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Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Erweiterung der Medienver- und entsorgung für die Einsatzliegenschaft der Bundeswehr in Kunduz, Afghanistan. — § 15 HOAI, Phasen 5–7 und 9, — § 64 HOAI, Phasen 4–6, — § 73 HOAI, Phasen 5–7 und 9 für folgende Baumaßnahme: Erweiterung der Medienversorgung in der Einsatzliegenschaft der Bundeswehr in Kunduz, Afghanistan mit folgendem Leistungspaketen: Abwasserentsorgung (Bau weiterer Kläranlagen (ca. 150 m³ Tagesleistung) mit Puffer- und Zulaufbecken), Trinkwasserversorgung: Neubau Wasseraufbereitungsanlage (ca. 120 m³ Tagesleistung), Wärmeversorgung (Heizkessel und Netzerweiterung), Kälteversorgung (4 neue Kälteanlagen und Netzerweiterung), Elektroenergieerzeugung: Netzaggregate mit Blockheiz-Kraftwerk und Netzerweiterung, NEA; FM/IT: Leerrohrnetze einschließlich aller hochbauseitigen Leistungen. Alle Anlagen sind nach deutschen Normen und Richtlinien zu planen und müssen den einschlägigen Vorschriften der Bundeswehr und den anerkannten Regeln der Baukunst entsprechen. Der GP erstellt die Ausführungsplanung auf der Grundlage einer genehmigten Entwurfsplanung und die Leistungsbeschreibungen und begleitet die Vergabe in Deutschland. Er unterstützt die Bauüberwachung vor Ort während einzelner Aufenthalte (ca. 10 x 10 Tage) im Sinne der Qualitätssicherung und auf Prüfung der Übereinstimmung mit seiner Planung. Abschießend erstellt er eine Dokumentation der Baumaßnahme. (Details in den Verdingungsunterlagen).