Der Neubau der Grundschule Spardorf mit angeschlossenem Hort und Turnhalle folgt einem modernen, pädagogisch durchdachten Raum- und Betreuungskonzept unter dem Namen "Lernhaus Spardorf". Grundlage ist die enge Verzahnung von Schule und kooperativer Ganztagsbetreuung, die Kindern ganzheitliche Bildung, Förderung und Betreuung aus einer Hand bietet. Die Architektur orientiert sich am pädagogischen Konzept: Großzügige Klassenzimmer, Differenzierungsräume und ein zentraler „Marktplatz“ ermöglichen individualisiertes, flexibles Lernen sowie gruppenübergreifende Projekte. Die Turnhalle ist direkt angeschlossen um Bewegung in den Schulalltag zu integrieren. Die zu errichtenden Außenanlagen sollem diesem Konzept entsprechen und die pädagogische Zielsetzung unterstützen. Der Tagesablauf ist klar strukturiert, mit Hausaufgabenbetreuung, Mittagessen im Kinderbistro und freiwilligen Freizeitangeboten am Nachmittag. Eigene Räume für den Hort sorgen für eine klare Trennung von Schul- und Freizeitbereich. Verschiedene Zonen (Ruhe, Aktivität, Spiel) unterstützen die Selbstbestimmung und Bedürfnisse der Kinder. Schwerpunkte liegen auf Werteerziehung, Partizipation, Umweltbildung, musischer und medialer Bildung. Die Planung schafft Chancengleichheit und berücksichtigt die Vielfalt der Kinder – mit dem Ziel, eine kindgerechte, fördernde und zukunftsorientierte Lernumgebung zu schaffen. Nachdem die Planungen für den Neubau wegen der Auseinandersetzungen um den Sportplatz ruhen mussten, konnten sie Anfang 2022 wieder aufgenommen werden. Seitdem wurde die komplette Fachplanung durchgeführt (u.a. mit umfangreichen Bodenuntersuchungen) und der Förderantrag bei der Regierung von Mittelfranken gestellt. Der Bauantrag für den Neubau wurde ebenfalls bereits gestellt und die Werkplanung bzw. Ausschreibung der Bauleistungen beauftragt. Baubeginn war im Juli 2025. Derzeit befindet sich der Schulneubau im Rohbaustadium. Das Kellergeschoss ist bereits abgeschlossen und verfüllt, das EG in Arbeit und das OG bis Ende Juli geplant. Die Haustechnikgewerke sind beauftragt und die Ausbaugewerke teilweise. Bedingt durch die Insolvenz des Fachplaners für die Außenanlagen, werden die noch fehlenden Planungsleistungen neu ausgeschrieben. Da die Baugenehmigung und auch der Förderbescheid bereits vorliegen werden folgende Leistungen vergeben: LPH 3 anteilig (für die Überarbeitung eines Teilbereichs wird ein Anteil von 20 % angesetzt), LPH 5-9 gem. §39 HOAI 2021.
Der Neubau der Grundschule Spardorf mit angeschlossenem Hort und Turnhalle folgt einem modernen, pädagogisch durchdachten Raum- und Betreuungskonzept unter dem Namen "Lernhaus Spardorf". Grundlage ist die enge Verzahnung von Schule und kooperativer Ganztagsbetreuung, die Kindern ganzheitliche Bildung, Förderung und Betreuung aus einer Hand bietet.
Die Architektur orientiert sich am pädagogischen Konzept: Großzügige Klassenzimmer, Differenzierungsräume und ein zentraler „Marktplatz“ ermöglichen individualisiertes, flexibles Lernen sowie gruppenübergreifende Projekte. Die Turnhalle ist direkt angeschlossen um Bewegung in den Schulalltag zu integrieren. Die zu errichtenden Außenanlagen sollem diesem Konzept entsprechen und die pädagogische Zielsetzung unterstützen.
