Herstellung (inklusive Layout) und Lieferung von Produktverpackungen für Kursmünzensets der Jahre 2027 und 2028 in der Prägequalität Stempelglanz und Spiegelglanz (Münze Deutschland)
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von je 25.000 Produktverpackungen zzgl. Endverpackungen und 1% Mehrmenge mit der Option zur Erhöhung der Liefermenge um maximal 17.000 Stück zzgl. 1% Mehrmenge für die Kursmünzensets die Jahre 2027 und 2028 in der Prägequalität Stempelglanz vergeben. Ferner wird ein weiterer Auftrag zur Herstellung und Lieferung von je 25.000 Produktverpackungen zzgl. Endverpackungen und 1% Mehrmenge mit der Option zur Erhöhung der Liefermenge um maximal 16.000 Stück zzgl. 1% Mehrmenge für die Kursmünzensets der Jahre 2027 und 2028 in der Prägequalität Spiegelglanz vergeben. Die Produktverpackungen sind an die fünf Prägestätten in Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg zu liefern. Ein Kurmünzset enthält alle acht deutschen Euro-Münzen des täglichen Zahlungsverkehrs (1 Cent bis 2 Euro) mit der Jahreszahl des Ausgabejahres und dem Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte. Zusätzlich zu den acht Münzen liegt den Sets auch eine 2-Euro-Gedenkmünze des jeweiligen Jahrgangs bei. Die hierfür zu verwendenden Münzen werden von den fünf deutschen Prägestätten hergestellt.
Auftragsbekanntmachung (2026-05-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Herstellung (inklusive Layout) und Lieferung von Produktverpackungen für Kursmünzensets der Jahre 2027 und 2028 in der Prägequalität Stempelglanz und Spiegelglanz
(Münze Deutschland)
Referenznummer: Z I 5- X -234/26
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von je 25.000 Produktverpackungen zzgl. Endverpackungen und 1% Mehrmenge mit der Option zur Erhöhung der Liefermenge um maximal 17.000 Stück zzgl. 1% Mehrmenge für die Kursmünzensets die Jahre 2027 und 2028 in der Prägequalität Stempelglanz vergeben.
Ferner wird ein weiterer Auftrag zur Herstellung und Lieferung von je 25.000 Produktverpackungen zzgl. Endverpackungen und 1% Mehrmenge mit der Option zur Erhöhung der Liefermenge um maximal 16.000 Stück zzgl. 1% Mehrmenge für die Kursmünzensets der Jahre 2027 und 2028 in der Prägequalität Spiegelglanz vergeben.
Die Produktverpackungen sind an die fünf Prägestätten in Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg zu liefern.
Ein Kurmünzset enthält alle acht deutschen Euro-Münzen des täglichen Zahlungsverkehrs (1 Cent bis 2 Euro) mit der Jahreszahl des Ausgabejahres und dem Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte. Zusätzlich zu den acht Münzen liegt den Sets auch eine 2-Euro-Gedenkmünze des jeweiligen Jahrgangs bei. Die hierfür zu verwendenden Münzen werden von den fünf deutschen Prägestätten hergestellt.
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von je 25.000 Produktverpackungen zzgl. Endverpackungen und 1% Mehrmenge mit der Option zur Erhöhung der Liefermenge um maximal 17.000 Stück zzgl. 1% Mehrmenge für die Kursmünzensets die Jahre 2027 und 2028 in der Prägequalität Stempelglanz vergeben.
Ferner wird ein weiterer Auftrag zur Herstellung und Lieferung von je 25.000 Produktverpackungen zzgl. Endverpackungen und 1% Mehrmenge mit der Option zur Erhöhung der Liefermenge um maximal 16.000 Stück zzgl. 1% Mehrmenge für die Kursmünzensets der Jahre 2027 und 2028 in der Prägequalität Spiegelglanz vergeben.
Die Produktverpackungen sind an die fünf Prägestätten in Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg zu liefern.
