Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
7. Mindestens ein relevantes Referenzprojekt im Bereich „Hardware-in-the-Loop (HiL)-Systemsimulation“ aus den vergangenen drei Jahren in dem beide folgende Bereiche Inhalt waren: 1. Test von Avionik-Komponenten, die nach hohen Luftfahrt-Standards wie ARP4754A, DO178, DO254 und DO160 entwickelt werden oder wurden 2. (Angestrebter) Einsatz der Avionikkomponenten in Drehflüglern (z.B. CS-29), Starrflüglern (z.B. CS-25) oder im Bereich der urbanen Luftmobilität (z.B. SC-VTOL)
Gehen Sie inhaltlich soweit auf die Referenzprojekte ein, so dass der Vergabestelle eine Bewertung möglich ist.
Es wird um Nennung von Namen des Auftraggebers und Kontaktmöglichkeiten gebeten.
Das umfasst dann den Namen des Kunden und eines dortigen zur Auskunft geeigneten Ansprechpartners samt dessen Kontaktdaten (Mailadresse und Telefonnummer).
Um die Vertraulichkeit der Geschäftsbeziehungen zu gewährleisten, kann hierauf aber vorerst verzichtet werden. Aber: Auf Verlangen der Vergabestelle reicht der Bieter jedoch noch vor Zuschlagserteilung auch kurzfristig Kontaktdaten zu den in dem Angebot benannten Referenzaufträgen nach.
8. Informationen zu dem Firmenprofil mit den Angaben gemäß der Vergabeunterlagen.
9. Angaben zur Entwicklung der beschäftigten Mitarbeiter der letzten drei Jahren gemäß Vergabeunterlagen.
10. Erklärung, dass die Arbeitssprache bei der Durchführung des Projektes Deutsch ist, d.h. dass die
gesamte Kommunikation in deutscher Sprache erfolgt
11. und 12. als Erklärungen zu den Unterauftragnehmern und/oder einer Bietergemeinschaft gemäß Vergabeunterlagen
13. Ein Nachweis darüber, dass das Unternehmen des Bieters zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gemäß folgender Norm erfolgreich zer-tifiziert ist: DIN EN 9001. Andere Zertifizierungen werden nur akzeptiert, wenn diese mindestens gleichwertig sind. Der Bieter hat dann in seinem Angebot den Nachweis zu führen, dass solche Zertifizierungen mindestens gleichwertig sind.
14. Eigenerklärung "BMWK-Russland", d.h. D.h. Eigenerklärung des Bieters, dass gegen das Unternehmen oder gegen die Anteilseigner keine restriktiven Maßnahmen der Bundesregierung, der EU oder der USA nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 bestehen.
15. Erklärungen zu der DSGVO und zu dem elektronischen Zahlungsverkehr