Der Tagesablauf ist klar strukturiert, mit Hausaufgabenbetreuung, Mittagessen im Kinderbistro und freiwilligen Freizeitangeboten am Nachmittag. Eigene Räume für den Hort sorgen für eine klare Trennung von Schul- und Freizeitbereich. Verschiedene Zonen (Ruhe, Aktivität, Spiel) unterstützen die Selbstbestimmung und Bedürfnisse der Kinder.
Schwerpunkte liegen auf Werteerziehung, Partizipation, Umweltbildung, musischer und medialer Bildung. Die Planung schafft Chancengleichheit und berücksichtigt die Vielfalt der Kinder – mit dem Ziel, eine kindgerechte, fördernde und zukunftsorientierte Lernumgebung zu schaffen.
Nachdem die Planungen für den Neubau wegen der Auseinandersetzungen um den Sportplatz ruhen mussten, konnten sie Anfang 2022 wieder aufgenommen werden. Seitdem wurde die komplette Fachplanung durchgeführt (u.a. mit umfangreichen Bodenuntersuchungen) und der Förderantrag bei der Regierung von Mittelfranken gestellt. Der Bauantrag für den Neubau wurde ebenfalls bereits gestellt und die Werkplanung bzw. Ausschreibung der Bauleistungen beauftragt. Baubeginn war im Juli 2025. Derzeit befindet sich der Schulneubau im Rohbaustadium. Das Kellergeschoss ist bereits abgeschlossen und verfüllt, das EG in Arbeit und das OG bis Ende Juli geplant. Die Haustechnikgewerke sind beauftragt und die Ausbaugewerke teilweise. Bedingt durch die Insolvenz des Fachplaners für die Außenanlagen, werden die noch fehlenden Planungsleistungen neu ausgeschrieben. Da die Baugenehmigung und auch der Förderbescheid bereits vorliegen werden folgende Leistungen vergeben: LPH 3 anteilig (für die Überarbeitung eines Teilbereichs wird ein Anteil von 20 % angesetzt), LPH 5-9 gem. §39 HOAI 2021.
Der Neubau der Grundschule Spardorf mit angeschlossenem Hort und Turnhalle folgt einem modernen, pädagogisch durchdachten Raum- und Betreuungskonzept unter dem Namen "Lernhaus Spardorf". Grundlage ist die enge Verzahnung von Schule und kooperativer Ganztagsbetreuung, die Kindern ganzheitliche Bildung, Förderung und Betreuung aus einer Hand bietet.
Die Architektur orientiert sich am pädagogischen Konzept: Großzügige Klassenzimmer, Differenzierungsräume und ein zentraler „Marktplatz“ ermöglichen individualisiertes, flexibles Lernen sowie gruppenübergreifende Projekte. Die Turnhalle ist direkt angeschlossen um Bewegung in den Schulalltag zu integrieren. Die zu errichtenden Außenanlagen sollem diesem Konzept entsprechen und die pädagogische Zielsetzung unterstützen.
Der Tagesablauf ist klar strukturiert, mit Hausaufgabenbetreuung, Mittagessen im Kinderbistro und freiwilligen Freizeitangeboten am Nachmittag. Eigene Räume für den Hort sorgen für eine klare Trennung von Schul- und Freizeitbereich. Verschiedene Zonen (Ruhe, Aktivität, Spiel) unterstützen die Selbstbestimmung und Bedürfnisse der Kinder.
Schwerpunkte liegen auf Werteerziehung, Partizipation, Umweltbildung, musischer und medialer Bildung. Die Planung schafft Chancengleichheit und berücksichtigt die Vielfalt der Kinder – mit dem Ziel, eine kindgerechte, fördernde und zukunftsorientierte Lernumgebung zu schaffen.