Ein Kurmünzset enthält alle acht deutschen Euro-Münzen des täglichen Zahlungsverkehrs (1 Cent bis 2 Euro) mit der Jahreszahl des Ausgabejahres und dem Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte. Zusätzlich zu den acht Münzen liegt den Sets auch eine 2-Euro-Gedenkmünze des jeweiligen Jahrgangs bei. Die hierfür zu verwendenden Münzen werden von den fünf deutschen Prägestätten hergestellt.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Münzen und Medaillen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Z I 5 - X -234/28
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von je 25.000 Produktverpackungen zzgl. Endverpackungen und 1% Mehrmenge mit der Option zur Erhöhung der Liefermenge um maximal 17.000 Stück zzgl. 1% Mehrmenge für die Kursmünzensets die Jahre 2027 und 2028 in der Prägequalität Stempelglanz vergeben.
Ferner wird ein weiterer Auftrag zur Herstellung und Lieferung von je 25.000 Produktverpackungen zzgl. Endverpackungen und 1% Mehrmenge mit der Option zur Erhöhung der Liefermenge um maximal 16.000 Stück zzgl. 1% Mehrmenge für die Kursmünzensets der Jahre 2027 und 2028 in der Prägequalität Spiegelglanz vergeben.
Die Produktverpackungen sind an die fünf Prägestätten in Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg zu liefern.
Ein Kurmünzset enthält alle acht deutschen Euro-Münzen des täglichen Zahlungsverkehrs (1 Cent bis 2 Euro) mit der Jahreszahl des Ausgabejahres und dem Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte. Zusätzlich zu den acht Münzen liegt den Sets auch eine 2-Euro-Gedenkmünze des jeweiligen Jahrgangs bei. Die hierfür zu verwendenden Münzen werden von den fünf deutschen Prägestätten hergestellt.
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von je 25.000 Produktverpackungen zzgl. Endverpackungen und 1% Mehrmenge mit der Option zur Erhöhung der Liefermenge um maximal 17.000 Stück zzgl. 1% Mehrmenge für die Kursmünzensets die Jahre 2027 und 2028 in der Prägequalität Stempelglanz vergeben.
Ferner wird ein weiterer Auftrag zur Herstellung und Lieferung von je 25.000 Produktverpackungen zzgl. Endverpackungen und 1% Mehrmenge mit der Option zur Erhöhung der Liefermenge um maximal 16.000 Stück zzgl. 1% Mehrmenge für die Kursmünzensets der Jahre 2027 und 2028 in der Prägequalität Spiegelglanz vergeben.
Die Produktverpackungen sind an die fünf Prägestätten in Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg zu liefern.
Ein Kurmünzset enthält alle acht deutschen Euro-Münzen des täglichen Zahlungsverkehrs (1 Cent bis 2 Euro) mit der Jahreszahl des Ausgabejahres und dem Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte. Zusätzlich zu den acht Münzen liegt den Sets auch eine 2-Euro-Gedenkmünze des jeweiligen Jahrgangs bei. Die hierfür zu verwendenden Münzen werden von den fünf deutschen Prägestätten hergestellt.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:startup#
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Münzen und Medaillen📦
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
Die Verwendung von Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen in den technischen Spezifikationen: Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
Postanschrift: Reichenhaller Str. 58
Postleitzahl: 70372
Stadt: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von Produktverpackungen zzgl. Endverpackungen mit der Option zur Erhöhung der Liefermenge um maximal 17.000 Stück zzgl. 1% Mehrmenge für die Kursmünzensets die Jahre 2027 und 2028 in der Prägequalität Stempelglanz vergeben.
Ferner wird ein weiterer Auftrag zur Herstellung und Lieferung von je 25.000 Produktverpackungen zzgl. Endverpackungen mit der Option zur Erhöhung der Liefermenge um maximal 16.000 Stück zzgl. 1% Mehrmenge für die Kursmünzensets der Jahre 2027 und 2028 in der Prägequalität Spiegelglanz vergeben.
Die Produktverpackungen sind an die fünf Prägestätten in Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg zu liefern.
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von Produktverpackungen zzgl. Endverpackungen mit der Option zur Erhöhung der Liefermenge um maximal 17.000 Stück zzgl. 1% Mehrmenge für die Kursmünzensets die Jahre 2027 und 2028 in der Prägequalität Stempelglanz vergeben.
