Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Karlsruhe sowie der europäischen Schule mit „Tintenpatronen und Tonern“. Die Dienststellen befinden sich an verschiedenen Standorten im gesamten Stadtgebiet. Die Leistung wird in zwei Losen ausgeschrieben. Es können Angebote für ein oder beide Lose abgegeben werden. Bei Los 1 sind Originalprodukte des Geräteherstellers und bei Los 2 sind technisch gleichwertige mit dem jeweiligen Druckermodell kompatible Alternativprodukte anzubieten. Die ausgeschriebenen Mengen orientieren sich an den geschätzten Abnahmemengen der Nutzenden sowie der Verbrauchsmengen der vergangenen Jahre, berechnet für ein Jahr. Diese kalkulierten Mengenangaben können je nach eigener Disposition der aus der Rahmenvereinbarung abrufenden Dienststellen und Einrichtungen abweichen, wobei der Angebotsendpreises Brutto je Los um maximal 50% überschritten werden darf (Höchstwert, inkl. Randsortiment). Ist dieser erreicht, gilt der Vertrag als erfüllt und das Vertragsverhältnis läuft aus. Es besteht seitens der Auftraggeberin keine Abnahmeverpflichtung, Mindestabnahmemengen werden nicht garantiert. Es besteht kein Recht der Auftragnehmer, die Abnahme der angegebenen Mengen bzw. das Entgelt oder den entgangenen Gewinn hierfür zu fordern. Alle weiteren Informationen und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: HA26010 Rahmenvereinbarung Tintenpatronen und Toner
Referenznummer: HA26010
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Karlsruhe sowie der europäischen Schule mit „Tintenpatronen und Tonern“. Die Dienststellen befinden sich an verschiedenen Standorten im gesamten Stadtgebiet.
Die Leistung wird in zwei Losen ausgeschrieben.
Es können Angebote für ein oder beide Lose abgegeben werden.
Bei Los 1 sind Originalprodukte des Geräteherstellers und bei Los 2 sind technisch gleichwertige mit dem jeweiligen Druckermodell kompatible Alternativprodukte anzubieten.
Die ausgeschriebenen Mengen orientieren sich an den geschätzten Abnahmemengen der Nutzenden sowie der Verbrauchsmengen der vergangenen Jahre, berechnet für ein Jahr. Diese kalkulierten Mengenangaben können je nach eigener Disposition der aus der Rahmenvereinbarung abrufenden Dienststellen und Einrichtungen abweichen, wobei der Angebotsendpreises Brutto je Los um maximal 50% überschritten werden darf (Höchstwert, inkl. Randsortiment). Ist dieser erreicht, gilt der Vertrag als erfüllt und das Vertragsverhältnis läuft aus.
Es besteht seitens der Auftraggeberin keine Abnahmeverpflichtung, Mindestabnahmemengen werden nicht garantiert. Es besteht kein Recht der Auftragnehmer, die Abnahme der angegebenen Mengen bzw. das Entgelt oder den entgangenen Gewinn hierfür zu fordern.
Alle weiteren Informationen und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Karlsruhe sowie der europäischen Schule mit „Tintenpatronen und Tonern“. Die Dienststellen befinden sich an verschiedenen Standorten im gesamten Stadtgebiet.
Die Leistung wird in zwei Losen ausgeschrieben.
Es können Angebote für ein oder beide Lose abgegeben werden.
Bei Los 1 sind Originalprodukte des Geräteherstellers und bei Los 2 sind technisch gleichwertige mit dem jeweiligen Druckermodell kompatible Alternativprodukte anzubieten.
Die ausgeschriebenen Mengen orientieren sich an den geschätzten Abnahmemengen der Nutzenden sowie der Verbrauchsmengen der vergangenen Jahre, berechnet für ein Jahr. Diese kalkulierten Mengenangaben können je nach eigener Disposition der aus der Rahmenvereinbarung abrufenden Dienststellen und Einrichtungen abweichen, wobei der Angebotsendpreises Brutto je Los um maximal 50% überschritten werden darf (Höchstwert, inkl. Randsortiment). Ist dieser erreicht, gilt der Vertrag als erfüllt und das Vertragsverhältnis läuft aus.
Es besteht seitens der Auftraggeberin keine Abnahmeverpflichtung, Mindestabnahmemengen werden nicht garantiert. Es besteht kein Recht der Auftragnehmer, die Abnahme der angegebenen Mengen bzw. das Entgelt oder den entgangenen Gewinn hierfür zu fordern.
