High-Speed Oszilloskop

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)

Einzelheiten und Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Deadline

Deadline 2026-06-29

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: High-Speed Oszilloskop
Kurze Beschreibung: Einzelheiten und Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Oszilloskope 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 325/2026/9012369
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
High-Speed Oszilloskop. Einzelheiten und Details sind aus der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#
Postleitzahl: 82234
Stadt: Wessling
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Starnberg 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-29 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 32 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-06-29 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann eine Erläuterung des Inhalts der Angebote und der Eignungsnachweise verlangen und zusätzliche Unterlagen anfordern. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung sind zu beachten.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Die Kriterien für die Eignung sind in den Ausschreibungsunterlagen dargelegt.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Katalog der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB, nämlich aus § 123 und § 124 GWB. https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_gwb/index.html

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 992-03005-81
Postanschrift: Linder Höhe
Postleitzahl: 51147
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: evergabe@dlr.de 📧
Telefon: 0 00 📞
URL: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E69325499 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E69325499 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +492289499578 📞
Fax: +492289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
An application for review is only admissible if: - the applicant has notified the contracting authority of any breaches of procurement regulations recognised by it in the procurement procedure within 10 calendar days of becoming aware of them, - the applicant has notified the contracting authority of any breaches of procurement regulations that are recognisable on the basis of the contract notice the applicant has notified the contracting authority of violations of procurement regulations recognisable from the contract notice by no later than the expiry of the deadline for applications specified in the contract notice, - the applicant has notified the contracting authority of violations recognisable from the tender documents by no later than the expiry of the tender deadline, - no more than 15 calendar days have elapsed since receipt of the contracting authority's notification that it does not intend to remedy a complaint. An application for review is inadmissible if more than 15 calendar days have elapsed since receipt of the notification from the contracting authority that it does not intend to remedy a complaint (Section 160 (3) sentence 1 no. 4 GWB). An application for review is also inadmissible if the contract has been awarded before the awarding chamber has informed the contracting authority of the application for review (sections 168 (2) sentence 1, 169 (1) GWB). The contract may be awarded 15 calendar days after the bidder information has been sent in accordance with Section 134 (1) GWB. If the information is sent electronically or by fax, the deadline is reduced to 10 calendar days (Section 134 (2) GWB). The period begins on the day after the information is sent by the contracting authority; the day of receipt by the bidder and candidate concerned is irrelevant. The admissibility of an application for review also requires that the alleged breaches of procurement regulations have been notified within 10 calendar days of becoming known (Section 160 (3) sentence 1 no. 1 GWB). Violations of procurement regulations that are recognisable on the basis of the contract notice must be notified to the contracting authority no later than the expiry of the deadline for application or submission of tenders specified in the contract notice (Section 160 (3) sentence 1 no. 2 GWB). Violations of procurement regulations that are only recognisable in the tender documents must be reported to the contracting authority no later than the expiry of the deadline for submitting applications or tenders (Section 160 (3) sentence 1 no. 3 GWB). Ein Antrag auf Nachprüfung ist nur zulässig, wenn: - der Antragsteller den Auftraggeber auf von ihm im Vergabeverfahren erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Bekanntwerden hingewiesen hat, - der Antragsteller den Auftraggeber auf aus der Bekanntmachung erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften hingewiesen hat der Antragsteller den Auftraggeber auf aus der Bekanntmachung erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Antragsfrist hingewiesen hat, - der Antragsteller den öffentlichen Auftraggeber spätestens bis zum Ablauf der Ausschreibungsfrist auf Verstöße hingewiesen hat, die aus den Ausschreibungsunterlagen erkennbar sind, - seit dem Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, nicht mehr als 15 Kalendertage verstrichen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn seit dem Zugang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, wenn der Auftrag vergeben worden ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Nachprüfungsantrag informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Der Zuschlag kann 15 Kalendertage nach Übersendung der Bieterinformationen gemäß § 134 Abs. 1 GWB erteilt werden. Wird die Information elektronisch oder per Fax übermittelt, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationen durch den öffentlichen Auftraggeber; der Tag des Eingangs bei dem betreffenden Bieter und Bewerber ist unerheblich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die behaupteten Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Bekanntwerden gerügt worden sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen dem Auftraggeber spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe mitgeteilt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften, die nur in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen dem Auftraggeber spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist mitgeteilt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-31+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 103-370811 (2026-05-29)
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