Beschreibung der Beschaffung
Der Gewässerunterhaltungsverband „Untere Unstrut/Helderbach“ (Vergabestelle) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts auf Grundlage des Thüringer Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden. Ferner finden die Regelungen des Thüringer Wassergesetzes sowie des Wasserverbandsgesetzes des Bundes Anwendung.
Das Verbandsgebiet der Vergabestelle ist in § 2 Abs. 1 der Verbandssatzung definiert und umfasst 38 Städte und Gemeinden in Teilgebieten der Landkreise Sömmerda, Kyffhäuserkreis und Weimarer Land.
Der Sitz der Vergabestelle befindet sich in der Bahnhofstraße 28 in 99610 Sömmerda.
Die ausgeschriebenen kaufmännischen Dienstleistungen sind nach Maßgabe der Vertragsbedingungen (Teil B der Vergabeunterlagen) zu erbringen. Das erfordert eine leistungsfähige Software mit bestimmten Mindestanforderungen, welche sich aus der Anlage zu den Vertragsbedingungen ergeben. Der Bieter hat im Angebotsformblatt verbindlich den Namen der Software und darüber hinaus anzugeben, dass die Software die in der Anlage zum Vertragsentwurf definierten Mindestanforderungen einhält. Es ist nicht erforderlich, dass der Bieter bereits bei Angebotsabgabe über die von ihm angegebene Software (mit den entsprechenden Mindestanforderungen) verfügt; der Bieter muss jedoch für diesen Fall verbindlich angegeben, dass er im Zuschlagsfalle die entsprechende Software umgehend implementiert, um in dem nachfolgend angegebenen Leistungszeitraum uneingeschränkt leistungsfähig zu sein. Alle Software-Kosten (insbesondere für etwaige Implementierung, Vorhaltung, Pflege, Lizenzgebühren, Bedienung) sind in das anzubietende monatliche Pauschalentgelt einzukalkulieren.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen kaufmännische Dienstleistungen für die Vergabestelle gemäß § 2 Absatz 1 der als Teil B der Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen sowie auf Anforderung technische Dienstleistungen gemäß § 2 Absatz 2 der Vertragsbedingungen.
Der Zeitraum der Leistungserbringung erstreckt sich auf den Zeitraum 01.03.2024 bis zum 31.12.2027.
Für die zu erbringenden Dienstleistungen sind – entsprechend der Regelungen in § 8 der Vertragsbedingungen – folgende Entgeltvereinbarungen vorgesehen:
- kaufmännische Dienstleistungen (§ 2 Abs. 1): monatliches Pauschalhonorar
- technische Dienstleistungen (§ 2 Abs. 2): Stundenhonorar
Die Vergabestelle geht hinsichtlich der technischen Dienstleistungen aufgrund bisheriger Erfahrungen von einem durchschnittlichen monatlichen Aufwand von 80 Dienstleistungsstunden aus. Dieser Wert findet auch zu Ermittlung eines Angebotswertungspreises Berücksichtigung.
Die Bieter/-innen haben somit im Angebotsformblatt verbindliche Angaben zu den jeweiligen Angebotspreisen (monatliches Pauschalhonorar sowie Stundensatz) zu machen.
Die Preise unterliegen im 3. und 4. Vertragsjahr der Anpassung gemäß § 9 der Vertragsbedingungen (Teil B der Vergabeunterlagen).
Nebenangebote und Änderungsvorschläge zum Vertragsentwurf sind nicht zugelassen.