Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
I. Mindestanforderung an die Bürogröße:
Objektplanung Ingenieurbau und Stellvertretung:
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Objektplaners Ingenieurbau über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens verfügen und in diesen Planungsbereichen (Objektplanung Ingenieurbauwerke) eine mind. 8-jährige, einschlägige Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums nachweisen. Neben der Person des Objektplaners (Gesamtprojektleiters) muss der Bewerber über mind. 1 Vertreter mit mind. gleicher beruflicher Qualifikation verfügen.
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Bauüberwachung Ingenieurbau und Stellvertretung:
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens verfügen und in der Bauüberwachung (Ingenieurbauwerke) eine mind. 8-jährige Berufserfahrung nachweisen. Neben der Person des Bauüberwachers muss der Bewerber über mind. 1 Vertreter mit mind. gleicher beruflicher Qualifikation verfügen. Für den Vertreter wird gleichwertig zum abgeschlossenen Studium die Qualifikation durch eine abgeschlossene Ausbildung zum Techniker mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung nach Abschluss der Techniker-Ausbildung in dem ausgeschriebenen Planungsbereich anerkannt.
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Fachplanung und Bauüberwachung Technische Ausrüstung und Stellvertretung:
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Fachplaners und des Bauüberwachers für die Technische Ausrüstung über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens (Planungsbereich Fachplanung Technische Ausrüstung) verfügen. Neben dieser Person muss der Bewerber über mind. 1 Vertreter für die Planung und Bauüberwachung mit mind. gleicher beruflicher Qualifikation verfügen. Für den Vertreter wird gleichwertig zum abgeschlossenen Studium die Qualifikation durch eine abgeschlossene Ausbildung zum Techniker mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung nach Abschluss der Techniker-Ausbildung in dem ausgeschriebenen Planungsbereich anerkannt.
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Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure/Techniker benennen.
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Die geforderte Eignung hat zum Einreichungstermin für die Teilnahmeanträge vorzuliegen und ist mit dem Teilnahmeantrag durch Ausbildungsnachweise (Diplomurkunden, Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen) und nachprüfbare Referenzen/Arbeitsnachweise zum Nachweis der geforderten Berufserfahrung nachzuweisen.
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II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung vergleichbarer Projekte durch geeignete Referenzen nachzuweisen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Es sind mind. 3 Referenzprojekte von vergleichbaren Bauwerken der Abwasserbeseitigung oder Wasserversorgung (Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung TA) zu benennen:
- Bei mind. 2 Referenzen muss es sich um vglb. Pumpwerke/Pumpstationen im Abwasserbereich handeln,
davon eine Pumpstation mit einer Förderleistung > 250 l/s und einer Förderhöhe von mind. 3 m.
- Bei mind. 2 Referenzen muss die Vergabe der Bauleistungen nach den Regelungen der VOB/A
ausgeschrieben worden sein,
- Bei allen Referenzen müssen mindestens die Leistungsphasen 2-6 und 8 erbracht worden sein.
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Hinsichtlich der Beurteilung von Referenzen im Rahmen der Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird auf die Ausführungen unter Ziffer II.2.9 dieser Bekanntmachung ausdrücklich hingewiesen.
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Dabei muss für alle Referenzen der Abschluss der Lph 8 (alternativ die Inbetriebnahme) nach dem 1.1.2018 erfolgt sein, max. eine Referenz darf noch in der baulichen Umsetzung sein.
Ausgenommen hiervon sind Referenznachweise für den Bau von Pumpstationen im Abwasserbereich mit einer Förderleistung von > 250 l/s und einer Förderhöhe von mid. 3 m, für diese
muss der Abschluss der Lph 8 (alternativ die Inbetriebnahme) nach dem 1.1.2013 erfolgt sein.
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Für alle Referenzen - soweit es sich um abgeschlossene Projekte handelt (bis Lph 8) - hat der Bewerber Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich der Ergebnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsphase 3, der Leistungsphase 7 und der Projektergebnisse nach Abschluss der Leistungsphase 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
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Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Für die Referenzangaben können die vorbereiteten Listen (siehe Referenzbögen) genutzt werden.
Die Referenzangaben sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.