Ferner wird ein weiterer Auftrag zur Herstellung und Lieferung von je 25.000 Produktverpackungen zzgl. Endverpackungen mit der Option zur Erhöhung der Liefermenge um maximal 16.000 Stück zzgl. 1% Mehrmenge für die Kursmünzensets der Jahre 2027 und 2028 in der Prägequalität Spiegelglanz vergeben.
Die Produktverpackungen sind an die fünf Prägestätten in Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg zu liefern.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Postleitzahl: 70372 Stuttfgart
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es ist ein in den Vergaberichtlinien genanntes Verfahren (§ 15 VGV - offenes Verfahren)
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-24 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-25 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-06-25 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich das Nachfordern von Unterlagen gemäß § 56 Abs.2 ff. VGV vor.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzern verbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben.
2. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen. Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über o. g. Link online einsehbar (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten.
3. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR- Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder als elektronischer Auszug; bei Abgabe des Angebots nicht älter als 6 Monate); sofern keine
Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzern verbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben.
2. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen. Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über o. g. Link online einsehbar (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten.
3. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR- Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder als elektronischer Auszug; bei Abgabe des Angebots nicht älter als 6 Monate); sofern keine
Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung
2. Aktuelle Bankauskunft
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung
2. Aktuelle Bankauskunft
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Herstellung, Konfektionierung und Lieferung von Produktverpackungen sowie der Erstellung von Layouts für dieselben. Dies sollte bei Erstellung der Liste berücksichtigt werden.
2. Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2026) in Kopie oder Beschreibung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden
3. Gemäß § 15 Bundesklimaschutzgesetz (KSG) setzt sich der Bund das Ziel, die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren. Die öffentliche Beschaffung ist daher am Leitprinzip der nachhaltigen Entwicklung auszurichten. Zur Verwirklichung dieses Ziels wird bei dieser Beschaffungsmaßnahme der Nachweis über ein praktiziertes, zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach DIN ISO EU 14001 (mindestens gültig bis 31.12.2026) in Kopie gefordert oder die Beschreibung, welche Maßnahmen zum Umweltmanagement während der Auftragsausführung getroffen werden.
4. Beschreibung der technischen Ausrüstung; aus der Erklärung muss ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere welche Geräte das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere hinsichtlich der Herstellung von Produktverpackungen.
5. Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignungdie Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigener klärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Herstellung, Konfektionierung und Lieferung von Produktverpackungen sowie der Erstellung von Layouts für dieselben. Dies sollte bei Erstellung der Liste berücksichtigt werden.
2. Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2026) in Kopie oder Beschreibung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden
3. Gemäß § 15 Bundesklimaschutzgesetz (KSG) setzt sich der Bund das Ziel, die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren. Die öffentliche Beschaffung ist daher am Leitprinzip der nachhaltigen Entwicklung auszurichten. Zur Verwirklichung dieses Ziels wird bei dieser Beschaffungsmaßnahme der Nachweis über ein praktiziertes, zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach DIN ISO EU 14001 (mindestens gültig bis 31.12.2026) in Kopie gefordert oder die Beschreibung, welche Maßnahmen zum Umweltmanagement während der Auftragsausführung getroffen werden.
4. Beschreibung der technischen Ausrüstung; aus der Erklärung muss ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere welche Geräte das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere hinsichtlich der Herstellung von Produktverpackungen.
5. Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignungdie Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigener klärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei der Auftragsausführung
2. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen Russland)
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei der Auftragsausführung
2. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen Russland)
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
nach § 123 und 124 GWB (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen)
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesverwaltungsamt (BVA)
Obere Bundesbehörde
Nationale Registrierungsnummer: 0204 - DE8118844176
Postanschrift: DGZ-Ring 12
Postleitzahl: 13086
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle im Referat Z I 5
E-Mail: vergabestelle@bva.bund.de📧
Telefon: 000📞
Fax: +49 228-99358681645 📠
URL: http://www.bva.bund.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=861926🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=861926🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 0204 - 49228-94990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Rügefrist, die 10 Kalendertage ab Kenntnis eines Verstoßes beträgt. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, bei der Vergabekammer eingereicht werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rügefrist, die 10 Kalendertage ab Kenntnis eines Verstoßes beträgt. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, bei der Vergabekammer eingereicht werden.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 097-349252 (2026-05-20)