Beschreibung der Beschaffung
Das Heinrich-Schütz-Haus ist das einzige original erhaltene Wohnhaus des ersten deutschen Komponisten von internationaler Strahlkraft und wurde von diesem im August 1651 erworben und zum Altersdomizil umgebaut. Es gehört zu den herausragenden Baudenkmälern in Weißenfels und ist Kulturerbe von internationalem Rang. Erbaut 1552 gehört es zu den bemerkenswertesten Renaissance-Häusern im sachsen-anhaltischen Weißenfels.
Das Heinrich-Schütz-Haus stellt von jeher nicht nur als Museum, sondern auch als Veranstaltungsort eine wichtige Bereicherung dar, da hier ein vielfältiges Angebot an Veranstaltungen bereitgehalten wird, das weit über den Schwerpunkt der mitteldeutschen Barockmusik hinausreicht und neben klassischen Konzerten auch Figuren- und Papiertheater, Lesungen, Musikschulkonzerte, offenes Singen, Tanzworkshops und Vorträge sowie Freiluft-Folk-Konzerte im Sommer umfasst.
Das Haus wird nach umfangreichen Rekonstruktions- und Restaurierungsarbeiten im Jahre 1985 ausschließlich als Museum und Veranstaltungsort genutzt. 2010 bis 2011 wurde es denkmalgerecht saniert und mit dem Dachgeschoss eine dritte Ausstellungsetage dazugewonnen. Seit 2012 beherbergt es eine interaktive Dauerausstellung. Den Höhepunkt bildet dabei die wiederhergestellte Komponierstube des berühmten Hausherrn.
Der Renaissancebau wird durch ein Hintergebäude aus dem 19. Jahrhundert komplettiert, in dem sich Büro-, Wirtschafts- und Sanitärräume befinden. Östlich des Heinrich-Schütz-Hauses befindet sich auf dem Grundstück Nikolaistraße 9 ein leergezogener Altbestandsbau. An seiner statt soll denkmalgerecht ein moderner Erweiterungsneubau entstehen und sich dabei stadtbildlich in den durch einige historische Gebäude aus dem 16. bis 18. Jahrhundert geprägten Straßenzug einordnen.
Das zu planende Vorhaben „Heinrich-Schütz-Haus“ beinhaltet als Kern einen Erweiterungsbau an der Stelle des heutigen Gebäudes Nikolaistraße 9, die grundlegende Sanierung bzw. den vollständigen Umbau des bestehenden Hintergebäudes aus dem 19. Jahrhundert und die Neugestaltung des Innenhofes (kein Gegenstand dieser Ausschreibung). Mit den Umbau-/Sanierungs- und Neubaumaßnahmen sollen bestehende funktionale Beeinträchtigungen im Museums- und Konzertbetrieb des Hauses behoben werden, die sich in erster Linie aus den Anforderungen des Brandschutzes und der Barrierefreiheit ergeben.
Durch die Baumaßnahmen sollen nicht nur neue Räume geschaffen, sondern bestehende auch einer
neuen Nutzung zugeführt werden. Im Fokus der Planungsaufgabe stehen dabei:
- Rückbauplanung Nikolaistraße 9
- sensible Funktionseinbettung des Kerngebäudes Vorderhaus Nikolaistraße 13
- Erweiterungsbau als Neubau
- Umbau und Sanierung des rückwärtigen Gebäudes Nikolaistraße 13
- Herstellung der Barrierefreiheit in allen öffentlich zugänglichen Bereichen
- Schaffung eines zweiten baulichen Rettungsweges
- Neuordnung der Funktionen unter Beibehaltung der Kernfunktionen im Vorderhaus
- denkmalgerechter Umgang mit der wertvollen Bausubstanz
- Design einer Multifunktionsfläche (Schütz-Lounge) und der Grundausstattung im Sonderausstellungsraum
Alle Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten sollen weitestgehend im laufenden Nutzungsbetrieb des Heinrich-Schütz-Hauses erfolgen, gegliedert in Bauabschnitte.
Insgesamt stehen für das Gesamtvorhaben Investitionskosten von ca. 4,8 Mio. € brutto (KG 200-700 DIN 276) zur Verfügung. Dieser Budgetrahmen gilt als Kostenobergrenze, auf welchen die Planungsleistungen in den jeweiligen Leistungsbildern (§§ 34, 38, 51, 55 HOAI) auszurichten sind. Für die KG 300 wird hierbei derzeit von Investitionskosten in Höhe von ca. 2.265.000 € brutto und für die KG 400 von ca. 970.000 € brutto ausgegangen. Die Beauftragung der Leistungen §§ 38 und 55 HOAI erfolgt hierbei in gesonderten Ausschreibungen. Die BGF des Altbaus ist mit ca. 400 m², die des Neubaus mit ca. 350 m² umzusetzen.
Die Abgabe der Unterlagen für die genehmigungsfähige Planung ist für spätestens März 2024 avisiert. Die Inbetriebnahme ist für Juli 2027 geplant.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Planungsleistungen im Leistungsbereich §§ 34 und 51 HOAI.
Die Beauftragung der hier ausgeschriebenen Leistungen erfolgt stufenweise, vorerst werden die Leistungsphasen 1 bis 4 der beschriebenen Leistungsbilder (§§ 34 und 51 HOAI) beauftragt. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI zzgl. Besondere Leistungen, sowie der Leistungsphase 5 und 6 nach § 51 HOAI erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung des Planungsergebnisses der Entwurfsplanung und soweit die Finanzmittel verfügbar sind. Ein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungsphasen besteht nicht.
Von den Bewerbern in der Teilnahmeantragsphase, die alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt haben, werden 5 Bewerber anhand der veröffentlichten Auswahlkriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert und zum Verhandlungsgespräch eingeladen.
Die Vergabestelle/ der Auftraggeber erwartet, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Terminplanung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu sichern/ zu ermöglichen.