GSO - Sanierung und Erweiterung der Laurenzer Grundschule

Stadt Puchheim

Die Stadt Puchheim plant die Erweiterung und Sanierung der Laurenzer Grundschule, Die Erweiterung und Sanierung wird in 2 Bauabschnitten durchgeführt. Die Sanierung wird unmittelbar nach der Erweiterung durchgeführt. Die Trinkwasserversorgung erfolgt über Edelstahl Leitungen welche zur Verhinderung von Stagnationswasser durchgeschleift werden.
Die Schmutzwasser Entwässerung erfolgt über SML und Kunststoff Leitungen als Mischinstallation. Zur Verhinderung von Kalkablagerungen wird eine Enthärtungsanlage vorgeschaltet. Die Warmwasserbereitung erfolgt über den Anschluss an eine bestehende Warmwasserbereitung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-05-30 Auftragsbekanntmachung
2023-10-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-05-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Sanitäreinrichtungen
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Puchheim plant die Erweiterung und Sanierung der Laurenzer Grundschule, Die Erweiterung und Sanierung wird in 2 Bauabschnitten durchgeführt. Die Sanierung wird unmittelbar nach der Erweiterung durchgeführt. Die Trinkwasserversorgung erfolgt über Edelstahl Leitungen welche zur Verhinderung von Stagnationswasser durchgeschleift werden. Die Schmutzwasser Entwässerung erfolgt über SML und Kunststoff Leitungen als Mischinstallation. Zur Verhinderung von Kalkablagerungen wird eine Enthärtungsanlage vorgeschaltet. Die Warmwasserbereitung erfolgt über den Anschluss an eine bestehende Warmwasserbereitung.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Sanitäreinrichtungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Sanitäre Anlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Fürstenfeldbruck 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Puchheim
Postanschrift: Boschstraße 1
Postleitzahl: 82178
Postort: Puchheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.puchheim.de 🌏
E-Mail: vanessa.bauer@puchheim.de 📧
Telefon: +49 8980098560 📞
Fax: +49 8980098570 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=270724 🌏
URL der Teilnahme: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=270724 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-30 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-02 📅
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 105-330679
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 053-156886
ABl. S-Ausgabe: 105
Zusätzliche Informationen
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Puchheim plant die Erweiterung und Sanierung der Laurenzer Grundschule, Die Erweiterung und Sanierung wird in 2 Bauabschnitten durchgeführt. Die Sanierung wird unmittelbar nach der Erweiterung durchgeführt. Die Trinkwasserversorgung erfolgt über Edelstahl Leitungen welche zur Verhinderung von Stagnationswasser durchgeschleift werden.
Mehr anzeigen
Die Schmutzwasser Entwässerung erfolgt über SML und Kunststoff Leitungen als Mischinstallation. Zur Verhinderung von Kalkablagerungen wird eine Enthärtungsanlage vorgeschaltet. Die Warmwasserbereitung erfolgt über den Anschluss an eine bestehende Warmwasserbereitung.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Puchheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) Nachzuweisen – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen:
Mehr anzeigen
1. Angabe zur Eintragung in das Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (soweit einschlägig),
2. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gemäß Formblatt 124),
3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (gemäß Formblatt 124),
4. Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit ausgestellt) sowie Freistellungbescheinigung nach § 48b EStG,
5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=270724
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes verlangen:
Mehr anzeigen
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (gemäß Formblatt 124).
Mehr anzeigen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=270724
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) Nachzuweisen – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen:
Mehr anzeigen
1. Angaben zur Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit Angaben in Anlehnung an Formblatt 444,
Mehr anzeigen
2. Angaben zur Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
Mehr anzeigen
3. Angabe, für welche Leistungen der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist (gemäß Formblatt 235)
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=270724
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vertragsstrafe §11 VOB/B; 0,1 v. H. der im Auftragsschreiben genannte Netto-Auftragssumme, Begrenzung bis 5 v. H der Auftragssumme
Sicherheitsleistung §17 VOB/B; Sicherheit für
Vertragserfüllung 5 v. H. der Netto-Auftragssumme
Mängelansprüche 3 v. H. der Netto-Auftragssumme einschl. erteilte Nachträge
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=270724

