Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir bin/sind gültig zertifiziert nach DIN EN ISO 9001.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung ein
zeitlich gültiges Zertifikat vorlegen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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4 Genehmigung nach § 25 StrlSchG [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Voraussetzung für das Ausführen von Arbeiten und Tätigkeiten beim Auftraggeber ist die Vorlage einer Genehmigung zur Tätigkeit in
fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Diese Genehmigung ist
firmenbezogen und deshalb jeweils gesondert durch alle Firmen (Auftragnehmer und Unterauftragnehmer), deren Personal beim
Auftraggeber zum Einsatz kommt, nachzuweisen.
Der Bieter bestätigt, dass er für sein Unternehmen und/oder seine betroffenen Unterauftragnehmer, insofern die v. g. Genehmigung nach
§ 25 StrlSchG bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bereits jeweils vorliegt, im Auftragsfall die entsprechenden Nachweise vor
Zuschlagserteilung übergeben werden.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5 Zuverlässigkeitsüberprüftes Personal nach §12b AtG [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Mir/Uns ist bekannt, dass das beim Auftraggeber eingesetzte Personal gemäß § 12b Atomgesetz (AtG) zuverlässigkeitsüberprüft sein
muss.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das
zur Leistungserbringung vorgesehene Personal vor Leistungsbeginn benennen.
Für den Fall des Nichtvorliegens der v. g. Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §12b Atomgesetz (AtG) für das einzusetzende Personal
bestätigt der Bieter:
-dass die Antragstellung für das beim Auftraggeber einzusetzende Personal unmittelbar nach Zuschlagserteilung erfolgen wird und
-dass spätestens 3 Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über die erfolgten Beantragungen dem Auftraggeber vorgelegt wird
und
-dass parallel zu den Antragsverfahren unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Umsetzung des vereinbarten Liefer- und
Leistungsumfangs begonnen wird (insofern vom AG freigegeben), so dass für den Auftraggeber keine Verzögerungen entstehen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
6 Arbeitstauglichkeitsnachweis G25 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G25 verfügen.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das
zur Leistungserbringung vorgesehene Personal mit der Eignung der Arbeitstauglichkeit gem. G25 vor Leistungsbeginn benennen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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7 Referenzen
K.O.-Kriterium: Ja
Bitte fügen Sie eine detaillierte Referenzliste dem Angebot bei.
(1) Angaben zu geeigneten Referenzen aus dem vergleichbaren Tätigkeitsbereich - Lieferung von betriebsbewehrten Güterhebebühnen
für Konradcontainer Typ IV) in den letzten fünf Jahren mit Angaben zum Auftraggeber (auf Verlangen: Ansprechpartner des
Auftraggebers mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer), Leistungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ), Auftragswert,
Auftragsgegenstand und Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs.
ACHTUNG: Aus den Angaben muss die Erfüllung der untenstehenden Mindestanforderungen eindeutig hervorgehen, anderenfalls wird
die Referenz nicht berücksichtigt.
Geforderte Mindeststandards:
zu (1): Es muss mindestens eine geeignete Referenz über die Lieferung von einer Güterhebebühne für Konradcontainer Typ IV
eingereicht werden. Die Referenz ist geeignet, wenn sie mindestens folgenden Leistungsumfang enthält:
• Erstellung von Vorprüfunterlagen
• Auslegung, Konstruktion, Fertigung und Einbau von Güterhebebühnen für eine Nenntragfähigkeit von 30 t oder mehr für
Konradcontainer Typ IV
Der Auftragswert jeder Referenz muss mindestens 150.000 Euro netto betragen haben.
Das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als 3 Jahre zurückliegen.
Jede Referenz muss abgeschlossen sein. Die Referenz gilt als abgeschlossen, wenn die Abnahme erfolgt is