Im öffentlichen Netz besteht zwischen dem 110/20-kV-Trafo und dem Netzanschlusspunkt des DyNaLab eine Resonanzstelle, die durch die ARUs der Umrichtersysteme am DyNaLab angeregt werden kann. Um dieses unerwünschte Verhalten bzw. die Resonanzstelle zu unterdrücken, soll ein Filter installiert werden, der die durch die Umrichter netzseitig erzeugten Oberschwingungen bzw. Harmonischen dämpft. Das zu beschaffende Filter wird an den Netzanschlusspunkt des Fraunhofer IWES am Standort DyNaLab gekoppelt. Im Jahr 2018 wurde bereits ein vergleichbares Filter zur Dämpfung harmonischer Oberwellen einer Netznachbildungsanlage installiert. Das Filterdesign muss ähnliche Komponenten verwenden, sodass unter anderem Widerstände und Kondensatoren zwischen den beiden Systemen austauschbar sind.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: HF-Netzfilter
Referenznummer: PR1125319
Kurze Beschreibung:
Im öffentlichen Netz besteht zwischen dem 110/20-kV-Trafo und dem Netzanschlusspunkt des DyNaLab eine Resonanzstelle, die durch die ARUs der Umrichtersysteme am DyNaLab angeregt werden kann. Um dieses unerwünschte Verhalten bzw. die Resonanzstelle zu unterdrücken, soll ein Filter installiert werden, der die durch die Umrichter netzseitig erzeugten Oberschwingungen bzw. Harmonischen dämpft. Das zu beschaffende Filter wird an den Netzanschlusspunkt des Fraunhofer IWES am Standort DyNaLab gekoppelt. Im Jahr 2018 wurde bereits ein vergleichbares Filter zur Dämpfung harmonischer Oberwellen einer Netznachbildungsanlage installiert. Das Filterdesign muss ähnliche Komponenten verwenden, sodass unter anderem Widerstände und Kondensatoren zwischen den beiden Systemen austauschbar sind.
Im öffentlichen Netz besteht zwischen dem 110/20-kV-Trafo und dem Netzanschlusspunkt des DyNaLab eine Resonanzstelle, die durch die ARUs der Umrichtersysteme am DyNaLab angeregt werden kann. Um dieses unerwünschte Verhalten bzw. die Resonanzstelle zu unterdrücken, soll ein Filter installiert werden, der die durch die Umrichter netzseitig erzeugten Oberschwingungen bzw. Harmonischen dämpft. Das zu beschaffende Filter wird an den Netzanschlusspunkt des Fraunhofer IWES am Standort DyNaLab gekoppelt. Im Jahr 2018 wurde bereits ein vergleichbares Filter zur Dämpfung harmonischer Oberwellen einer Netznachbildungsanlage installiert. Das Filterdesign muss ähnliche Komponenten verwenden, sodass unter anderem Widerstände und Kondensatoren zwischen den beiden Systemen austauschbar sind.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrische Geräte zum Schalten oder Schützen von Stromkreisen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0001
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-15 📅
Datum des Endes: 2027-03-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-04 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bieter ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder sonstiger Nachweis) einzureichen, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats des Bieters Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate vor Veröffentlichung der Bekanntmachung sein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bieter ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder sonstiger Nachweis) einzureichen, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats des Bieters Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate vor Veröffentlichung der Bekanntmachung sein.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters wird der Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden von 6,0 Mio. EUR je Schadensereignis verlangt. Hinweis: Soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, genügt die Erklärung des Bieters, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme vor Erteilung des Zuschlags erfolgt und gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen wird.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters wird der Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden von 6,0 Mio. EUR je Schadensereignis verlangt. Hinweis: Soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, genügt die Erklärung des Bieters, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme vor Erteilung des Zuschlags erfolgt und gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen wird.