Alle weiteren Informationen und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Tonerpatronen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001 HA26010
Titel: Lieferung von Tintenpatronen und Toner für die Stadt Karlsruhe
Beschreibung der Beschaffung:
Los 1: Lieferung von Originalprodukten des Geräteherstellers
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gesamtes Stadtgebiet Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-01 📅
Datum des Endes: 2027-10-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Vertragslaufzeit von 1. November 2026 bis zum 31. Oktober 2027. Der Vertrag verlängert sich zweimalig, automatisch jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht bis spätestens 6 Monate vor Ablauf, zum 30.04.2027 bzw. 30.04.2028, durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Nach der optionalen Verlängerung bedarf es keiner gesonderten Kündigung. Die Rahmenvereinbarung endet somit spätestens zum 31.10.2029. Unabhängig davon endet die jeweilige Vertragslaufzeit, wenn die Obergrenze (je Los) erreicht ist (siehe 1.4 der Leistungsbeschreibung).
Die Rahmenvereinbarung hat eine Vertragslaufzeit von 1. November 2026 bis zum 31. Oktober 2027. Der Vertrag verlängert sich zweimalig, automatisch jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht bis spätestens 6 Monate vor Ablauf, zum 30.04.2027 bzw. 30.04.2028, durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Nach der optionalen Verlängerung bedarf es keiner gesonderten Kündigung. Die Rahmenvereinbarung endet somit spätestens zum 31.10.2029. Unabhängig davon endet die jeweilige Vertragslaufzeit, wenn die Obergrenze (je Los) erreicht ist (siehe 1.4 der Leistungsbeschreibung).
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002 HA26010
Beschreibung der Beschaffung:
Los 2: Lieferung von technisch gleichwertige mit dem jeweiligen Druckermodell kompatible Alternativprodukte
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Beschreibung
Stadt: Gesamtes Stadtgebiet Karlsruhe
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-16 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-16 11:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 106 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-16 11:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: gemäß § 56 VgV
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
- der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt, - nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine
gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht
- der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt.
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende
Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird, abzugeben. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines
Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über
- Referenzprojekte (Mindestanzahl drei):
Erklärung, dass innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt wurde.
Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
- ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formular 235)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
- der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt, - nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine
gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht
- der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt.
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende
Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird, abzugeben. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines
Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über
- Referenzprojekte (Mindestanzahl drei):
Erklärung, dass innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt wurde.
Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
- ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formular 235)
2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass
- über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens)
- eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt:
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird, abzugeben. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
- aktuell gültigen Supplies Partner-Zertifikate der Hersteller Lexmark, HP, Brother, Kyocera und Epson
- gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§56,57 Kreislaufwirtschaftsgesetz in der jeweils gültigen Fassung von als zuständig anerkannten Instituten, Prüf- und Überwachungsorganisationen oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle des mit der Leergutrücknahme beauftragten Unternehmens beizufügen (mindestens Abfallschlüsselnummer 08 03 18 für Tonerabfälle gem. Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Zertifikat als Nachweis für Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001:2015 oder gleichwertig der Hersteller der angebotenen Produkte
- Zertifikat als Nachweis nach DIN ISO 14001:2015 oder EU Öko-Audit (EMAS) oder gleichwertig der Hersteller der angebotenen Produkte
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass
- über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens)
- eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt:
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird, abzugeben. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
- aktuell gültigen Supplies Partner-Zertifikate der Hersteller Lexmark, HP, Brother, Kyocera und Epson
- gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§56,57 Kreislaufwirtschaftsgesetz in der jeweils gültigen Fassung von als zuständig anerkannten Instituten, Prüf- und Überwachungsorganisationen oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle des mit der Leergutrücknahme beauftragten Unternehmens beizufügen (mindestens Abfallschlüsselnummer 08 03 18 für Tonerabfälle gem. Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Zertifikat als Nachweis für Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001:2015 oder gleichwertig der Hersteller der angebotenen Produkte
- Zertifikat als Nachweis nach DIN ISO 14001:2015 oder EU Öko-Audit (EMAS) oder gleichwertig der Hersteller der angebotenen Produkte
Ausschlussgrund: Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus § 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (siehe auch Eigenerklärung)
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Karlsruhe Hauptamt
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID DE143589000
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 14-18
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@ha.karlsruhe.de📧
Telefon: +49721133-0📞
URL: https://www.karlsruhe.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E37683178🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E37683178🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 113-407195 (2026-06-12)