GTL-LV 21: Prall- und Akustikwände Schulsporthalle

Gemeinde Limbach

Prall- und Akustikwände Sporthalle

Deadline

Deadline 2026-05-26

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-04-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-04-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: GTL-LV 21: Prall- und Akustikwände Schulsporthalle
Referenznummer: GTL-LV 21
Kurze Beschreibung: Prall- und Akustikwände Sporthalle
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Abdichtungs- und Dämmarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
• Ca. 180m² Ballwurfsichere Prallwand-Unterkonstruktion • ca. 180m² Prallwand-Paneelverkleidung aus Birke-Sperrholz • ca. 20m² Glasprallwand • ca. 60m² Akustikelemente aus Sperrholzlamellen • 1 Stck. Prallwand-Brandschutztür T30-2-RS, 2-flügelig • 2 Stck. Prallwand-Geräteraumtore • 1 Stck. 1flg. Prallwandtür • 1 Stck. Prallwand-Fenster
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-23 📅
Datum des Endes: 2027-02-19 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Neckar-Odenwald-Kreis 🏙️
Postleitzahl: 74838
Stadt: Limbach-Laudenberg
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Gemeinde Limbach Muckentaler Straße 9 74838 Limbach Deutschland
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bindefrist bis 25.07.2026
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 65 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-05-26 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Gemeinde Limbach Muckentaler Straße 9 74838 Limbach Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bindefrist bis 25.07.2026
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen: keine.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gemeinde Limbach
Nationale Registrierungsnummer: t:0628792000
Postanschrift: Muckentaler Straße 9
Postleitzahl: 74838
Postort: Limbach
Region: Neckar-Odenwald-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: georg.farrenkopf@limbach.de 📧
Telefon: +49 6287920012 📞
Fax: +49 6287920028 📠
URL: https://www.Limbach.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d8ba3538b-1686e951b2637fd5 🌏
Teilnahme-URL: https://www.auftragsboerse.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Neckar-Odenwald-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219268730 📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.02.2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur im Auftrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3 ) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 076-267301 (2026-04-14)
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