.stadt-luetzen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=858623 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=858623 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Halle, Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 345 514-1529 📞
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/1-und-2-vergabekammer 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: :Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 gem. GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragen erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 088-314816 (2026-05-05)
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