Nachdem die Planungen für den Neubau wegen der Auseinandersetzungen um den Sportplatz ruhen mussten, konnten sie Anfang 2022 wieder aufgenommen werden. Seitdem wurde die komplette Fachplanung durchgeführt (u.a. mit umfangreichen Bodenuntersuchungen) und der Förderantrag bei der Regierung von Mittelfranken gestellt. Der Bauantrag für den Neubau wurde ebenfalls bereits gestellt und die Werkplanung bzw. Ausschreibung der Bauleistungen beauftragt. Baubeginn war im Juli 2025. Derzeit befindet sich der Schulneubau im Rohbaustadium. Das Kellergeschoss ist bereits abgeschlossen und verfüllt, das EG in Arbeit und das OG bis Ende Juli geplant. Die Haustechnikgewerke sind beauftragt und die Ausbaugewerke teilweise. Bedingt durch die Insolvenz des Fachplaners für die Außenanlagen, werden die noch fehlenden Planungsleistungen neu ausgeschrieben. Da die Baugenehmigung und auch der Förderbescheid bereits vorliegen werden folgende Leistungen vergeben: LPH 3 anteilig (für die Überarbeitung eines Teilbereichs wird ein Anteil von 20 % angesetzt), LPH 5-9 gem. §39 HOAI 2021.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2026-06
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Der Neubau der Grundschule Spardorf mit angeschlossenem Hort und Turnhalle folgt einem modernen, pädagogisch durchdachten Raum- und Betreuungskonzept unter dem Namen "Lernhaus Spardorf". Grundlage ist die enge Verzahnung von Schule und kooperativer Ganztagsbetreuung, die Kindern ganzheitliche Bildung, Förderung und Betreuung aus einer Hand bietet.
Die Architektur orientiert sich am pädagogischen Konzept: Großzügige Klassenzimmer, Differenzierungsräume und ein zentraler „Marktplatz“ ermöglichen individualisiertes, flexibles Lernen sowie gruppenübergreifende Projekte. Die Turnhalle ist direkt angeschlossen, um Bewegung in den Schulalltag zu integrieren.
Baubeginn war im Juli 2025. Derzeit befindet sich der Schulneubau im Rohbaustadium. Das Kellergeschoss ist bereits abgeschlossen und verfüllt, das EG in Arbeit und das OG bis Ende Juli geplant. Die Haustechnikgewerke sind beauftragt und die Ausbaugewerke teilweise. Bedingt durch die Insolvenz des Fachplaners für die Außenanlagen, werden die noch fehlenden Planungsleistungen neu ausgeschrieben. Dazu gehört die Überarbeitung der derzeitigen Entwurfsplanung aufgrund geänderter Höhenlage in einem Teilbereich und das Leistungsbild ab LPH 5.
• Da die Baugenehmigung und auch der Förderbescheid bereits vorliegen werden folgende Leistungen vergeben: LPH 3 anteilig (für die Überarbeitung eines Teilbereichs wird ein Anteil von 20 % angesetzt), LPH 5-9 gem. §39 HOAI 2021. Mit der Erbringung der Leistungen soll unmittelbar nach der Beauftragung begonnen werden. Die Schuleröffnung ist für Ende 2027 geplant. Die Arbeiten an den Freianlagen sollen mit dem Hartplatz als letztem Teilbereich Anfang bis Mitte 2028 abgeschlossen werden.
Der Neubau der Grundschule Spardorf mit angeschlossenem Hort und Turnhalle folgt einem modernen, pädagogisch durchdachten Raum- und Betreuungskonzept unter dem Namen "Lernhaus Spardorf". Grundlage ist die enge Verzahnung von Schule und kooperativer Ganztagsbetreuung, die Kindern ganzheitliche Bildung, Förderung und Betreuung aus einer Hand bietet.
Die Architektur orientiert sich am pädagogischen Konzept: Großzügige Klassenzimmer, Differenzierungsräume und ein zentraler „Marktplatz“ ermöglichen individualisiertes, flexibles Lernen sowie gruppenübergreifende Projekte. Die Turnhalle ist direkt angeschlossen, um Bewegung in den Schulalltag zu integrieren.
