Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) hat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 den Ideenwettbewerb „hybrides eGovernment“ durchgeführt. Dabei wurden zunächst Herausforderungen an den Schnittstellen von Verwaltung und privaten Akteuren identifiziert. Für diese Herausforderungen wurden Lösungsideen durch Startups konzipiert und in klickbaren Prototypen umgesetzt.
Eine der eingereichten Lösungsideen ist der „Quick-Check Bauantrag“. Dieser soll Bürgerinnen und Bürgern digital Auskunft geben, ob für ausgewählte Bauvorhaben ein Bauantrag erforderlich ist und auf weiterführende Schritte sowie zuständige Behörden verweisen. Ein digitaler Zugang auf den Quick-Check Bauantrag über Produkte oder Dienstleistungen privater Anbieter, z. B. Hersteller oder Vertreiber von Bauprodukten, soll möglich sein. Private Partner aus dem Bauwesen sollen eingebunden werden (s. Abschnitt c “Partnering”).
Das HMWEVW möchte mit Unterstützung der PD nun dieses MVP technisch entwickeln lassen und (zunächst) bei einer, maximal zwei ausgewählten Pilotbehörden implementieren. Bei erfolgreicher Implementierung und Erprobung bei der/den Pilotbehörde(n), soll der MVP ggfs. auch in weiteren Behörden (hessenweit) implementiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-16.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: HMWEVW - Quick Check Bauantrag
2023-I-075
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) hat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 den Ideenwettbewerb „hybrides...”
Kurze Beschreibung
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) hat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 den Ideenwettbewerb „hybrides eGovernment“ durchgeführt. Dabei wurden zunächst Herausforderungen an den Schnittstellen von Verwaltung und privaten Akteuren identifiziert. Für diese Herausforderungen wurden Lösungsideen durch Startups konzipiert und in klickbaren Prototypen umgesetzt.
Eine der eingereichten Lösungsideen ist der „Quick-Check Bauantrag“. Dieser soll Bürgerinnen und Bürgern digital Auskunft geben, ob für ausgewählte Bauvorhaben ein Bauantrag erforderlich ist und auf weiterführende Schritte sowie zuständige Behörden verweisen. Ein digitaler Zugang auf den Quick-Check Bauantrag über Produkte oder Dienstleistungen privater Anbieter, z. B. Hersteller oder Vertreiber von Bauprodukten, soll möglich sein. Private Partner aus dem Bauwesen sollen eingebunden werden (s. Abschnitt c “Partnering”).
Das HMWEVW möchte mit Unterstützung der PD nun dieses MVP technisch entwickeln lassen und (zunächst) bei einer, maximal zwei ausgewählten Pilotbehörden implementieren. Bei erfolgreicher Implementierung und Erprobung bei der/den Pilotbehörde(n), soll der MVP ggfs. auch in weiteren Behörden (hessenweit) implementiert werden.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Ort der Leistung: Hessen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hessen
Beschreibung der Beschaffung: Standardlos
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Entwicklungsleistungen sollen innerhalb von sechs Monaten nach Zuschlagserteilung vollendet werden, die Betriebsleistungen sind zunächst befristet bis...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Entwicklungsleistungen sollen innerhalb von sechs Monaten nach Zuschlagserteilung vollendet werden, die Betriebsleistungen sind zunächst befristet bis zum Ablauf von 24 Monaten nach Vollendung und Abnahme der Entwicklungsleistungen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag vor Ablauf der Laufzeit durch einseitige Erklärung in Textform um zwei weitere Jahre zu verlängern.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Referenzen / Referenzprojekte :
Max 17 Punkte pro Referenz
Bewertungsmaßstab: Vergleichbarkeit der Referenzen
- Gegenstand
o Vergleichbarer Quick Check = 3...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Referenzen / Referenzprojekte :
Max 17 Punkte pro Referenz
Bewertungsmaßstab: Vergleichbarkeit der Referenzen
- Gegenstand
o Vergleichbarer Quick Check = 3 Punkte
o Vergleichbare sonstige Software (Analyse-Tool, Regelwerke o.ä.) = 1 Punkt
- Nutzerfreundlichkeit der Lösung = 3 Punkte
- Innovativer Charakter der Lösung (Nutzung von Microservices, Neuheit der Lösung, Anpassungsmöglichkeit durch den Auftraggeber (Low-Code), o. ä.) = 5 Punkte
- Innovativer Charakter der Methodik (bspw. Agile Entwicklung mit Auftraggeber) = 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Unternehmensdarstellung: Darstellung des Unternehmens (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechts-form, Gegenstand des Unternehmens,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Unternehmensdarstellung: Darstellung des Unternehmens (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechts-form, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit zu anderen Unternehmen.