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:45
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:45
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Puchheim, Außenstelle
Boschstraße 1
82178 Puchheim
Zusätzliche Informationen: Bieter und ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.puchheim.de 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=270724 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Rückfragen zum Vergabeverfahren oder zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform
https://www.staatsanzeiger-eservices.de zustellen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Rückfragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
2. Die eingegangenen Fragen und Antworten stehen stets aktuell ausschließlich auf der Vergabeplattform
https://www.staatsanzeiger-eservices.de allen Bietern zur Einsicht zur Verfügung. Das gleiche gilt für etwaige Änderungen/Aktualisierungen der
Vergabeunterlagen. Um zu diesem Verfahren Beantwortungen von Bieterfragen usw. zu erhalten, ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf
der Vergabeplattform erforderlich. Nicht registrierte Unternehmen haben sich eigenverantwortlich durch regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform
über Antworten auf Bieterfragen usw. zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe eines Angebotes zu
berücksichtigen. Ab dem 6. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist werden keine neuen Informationen/geänderten Vergabeunterlagen mehr
eingestellt. Es kann in diesem Zeitraum aber noch zu einer Verlängerung der Frist zur Abgabe eines Angebotes kommen. Auch dies haben die
Unternehmen eigenverantwortlich zu überprüfen.
3. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die Vergabeplattform
https://www.staatsanzeiger-eservices.de abgewickelt. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist (z. B. zum Zwecke der
Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung). Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den
Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Anforderungen an sie gestellt
wurden. Das Versäumnis derart bekannt gegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
4. Es findet die Anwendung des Formblatts 225a statt. Stoffpreise werden nicht nachgefordert. Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind, werden mit Ausnahme des Formblatts 225a, nachgefordert.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921760 📞
Fax: +49 8921762914 📠
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: leer
Postort: leer
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2023/S 105-330679 (2023-05-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Sanitärarbeiten
Gesamtwert des Auftrags: 242 054 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabe.hochbau@puchheim.de 📧
Telefon: +49 8980098555 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 203-635281
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 105-330679
ABl. S-Ausgabe: 203
Zusätzliche Informationen
1. Rückfragen zum Vergabeverfahren oder zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de zustellen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Rückfragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. 2. Die eingegangenen Fragen und Antworten stehen stets aktuell ausschließlich auf der Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de allen Bietern zur Einsicht zur Verfügung. Das gleiche gilt für etwaige Änderungen/Aktualisierungen der Vergabeunterlagen. Um zu diesem Verfahren Beantwortungen von Bieterfragen usw. zu erhalten, ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Nicht registrierte Unternehmen haben sich eigenverantwortlich durch regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform über Antworten auf Bieterfragen usw. zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe eines Angebotes zu berücksichtigen. Ab dem 6. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist werden keine neuen Informationen/geänderten Vergabeunterlagen mehr eingestellt. Es kann in diesem Zeitraum aber noch zu einer Verlängerung der Frist zur Abgabe eines Angebotes kommen. Auch dies haben die Unternehmen eigenverantwortlich zu überprüfen. 3. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de abgewickelt. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist (z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung). Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Anforderungen an sie gestellt wurden. Das Versäumnis derart bekannt gegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters. 4. Es findet die Anwendung des Formblatts 225a statt. Stoffpreise werden nicht nachgefordert. Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind, werden mit Ausnahme des Formblatts 225a, nachgefordert.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Puchheim plant die Erweiterung und Sanierung der Laurenzer Grundschule, Die Erweiterung und Sanierung wird in 2 Bauabschnitten
durchgeführt. Die Sanierung wird unmittelbar nach der Erweiterung durchgeführt. Die Trinkwasserversorgung erfolgt über Edelstahl Leitungen
welche zur Verhinderung von Stagnationswasser durchgeschleift werden.
Die Schmutzwasser Entwässerung erfolgt über SML und Kunststoff Leitungen als Mischinstallation. Zur Verhinderung von Kalkablagerungen wird
eine Enthärtungsanlage vorgeschaltet. Die Warmwasserbereitung erfolgt über den Anschluss an eine bestehende Warmwasserbereitung.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-16 📅
Name: Haustechnik Wiesenbach GmbH
Postanschrift: Waldstraße 5
Postort: Borna
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland 🇩🇪
Leipzig 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 242 054 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
4. Es findet die Anwendung des Formblatts 225a statt. Stoffpreise werden nicht nachgefordert. Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind,
werden mit Ausnahme des Formblatts 225a, nachgefordert.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die
Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung
ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per
Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags
setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2023/S 203-635281 (2023-10-16)