Beschreibung der Beschaffung
Niedersachsen Ports hat sich entschieden, das Vorhaben der Errichtung und des Betriebes einer Tank- und Rastanlage auf dem in unmittelbarer Nähe des Zentralgate des Seehafen Brake befindlichen, ca. 4,2 ha großen Grundstück B28 zu verwirklichen.
Niedersachsen Ports beabsichtigt jedoch, diese Anlage nicht selbst zu errichten und zu betreiben, sondern das Grundstück im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages mit der Verpflichtung zur Errichtung und zum Betrieb einer entsprechenden Tank- und Rastanlage zu vermarkten.
Die in dem Erbbaurechtsvertrag zu vereinbarende Betriebspflicht wird daher folgende Komponenten enthalten:
a) Errichtung und Betrieb einer öffentlichen Tankstelle mit Shop- und Servicebereich für den Kundenkreis Pkw- und Lkw-Fahrer
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass der Shop- und Servicebereich auch von Schiffsbesatzungen, Hafenmitarbeitern, Ausflüglern, Benutzern der nahegelegenen Fähre etc. genutzt werden soll. Die öffentliche Tankstelle hat einen Tankkartenabdeckungsgrad für Lkw von mind. 70% der in Deutschland gängigen Tankkarten aufzuweisen. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes haben die an den Verhandlungen teilnehmenden Bieter hierzu geeignete Nachweise vorzulegen. Die öffentliche Tankstelle soll zudem alle gängigen (ggf. auch Hafendiesel) sowie auch alternative Kraftstoffe, wie beispielsweise Strom, LNG und Wasserstoff, anbieten.
Die bauordnungsrechtlich erforderliche Anzahl von Parkplätzen ist auf dem Grundstück B28 zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten.
b) Errichtung und Betrieb fester sanitärer Einrichtungen inkl. Duschgelegenheiten
c) Gastronomiebetrieb mit einem Angebot von warmen und kalten Speisen/Getränken
d) Lkw-Waschanlage (optional)
Weitere (untergeordnete) Betriebsbereiche können mit vorheriger Zustimmung von Niedersachsen Ports ebenfalls errichtet und betrieben werden, soweit hierzu die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen (Baurecht, Gewerberecht etc.) erfüllt werden (untergeordnete Betriebsbereiche).
Der (dann) Erbbaurechtsnehmer wird den Kunden die von ihm angebotenen Dienstleistungen diskriminierungsfrei (ggf. gegen ein angemessenes Entgelt) zur Verfügung stellen.
Der (dann) Erbbaurechtsnehmer errichtet und betreibt die öffentliche Tankstelle sowie die Nebenbetriebe in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der öffentlich-rechtlichen Festlegungen. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des Erbbaurechtsvertrages und der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie das Waren- und Dienstleistungsangebot der Betriebe. Der (dann) Erbbaurechtsnehmer ist finanziell für die Investitionen allein verantwortlich.
Bei der Entwicklung eines entsprechenden Betriebskonzeptes sowie im Rahmen des Betriebes selbst, ist die von Niedersachsen Ports aufgestellte und als Anlage I beigefügte Nachhaltigkeitsstrategie - hafen+ bestmöglich einzubeziehen und umzusetzen. Unabhängig davon verpflichtet sich der (dann) Erbbaurechtsnehmer bei der Nutzung des Grundstückes im Sinne des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit eine flächenoptimierte Nutzung anzustreben und auch Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität, namentlich die Anlage von Blühwiesen, durchzuführen. Niedersachsen Ports empfiehlt in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeiten weiterer ökologischer Maßnahmen wie bspw. Gründach, Fassadenbegrünung, Regenwassernutzung für Toiletten, Hecken, Nistkästen, Fledermauskästen etc., die von dem Erbbaurechtsnehmer in seine Planungen mit aufgenommen werden sollten. Eine möglichst vollständige Berücksichtigung/Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie in dem Betriebskonzept wird im Rahmen der Wertung zu Wertungsvorteilen führen.
Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt aufgebaut:
1. Teilnahmewettbewerb
Unter Berücksichtigung der veröffentlichten Kriterien werden die Bewerber auf ihre Eignung geprüft.
2. Indikatives Angebot
Die geeigneten Bieter werden zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert. Die Angebote werden anhand einer mit Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gemachten Wertungsmatrix ausgewertet und der Bestbieter ermittelt.
3. Verhandlungen
Mit dem Bestbieter werden die Verhandlungen über die zu vergebende Konzession eröffnet. Für nähere Angaben wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.