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mindestens zwei (2) vergleichbare Referenzen für die Errichtung von Netzfiltern für Mittelspannungsanlagen nachzuweisen. Der Auftraggeber bewertet die Vergleichbarkeit anhand von folgenden Mindestkriterien: Alle Referenzen: Alle Referenzen müssen in den letzten 5 Jahren (zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Versendung der Bekanntmachung des gegenständigen Verfahrens) erbracht worden sein. Alle Referenzen müssen abgeschlossen sein (erfolgreiche Inbetriebnahme muss erfolgt sein). Zusätzlich Referenz 1: Der Umsatz (netto) der Referenz muss mindestens 150.000 EUR betragen haben. Die Referenz muss den Aufbau/Anschluss von Netzfiltern im Mittelspannungsbereich beinhaltet haben. Zusätzlich Referenz 2: Die Referenz muss den Anschluss an eine Siemens Schaltanlange (8DJH oder NxPlus) beinhaltet haben. Eine Referenz darf mehrfach verwendet werden, sofern Sie die Anforderungen erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mindestens zwei (2) vergleichbare Referenzen für die Errichtung von Netzfiltern für Mittelspannungsanlagen nachzuweisen. Der Auftraggeber bewertet die Vergleichbarkeit anhand von folgenden Mindestkriterien: Alle Referenzen: Alle Referenzen müssen in den letzten 5 Jahren (zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Versendung der Bekanntmachung des gegenständigen Verfahrens) erbracht worden sein. Alle Referenzen müssen abgeschlossen sein (erfolgreiche Inbetriebnahme muss erfolgt sein). Zusätzlich Referenz 1: Der Umsatz (netto) der Referenz muss mindestens 150.000 EUR betragen haben. Die Referenz muss den Aufbau/Anschluss von Netzfiltern im Mittelspannungsbereich beinhaltet haben. Zusätzlich Referenz 2: Die Referenz muss den Anschluss an eine Siemens Schaltanlange (8DJH oder NxPlus) beinhaltet haben. Eine Referenz darf mehrfach verwendet werden, sofern Sie die Anforderungen erfüllt.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters wird ein Mindestumsatz (netto, exklusive USt) für die letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) von jeweils mindestens 700.000,00 EUR verlangt. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Eignungsleihegebern sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters wird ein Mindestumsatz (netto, exklusive USt) für die letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) von jeweils mindestens 700.000,00 EUR verlangt. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Eignungsleihegebern sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Im Rahmen der besonderen Ausführungsbedingungen gemäß § 128 GWB wird gefordert, dass das mit der Leistungserbringung betraute Personal über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügt, um eine reibungslose Kommunikation mit dem Auftraggeber im Rahmen der Leistungserbringung sicherzustellen. Diese Anforderung betrifft ausschließlich das Personal, das im Zuge der Leistungserbringung mündlich oder schriftlich mit dem Auftraggeber kommuniziert. Der Bieter hat im Rahmen der Eignungsprüfung zu bestätigen, dass entsprechendes Personal zur Verfügung steht. Zudem ist sicherzustellen, dass auch Mitglieder einer möglichen Bietergemeinschaft oder ggf. eingesetzte Unterauftragnehmer diese speziellen Ausführungsbedingungen erfüllen.
Im Rahmen der besonderen Ausführungsbedingungen gemäß § 128 GWB wird gefordert, dass das mit der Leistungserbringung betraute Personal über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügt, um eine reibungslose Kommunikation mit dem Auftraggeber im Rahmen der Leistungserbringung sicherzustellen. Diese Anforderung betrifft ausschließlich das Personal, das im Zuge der Leistungserbringung mündlich oder schriftlich mit dem Auftraggeber kommuniziert. Der Bieter hat im Rahmen der Eignungsprüfung zu bestätigen, dass entsprechendes Personal zur Verfügung steht. Zudem ist sicherzustellen, dass auch Mitglieder einer möglichen Bietergemeinschaft oder ggf. eingesetzte Unterauftragnehmer diese speziellen Ausführungsbedingungen erfüllen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: e2663093-6b82-4a9e-8796-4d53bb2cb415
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 127-461419 (2026-07-03)