Baubeginn war im Juli 2025. Derzeit befindet sich der Schulneubau im Rohbaustadium. Das Kellergeschoss ist bereits abgeschlossen und verfüllt, das EG in Arbeit und das OG bis Ende Juli geplant. Die Haustechnikgewerke sind beauftragt und die Ausbaugewerke teilweise. Bedingt durch die Insolvenz des Fachplaners für die Außenanlagen, werden die noch fehlenden Planungsleistungen neu ausgeschrieben. Dazu gehört die Überarbeitung der derzeitigen Entwurfsplanung aufgrund geänderter Höhenlage in einem Teilbereich und das Leistungsbild ab LPH 5.
• Da die Baugenehmigung und auch der Förderbescheid bereits vorliegen werden folgende Leistungen vergeben: LPH 3 anteilig (für die Überarbeitung eines Teilbereichs wird ein Anteil von 20 % angesetzt), LPH 5-9 gem. §39 HOAI 2021. Mit der Erbringung der Leistungen soll unmittelbar nach der Beauftragung begonnen werden. Die Schuleröffnung ist für Ende 2027 geplant. Die Arbeiten an den Freianlagen sollen mit dem Hartplatz als letztem Teilbereich Anfang bis Mitte 2028 abgeschlossen werden.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst#
Postanschrift: Schulstr. 15
Postleitzahl: 91080
Stadt: Spardorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erlangen-Höchstadt
🏙️
Dauer: 720 Tage Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Eine Verlängerung der Laufzeit ist möglich. Nach Bedarf bis zum Abschluss des Projekts.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-06 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-06 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-06 09:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung folgender Unterlagen, und Erklärungen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber
über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte. Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Einhaltung von Kosten und Terminen bei ausgeführten Referenzprojekten.
Die Nachforderung folgender Unterlagen, und Erklärungen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber
über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte. Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Einhaltung von Kosten und Terminen bei ausgeführten Referenzprojekten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien sind mit dem Angebot einzureichen.
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürl. u. jur. Personen, die gem. Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt" befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt,
dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist und den Vorgaben des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht. Juristische Personen sind zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Aufgabe entsprechen und sofern für die Teilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die
an die natürlichen Personen gestellt werden. Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen in der Summe die Anforderungen erfüllt sind, die an
natürliche oder juristische Personen gestellt werden, sind zugelassen. Bieter/Bietergemeinschaften haben in dem Bewerbungsformblatt einen
bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Der Bieter muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige
berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses. Der/die Gesamtprojektleiter(in) muss über die Qualifikation „Landschaftsarchitekt“ verfügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien sind mit dem Angebot einzureichen.
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürl. u. jur. Personen, die gem. Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt" befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt,
dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist und den Vorgaben des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht. Juristische Personen sind zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Aufgabe entsprechen und sofern für die Teilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die
an die natürlichen Personen gestellt werden. Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen in der Summe die Anforderungen erfüllt sind, die an
natürliche oder juristische Personen gestellt werden, sind zugelassen. Bieter/Bietergemeinschaften haben in dem Bewerbungsformblatt einen
bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Der Bieter muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige
berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses. Der/die Gesamtprojektleiter(in) muss über die Qualifikation „Landschaftsarchitekt“ verfügen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mind. 1, max. 3 Projekte der Referenzliste (Formblatt 3.1 und 3.2) sind aussagekräftig auf bis zu 2 DIN A4 Seiten darzustellen, damit die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen beurteilbar ist. Angaben:
- Nachweis geeigneter Referenzen mit vergleichbaren Planungsanforderungen, (Nach 01.01.2016 fertiggestellt; mind. HZ III §39 HOAI, LPH 3, 5-9 unabhängig von Größe und Kosten).
- Name und Ort des Referenzprojekts
- Art und Nutzung der Anlage
- Art der Baumaßnahme (Neubau, Sanierung, etc.)
