Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Die Anzahl der Mitarbeiter (technische Fachkräfte oder technischen Stellen, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen hier: im Bereich SHK (Sanitär/ Heizung/ Kälte), Kältetechnik, Elektro, MSR Technik) muss innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre im Mittel mindestens 10 Mitarbeiter betragen.
Es müssen 2 Referenzen vorgelegt werden:
Es muss mindestens 1 Referenz vorliegen, die alle nachfolgenden Inhalte/ Anforderungen erfüllen, um wertbar zu sein.
Eine Referenz ist projektvergleichbar, wenn mit ihr alle nachfolgend aufgeführten Inhalte/Anforderungen erfüllt werden:
a) Es wurde eine Wärmepumpen/Kälteanlage mit mehr als 50kW Wärme-/Kälteleistung verbaut.
b) Die Referenz muss abgeschlossen sein.
Sofern Projekte noch nicht komplett abgeschlossen sind, muss die jeweilige Referenz mindestens nachfolgende Kriterien in Summe erfüllen:
- die Anlage ist in Betrieb genommen und
- die Anlage ist funktionsfähig;
c) Das Vertragsende einer Referenz darf nicht länger als 5 Jahre zum Ende der Abgabefrist (Eröffnungstermin) zurückliegen.
Es muss mindestens 1 Referenz vorliegen, die alle nachfolgenden Inhalte/ Anforderungen erfüllen, um wertbar zu sein.
Eine Referenz ist projektvergleichbar, wenn mit ihr alle nachfolgend aufgeführten Inhalte/Anforderungen erfüllt werden:
a) Es wurde eine übergeordnete Heizungsteuerung inkl. Energiemonitoringsystem umgesetzt.
b) Die Referenz muss abgeschlossen sein.
Sofern Projekte noch nicht komplett abgeschlossen sind, muss die jeweilige Referenz mindestens nachfolgende Kriterien in Summe erfüllen:
- die Anlage ist in Betrieb genommen und
- die Anlage ist funktionsfähig;
c) Das Vertragsende einer Referenz darf nicht länger als 5 Jahre zum Ende der Abgabefrist (Eröffnungstermin) zurückliegen.
Es kann dieselbe Referenz für die zwei Teilbereiche (Wärmepumpen/Kälteanlage mit mehr als 50kW Wärme-/Kälteleistung bzw. übergeordnete Heizungsteuerung inkl. Energiemonitoringsystem) als Referenz angegeben werden, wenn aus der Referenz hervorgeht, dass sowohl im Bereich Wärmepumpen/Kälteanlage mit mehr als 50kW Wärme-/Kälteleistung als auch im Bereich übergeordnete Heizungsteuerung inkl. Energiemonitoringsystem entsprechende Leistungen erbracht wurden und diese die je Bereich geltenden Mindestkriterien erfüllen.
Zur Ausführung des Auftrags ist eine Zertifizierung gem. TRGS 521 vorzulegen.