Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärungen (und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
Nachweise) über
1. Die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung
vergleichbar sind mit Angabe der Auftragswerte, sowie der vollständigen
Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
Geforderter Mindeststandard: 3 Referenzen, die nach
Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar
sind. Mindestens eine der Referenzen muss von einem öffentlichen Auftraggeber stammen.
2. entfällt
3. Soweit Nachunternehmer zum Einsatz gebracht werden sollen,
wird deren Eignung und technische Leistungsfähigkeit
ebenfalls geprüft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
sind für den Nachunternehmer Erklärungen des Nachunternehmers
wie folgt vorzulegen: - Angaben nach § 6e EU VOB/A
2019 und ggfls. zu § 6f EU VOB/A 2019 - Nachweis des NU
über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, die mit den (vom Bieter an den
NU) zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, mit Angabe
des Auftragswertes sowie der vollständigen Kontaktdaten des
privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
Hierzu geforderter Mindeststandard: 3 vergleichbare Referenzen
der letzten 3 Geschäftsjahre. Hinweis: Die fehlende Eignung
oder die fehlende technische Leistungsfähigkeit eines benannten
NU kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Der
Bieter ist berechtigt, einen benannten NU auszutauschen, wenn
dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt
und die Vergabestelle das angebot deshalb ausschließen will.
Der neue NU ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen innerhalb
von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu
benennen. Alternativ kann der Bieter innerhalb dieser Frist erklären,
dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss
aber in dem Fall, dass er den NU für den Bereich benannt hat,
fpr die besondere Qualifikation oder Refrenzen das NU Verlangt
werden, entsprechend (den Anforderungen an den NU) nachweisen,
dass er die Qualifikation oder Referenzen im eigenen
Betrieb erfüllt. Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle
sind für jeden benannten NU Erklärungen/Nachweise entsprechend
Ziff. III.1.1 und zur Haftpflichtversicherung eintsprechend
Ziff. III.1.2 (dort zu b)) vorzulegen. Ergänzend gilt § 6b EU VOB/
A 2019.
4. Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen
des Unternehmers zur Qualitätssicherung (§ 6a EU VOB/A
2019, Satz 3 c)).
siehe auch Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung