Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Anforderungen in Bezug auf Personal und technische Ausstattung (Mindestanforderung)
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist und für die Dauer der Vertragslaufzeit über das für die Erbringung der IT-Hardware-Leistungen sach- und vertragsgemäß erforderliche hinreichend qualifizierte Personal in hinreichender Anzahl und die technische Ausstattung unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen und maßgeblichen Sicherheitsbestimmungen verfügen.
2. Zertifizierungen (Mindestanforderung)
Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. jeder einfache Nachunternehmer / ggf. jeder eignungsrelevante Nachunternehmer, muss / müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots über die nachfolgend genannten Zertifizierungen in der aktuell gültigen Fassung verfügen; diese müssen während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Während der Vertragslaufzeit erteilte Verlängerungszertifikate sind der Auftraggeberin unaufgefordert und unverzüglich in Kopie vorzulegen:
a. Qualitätsmanagement: DIN ISO 9001:2015 Zertifizierung oder gleichwertige Zertifizierung;
b. Umweltmanagement: DIN ISO 14001:20215 Zertifizierung oder gleichwertige Zertifizierung.
Es muss ein Zertifikat oder eine gleichwertige Zertifizierung vorhanden sein.
Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen der Nr. 1 und Nr. 2 erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung zusammen mit dem Angebot. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist ggf. nachzuweisen, dass die vorgelegten Zertifizierungen gleichwertig sind mit den von der Auftraggeberin geforderten Zertifizierungen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen in Bezug auf Nr. 1 und Nr. 2 kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von 6 Kalendertagen erfolgen.
3. Anforderungen an Referenzen (Mindestanforderung)
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch mindestens drei (3) verschiedene Referenzen, die von mindestens zwei (2) verschiedenen Auftraggebern stammen müssen, für die zu erbringenden Leistungen IT - Hardware - Leistungen sowie die dafür in den Vergabeunterlagen (Teil 3, Leistungsbeschreibung und Teil 4, Vertragsbedingungen) genannten Inhalte und Anforderungen nachweisen, dass er / sie Leistungen erbracht hat, die auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen, Inhalten und Tätigkeiten mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Eine bestimmte Referenzleistung (Referenz) über IT-Hardware-Leistungen ist mit dem vorliegend zu beschaffenden IT-Hardware-Leistungen vergleichbar, wenn sie mit den vorliegend nach der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen (Vergabeunterlagen, Teil 3 und 4) zu erbringenden Leistungen inhaltlich von der Art und Menge, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, technisch, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang sowie den Sicherheitsanforderungen her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle drei Referenzen müssen IT-Hardware betreffen, die jeweils mindestens die Mindestanforderungen und Kennzahlen der vorliegenden Leistungsbeschreibung und des Vertrags erfüllen.
Die Leistungen in Bezug auf die jeweilige Referenz müssen in dem Zeitraum seit dem 1. Januar 2019 bis zum Ende der Angebotsfrist entweder begonnen worden sein oder innerhalb dieses Zeitraums noch angedauert haben. Sofern die in der Referenz angegebenen Leistungen noch nicht abgeschlossen sind, ist anhand der schriftlichen Darstellung tragfähig und nachvollziehbar darzulegen, dass mindestens die Hälfte der vereinbarten Leistungen bereits erbracht worden sind. Sollte das nicht der Fall sein, kann die betreffende Referenz insgesamt nicht in die Wertung einbezogen werden.
Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß diesem Formblatt. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Erfüllung der gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zu-schlags innerhalb von 6 Kalendertagen erfolgen.
Bieter, welche eine der oben genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gleichfalls erfolgt ein Ausschluss, wenn die in den Referenzen erbrachten Leistungen nicht entsprechend der Maßgabe "Auftragsgegenstand, kurze aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen IT-Hardware nach Inhalt, Tätigkeiten und Themen unter Bezugnahme auf die vorliegend zu vergebenden Leistungen" beschrieben werden.