Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Bewerbende muss jedenfalls folgende Mindestanforderungen erfüllen, um nicht vom Ver-fahren ausgeschlossen zu werden:
1. Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
a.) Vergleichbare Planungsleistungen, wie z.B. Quartierszentren, Stadtteilquartiere, Gemeindehäuser, Begegnungsstätten, Gesundheitszentren, Medizinische Beratungsstelle, Geburtshäuser, Schulungsräume (bspw.: „Gemeinsam voneinander Lernen“), (Hoch-)Schulgebäude o.ä.
b.) Abgeschlossene Leistungsphasen: 1-8
c.) Projektabschluss: nicht vor dem 01.01.2013
d.) BGF von mind.: 800 m²
e.) Umgang mit einer Bestandsfassade
Hinweis: Die Auftraggeberin behält sich vor, im Einzelfall eine Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzgebenden vorzunehmen.
2. Zudem muss die vorgenannte, einzureichende Projektreferenz unter Ziffer 1. zusätzlich mindestens 1 der folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
a) Erfüllung des zum jeweiligen Genehmigungszeitpunktes gesetzlich vorgeschriebenen oder höherwertigen KfW-Effizienzhaus-Standard oder vergleichbarer Anforderungen an Zertifizierungssysteme wie z.B. DGNB, LEED, BNB, etc.
oder
b) Referenz, die in der Grundkonstruktion aus Holzbauelementen oder (vollständig oder in Teilen) aus wiederverwendeten / „gebrauchten“ Bauelementen geplant oder ausgeführt worden ist.
Bestenauswahl („Auswahleignung“)
Wenn mehr als 3 Teilnahmeanträge geeigneter Bewerbender gemäß Ziffer 3.4 vorliegen („Grundeignung“), werden für das weitere Verfahren die besten 3 Bewerbenden ausgewählt („Auswahleignung“). Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 ff. HOAI einzureichenden Referenzprojekte. Es wird die vom Bewerbenden benannte beste Referenz bewertet. Kriterium der Auswahleignung ist der Grad der Vergleichbarkeit der besten eingereichten Referenz mit dem anstehenden Projekt, wie es in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen beschrieben ist.
Dabei können Projektreferenzen einen höheren Grad der Vergleichbarkeit erreichen, wenn sie folgenden Merkmale aufweisen:
• bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte, beispielsweise die erkennbare bauliche Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsprinzps (Cradle to Cradle®), recyclingfähiger Materialien und Baustoffe, eine lebenszyklus- und energieeffizienzorientierte Planung
oder
• Nachweis des planerischen und baulichen Umgangs mit historischer Bausubstanz oder denkmalgeschützter Umgebung
Ergibt sich hinsichtlich dieses Kriteriums - Projektangaben kein klares Bild, werden die Teilnahmeanträge anhand der Anzahl der vorgelegten vergleichbaren Referenzen bewertet. Im Zweifel entscheidet unter den verbliebenen gleichwertigen Teilnahmeanträgen das Los.
Die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgeforderten Bewerbende werden dringend gebeten, die AG unverzüglich zu informieren, sollten Sie sich gegen eine Angebotsabgabe entscheiden. Die AG behält sich vor, in diesem Fall den nach Maßgabe dieser Ziffer nächstbesten Bewerber nachrücken zu lassen, also als Bieter zuzulassen. Der nachrückende Bewerbende er-wirbt hierdurch keinen Anspruch auf Verlängerung der Erstangebotsfrist.