Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126 b BGB abzugeben. Der Teilnahmeantrag hat die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise zu enthalten.
Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1) - (9) (siehe Nachweise, die in den Ziffern III.1.1 - III.1.3 dieser Bekanntmachung aufgeführt sind) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden. Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Sämtliche Nachweise können als Kopien eingereicht werden. Die Einreichung eines Nachweises im Original ist nicht erforderlich.
1) Der Bewerber hat seinem Teilnahmeantrag oder der EEE ein Anschreiben voranzustellen
2) Der Bewerber hat darzulegen, wer sich um den Auftrag bewirbt, also ob es sich um einen Einzelbieter oder eine Bietergemeinschaft handelt;
3) Wenn die Bildung einer Bietergemeinschaft geplant ist, müssen Bietergemeinschaften mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abgeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
b) in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und in der für die Durchführung des Vertrags ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet wird;
c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber vertritt.
Soweit die Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe eingesetzt werden sollen, müssen diese benannt werden und die entsprechenden Nachweise und Erklärungen auch von diesem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Zudem muss der Bewerber durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens verbindlich nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieses Unternehmens für die Laufzeit des Projekts zur Verfügung stehen. Ist keine Bietergemeinschaft oder keine Eignungsleihe geplant, braucht zu Ziffer (3) kein Nachweis erbracht werden, der Bieter hat seinen
Teilnahmeantrag ohne einen Nachweis zu Ziffer (3) abzugeben und mit dem Nachweis zu Ziffer (4) fortzufahren.
Als weitere erforderliche Unterlagen und Nachweise sind zu erbringen:
4) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft (Gültigkeit bis zum Abschluss des Teilnahmewettbewerbs), Ausländische Bieter können gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen;;
5) Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist;
6) Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19, 21MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG vorliegen; (siehe Vordruck)