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
3. Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/201
4. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorga-ben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“5. Eigenerklärungen bezüglich des Bestehens oder des Abschlusses einer Betriebs-/Vermögensschadenshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen: Die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5. Eigenerklärungen bezüglich des Bestehens oder des Abschlusses einer Betriebs-/Vermögensschadenshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen: Die Bieter sind im Auftragsfall verpflichtet, eine Betriebs-/Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abzuschließen und diesen Versicherungsschutz während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten.
6. Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags: Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr. Dies sind Leistungen der Software-Entwicklung und/oder Hosting;
“zu Eignungskriterium 5: Mindeststandard: Diese Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensereignis aufweisen:
150.000,00 Euro (je...”
zu Eignungskriterium 5: Mindeststandard: Diese Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensereignis aufweisen:
150.000,00 Euro (je Schadensfall)
Die Deckungssummen müssen in jedem Versicherungsjahr zumindest zweimal zur Verfügung stehen. Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung durch Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.
zu Eignungskriterium 6: Der Umsatz muss mind. 50.000 EUR netto betragen
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“7. Referenzen / Referenzprojekte : Der Bewerber weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Angabe von Referenzprojekten über in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
7. Referenzen / Referenzprojekte : Der Bewerber weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Angabe von Referenzprojekten über in den letzten drei Jahren, ausgehend von der Teilnahmeantragsfrist, erbrachte vergleichbare Leistungen unter Berücksichtigung der angegebenen Mindestanforderungen nach.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“zu Eignungskriterium 7: Mind. 3 Referenzen über erfolgreich abgeschlossene vergleichbare Leistungen im Bereich der Softwareentwicklung für externe Kunden...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
zu Eignungskriterium 7: Mind. 3 Referenzen über erfolgreich abgeschlossene vergleichbare Leistungen im Bereich der Softwareentwicklung für externe Kunden sind erforderlich. Die Referenzen müssen vergleichbar sein. Unter einer vergleichbaren Leistung ist die Entwicklung von Quick Checks, Analyse-Tools, Regelwerken o.ä zu verstehen.
Von den drei Referenzen muss mind. 1 Referenz sowohl die Software-Entwicklung als auch den Betrieb der Software von mindestens 6 Monaten betreffen.
Als weitere Mindestanforderung an alle Referenzen gilt, dass diese ein Auftragsvolumen (Eigenleistung) in Höhe von mind. 15 Personentagen netto aufweisen muss.
Für jede Referenz sind (unter Verwendung des Formblatts – Anlage 1a Referenzblatt jeweils folgende Angaben zu machen:
a) Bezeichnung des Referenzprojektes,
b) Leistungszeitraum, inkl. Datum der Fertigstellung
c) Projektumfang in PT (Eigenanteil)
d) Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen, insb. Vergleichbarkeit des Gegen-standes, Nutzerfreundlichkeit, innovative Lösung und/oder Methodik,
e) Auftraggeber (Name, Anschrift),
f) Optional: Ansprechpartner des Auftraggebers (Telefonnummer, E-Mail).
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-18
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Bewerbungen sind unter Verwendung der bereitgestellten Formulare vollständig nebst allen Anlagen fristgerecht in elektronischer Textform über die...”
Bewerbungen sind unter Verwendung der bereitgestellten Formulare vollständig nebst allen Anlagen fristgerecht in elektronischer Textform über die Vergabeplattform hochzuladen. Besondere elektronische Signaturen werden nicht gefordert. Alle qualifizierten Bieter werden - ggf. nach zulässigen Nachforderungen oder Aufklärungen - zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Nach Eingang und Auswertung der Erstangebote werden die Bieter über die Vergabeplattform zum Verhandlungstermin eingeladen.
Der AG behält sich vor, die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, vor Eintritt in die Verhandlungen anhand der Bewertung der Erstangebote gemäß den im Vergabeverfahren definierten und bekannt gemachten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung zu reduzieren. Der AG wird maximal drei Bieter zu den Verhandlungen einladen. Bieter, die der AG im Anschluss an die Bewertung der Erstangebote in diesem Fall nicht zu Verhandlungen einlädt, müssen nicht endgültig vom Verfahren ausgeschlossen werden. Sie können als „Reservebieter“ im Verfahren belassen werden. Der AG behält sich vor, einzelne Reservebieter wieder in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen, wenn im weiteren Verfahren Bieter von der Fortsetzung des Verfahrens Abstand nehmen oder kein oder ein auszuschließendes Angebot abgeben. Der AG kann in diesem Fall einzelne Reservebieter zur weiteren Teilnahme am Verfahren „nachnominieren“. Diese Nachnominierung erfolgt anhand der definierten und bekannt gemachten Zuschlagskriterien, das heißt die Nachnominierung erfolgt nach der Rangfolge der Bewertung der Erstangebote. Der AG wird im Falle einer Nachnominierung dafür Sorge tragen, dass etwaige Reservebieter denselben Verfahrens- und Informationsstand erreichen.
Für die Details wird auf die bereitgestellten Vergabeunterlagen verwiesen
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601📞
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Fax: +49 6151125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Quelle: OJS 2023/S 159-505092 (2023-08-16)