HLF 20 für FF Torgelow

Stadt Torgelow

Lieferung eines HLF 20 incl. dem größten Teil der Ausstattung für die freiwillige Feuerwehr in Torgelow

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-08-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-08-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Brandbekämpfungsausrüstung
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines HLF 20 incl. dem größten Teil der Ausstattung für die freiwillige Feuerwehr in Torgelow
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Brandbekämpfungsausrüstung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Brandbekämpfungsausrüstung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Vorpommern-Greifswald 🏙️
Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Torgelow
Postanschrift: Bahnhofstr. 2
Postleitzahl: 17358
Postort: Torgelow
Kontakt
Internetadresse: http://www.torgelow.de 🌏
E-Mail: v.stoeckel@torgelow.de 📧
Telefon: +49 3976/252166 📞
Fax: +49 3976/202202 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E17715363 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-08 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 154-489959
ABl. S-Ausgabe: 154

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 560 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Fahrgestell
Losnummer: 01
Kurze Beschreibung:
Lieferung des Fahrgestells für ein HLF 20 für die freiwillige Feuerwehr in Torgelow
Geschätzter Wert ohne MwSt: 110 000 EUR 💰
Dauer: 36 Monate
Bezeichnung des Loses: Feuerwehrtechnischer Aufbau
Losnummer: 02
Kurze Beschreibung: Lieferung des feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein HLF 20
Geschätzter Wert ohne MwSt: 340 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Feuerwehrtechnische Beladung
Losnummer: 03
Kurze Beschreibung: Lieferung der ergänzenden feuerwehrtechnischen Beladung für ein HLF 20
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 17358 Torgelow

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Torgelow, Bauamt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E17715363 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385/588-5160 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 385/588-4855817 📠
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 154-489959 (2023-08-08)