- Leistungsumfang (Leistungsphasen LPH 3, 5-9 nach § 39 HOAI)
- Leistungszeit (Beginn, Ende nach Monat und Jahr)
- Honorarzone (i. S. v. §5 Abs.1 HOAI)
- Baukosten (Kgr. 300-400)
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen die Leistungen nach dem 01.01.2016 beendet wurden. Es muss mindestens eine Referenz mit vergleichbaren Planungsanforderungen benannt werden. Nachweise ggf. durch Eignungsleihe nach §47 VgV. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mind. 1, max. 3 Projekte der Referenzliste (Formblatt 3.1 und 3.2) sind aussagekräftig auf bis zu 2 DIN A4 Seiten darzustellen, damit die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen beurteilbar ist. Angaben:
- Nachweis geeigneter Referenzen mit vergleichbaren Planungsanforderungen, (Nach 01.01.2016 fertiggestellt; mind. HZ III §39 HOAI, LPH 3, 5-9 unabhängig von Größe und Kosten).
- Name und Ort des Referenzprojekts
- Art und Nutzung der Anlage
- Art der Baumaßnahme (Neubau, Sanierung, etc.)
- Leistungsumfang (Leistungsphasen LPH 3, 5-9 nach § 39 HOAI)
- Leistungszeit (Beginn, Ende nach Monat und Jahr)
- Honorarzone (i. S. v. §5 Abs.1 HOAI)
- Baukosten (Kgr. 300-400)
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen die Leistungen nach dem 01.01.2016 beendet wurden. Es muss mindestens eine Referenz mit vergleichbaren Planungsanforderungen benannt werden. Nachweise ggf. durch Eignungsleihe nach §47 VgV. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von mind. 1.5 Mio. Euro und Deckungssummen für sonstige Schäden von 500.000 Euro , bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens, vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmers erfüllt werden, mit der dieser den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistung und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschalabdeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmers erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Angabe, ob oder auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen, bzw. ob oder auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von mind. 1.5 Mio. Euro und Deckungssummen für sonstige Schäden von 500.000 Euro , bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens, vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmers erfüllt werden, mit der dieser den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistung und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschalabdeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmers erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Angabe, ob oder auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen, bzw. ob oder auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
• Ausschlusskriterien:
- rechtsgültig unterschriebener Teilnahmeantrag (Formblatt 1.1) und dazugehöriger Bewerberbogen Formblatt 1.2)
- Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Angabe auf dem Bewerbungsbogen ausreichend)
- Nachweis Berufszulassung
- bei Bewerbergemeinschaft mit gleichem Leistungsbild (Formblatt 2.1.2)
- Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt 4.0)
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Nebenangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Nebenangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Auf postalischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Die Bieter sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der obengenannten Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Fragen sind nur bis 10 Kalendertage vor Ende der Bieterfrist zugelassen. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. Des Weiteren behält sich die Auftraggeberin vor, den Auftrag bei nicht Erfüllung der
Leistung den nächsten Bieter mit der Leistung des Verfahrens zu beauftragen. Unvollständig ausgefüllte und/oder nicht rechtsgültig unterschriebene Bewerbungsbögen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
• Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
• Ausschlusskriterien:
- rechtsgültig unterschriebener Teilnahmeantrag (Formblatt 1.1) und dazugehöriger Bewerberbogen Formblatt 1.2)
- Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Angabe auf dem Bewerbungsbogen ausreichend)
- Nachweis Berufszulassung
- bei Bewerbergemeinschaft mit gleichem Leistungsbild (Formblatt 2.1.2)
- Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt 4.0)
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Nebenangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Nebenangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Auf postalischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Die Bieter sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der obengenannten Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Fragen sind nur bis 10 Kalendertage vor Ende der Bieterfrist zugelassen. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. Des Weiteren behält sich die Auftraggeberin vor, den Auftrag bei nicht Erfüllung der
Leistung den nächsten Bieter mit der Leistung des Verfahrens zu beauftragen. Unvollständig ausgefüllte und/oder nicht rechtsgültig unterschriebene Bewerbungsbögen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
• Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE811335517
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49981531277📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 107-387637 (2026-06-03)