Beschreibung der Beschaffung
Der denkmalgeschützte Blohms Park liegt in dem Stadtteil Horn und etwa fünf Kilometer östlich des Hamburger Stadtzentrums. Das Grundstück mit der sanierungsbedürftigen Jugendbegegnungsstätte in der Horner Landstraße 52 in 22111 Hamburg (Teilstück des Flurstücks 560) befindet sich im Verwaltungsvermögen des Bezirksamts Hamburg-Mitte.
Die AG möchte an diesem Standort ein „Gesundheitszentrum“ entwickeln, in dem Angebote des kommunalen Gesundheitsmanagements mit ehrenamtlichen Angeboten (Arztpraxis) kombiniert werden. Darüber hinaus sind ein Café und eine Wohnnutzung für Familienzusammenführung junger Familien angedacht. Das Bestandsgebäude hat einen dänischen Hintergrund und der Neubau soll eine Synergie mit dem Bestandsgebäude eingehen.
Schwerpunktthemen dieses Projektes sind „Klimaschutz/Klimaanpassung“, sowie „Nachhaltiger Betrieb“.
Klimaschutz/Klimaanpassung
• Holzbau/Holzhybrid
• Auswahl schadstoff- und emissionsarme Bauprodukte mit Rückführung in entsprechen-de Kreisläufe nach ihrer Nutzung (Einplanung von Anfang an) zur Minderung von Emissionen, insbesondere der grauen Energie
• Erstellung und Berücksichtigung von Lebenszyklusberechnungen (Ökobilanzierungen) über den gesamten Lebenszyklus
• Materialgewinnung nach anerkannten ökologischen Standards
• Einsatz nachhaltiger Dämmstoffe
• CO2-arme Energieversorgung (Wärme/Kälte und Strom, inklusive Nutzung lokaler Potenziale der erneuerbaren Energiegewinnung), energieeffizientes Bauen (kompaktes A/V Verhältnis), Beschattungssysteme, Regenwassernutzung, Versickerungsmöglichkeiten
• Reduzierung der Bodenversiegelung auf notwendiges Minimum durch wasserdurchlässige Wege und Flächen.
• Nachhaltiges Regenwassermanagement, das einen oberflächlichen und dezentralen
Umgang mit dem Niederschlagswasser gem. der Regeninfrastrukturanpassung (RISA) mit dem Fokus auf die Versickerung, Sammlung, oberirdische Speicherung, Verdunstung sowie die Nutzung von Regenwasser aber auch von Grauwasser (für Toilettenspülungen oder andere Sanitärbereiche) verfolgt
• Das Hamburgische Klimaschutzgesetz fordert einen ‚BEG Effizienzhaus/-gebäude 40‘
Standard für öffentliche Gebäude. Für Neubauten gilt es, ein BEG Effizienzhaus 40 für
Wohngebäude und ein Effizienzgebäude 40 für Nichtwohngebäude einzuhalten
• Innovationen in der Energieversorgung und im Bereich der Gebäudeeffizienz werden grundsätzlich begrüßt
Nachhaltiger Betrieb
• Hohe Aufenthaltsqualitäten von Gebäude und Freiflächen, wie öffentliche und niederschwellige Zugänglichkeit, Raumqualitäten, Einflussmöglichkeit der Betreiber- und Nutzergruppen auf z.B. Klima oder Raumnutzung, akustischer Komfort, Begrünung Gebäude/ Freiflächen, Barrierefreiheit, etc.
• Qualität für Langlebigkeit und Minimierung des Wartungsaufwandes durch ausgewogene Beachtung der verschiedenen Aspekte der Nachhaltigkeit
Für die Umsetzung des Neubaus und den Umbau des Bestandsgebäudes ist der Kostenrahmen für die Baukosten mit ca. 885.000 EUR netto (KG 400) vorgegeben. Zudem ist die KG 200 mit ca. 34.000 EUR netto zu berücksichtigen.
Für die Umsetzung der Außenanlagen ist der Kostenrahmen für die Baukosten mit ca. 33.000 EUR netto (KG 500) vorgegeben. Die Wirtschaftlichkeit in Planung, Herstellung und Betrieb ist sicherzustellen.
Die Planungsphase soll unverzüglich nach der Beauftragung, voraussichtlich im Januar 2024, beginnen.
Die erforderlichen Baumaßnahmen sollen im Zeitraum 2024 bis 2027 umgesetzt werden.