Das Ziel ist die systematische Erfassung, Identifikation und Bewertung der Freisetzung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) aus Membran-Elektroden-Einheiten (MEAs) von PEM-Elektrolyseuren (PEMWE) sowie - in ergänzender Betrachtung - aus PEM-Brennstoffzellen (PEMFC). Der Fokus liegt dabei sowohl auf der quantitativen Bestimmung definierter, regulatorisch relevanter PFAS als auch qualitativer Erfassung bislang unbekannter PFAS-Verbindungen und deren möglichen Abbauprodukten.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hochauflösendes HPLC-Quadrupol Time-of-Flight (QTOF) Massespektrometer System zur Bestimmung von PFAS-Belastungen
Referenznummer: 2026/003
Kurze Beschreibung:
“Das Ziel ist die systematische Erfassung, Identifikation und Bewertung der Freisetzung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) aus...”
Kurze Beschreibung
Das Ziel ist die systematische Erfassung, Identifikation und Bewertung der Freisetzung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) aus Membran-Elektroden-Einheiten (MEAs) von PEM-Elektrolyseuren (PEMWE) sowie - in ergänzender Betrachtung - aus PEM-Brennstoffzellen (PEMFC). Der Fokus liegt dabei sowohl auf der quantitativen Bestimmung definierter, regulatorisch relevanter PFAS als auch qualitativer Erfassung bislang unbekannter PFAS-Verbindungen und deren möglichen Abbauprodukten.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Analysegeräte📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“siehe Leistungsbeschreibung”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1.0500
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Free support Hotline/desk
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. HPLC-Einheit Flussratengenauigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2.3100
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. HPLC-Einheit pH-Bereich
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Probengeber Temperaturbereich
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Probengeber Injektionsvolumenpräzision
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Probengeber Probengestell für Mikrotiterplatten Kapazität von min. 2 Mikrotiterplatten
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Probengeber Einstellbare Injektionsgeschwindigkeiten
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Probengeber Möglichkeiten zum Pretreatment (u. a. Verdünnung von Proben, Zugabe von Reagenzien, Co-Injektionen, überlappende Injektionen und Mehrfach-Injektionen).
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3. Säulenofen Maximaltemperatur des Säulenofens
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2.2400
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3. Säulenofen Temperaturpräzision und -stabilität
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 4. Massenspektrometer für HPLC-Einheit Auflösung ? 45.000 FWHM bei etwa m/z 2.000 (ESI positiv und ESI negativ)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6.3000
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 4. Massenspektrometer für HPLC-Einheit Massengenauigkeit MS-Modus: <1 ppm (peak to peak) bei m/z 622 (interne Kalibrierung)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 4. Massenspektrometer für HPLC-Einheit Massengenauigkeit MS/MS-Modus: <2 ppm (peak to peak) bei m/z 622 (interne Kalibrierung)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 4. Massenspektrometer für HPLC-Einheit Das softwaregesteuertes Schaltventil zur Lenkung des Eluentenstroms ist integraler Bestandteil des Massenspektrometers.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 4. Massenspektrometer für HPLC-Einheit Das Massenspektrometer muss so konstruiert sein, dass für Wartungs- und Servicearbeiten eine ausreichende Zugänglichkeit gewährleistet ist, ohne dass bauliche Veränderungen am Aufstellort erforderlich sind
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 5. Elektronische Datenverarbeitung und Software Bereitstellung von kostenfreien Software-Updates für mind. 3 Jahre
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.5000
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 7. Liefer- und Dienstleistungsaspekte deutschsprachiger telefonischer und/oder kostenfreier elektronischer First-Level-Support (z. B. via E-Mail oder Kommunikationssoftware)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 7. Liefer und Dienstleistungsaspekte dezentrale Servicestruktur mit technischem Service-Stützpunkt im Umkreis von bis zu 100 km entfernt vom Verwendungsort
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 7. Liefer und Dienstleistungsaspekte Angabe der garantierten Reaktionszeit im Falle einer notwendigen Reparatur durch den Service
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 24 Monate Gewährleistung ab Installation
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-11 11:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Anlage_Mindestanforderungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Ausschlusskriterien sind in der Anlage Mindestanforderungen tabellarisch...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anlage_Mindestanforderungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Ausschlusskriterien sind in der Anlage Mindestanforderungen tabellarisch dargestellt. Bitte fügen Sie diese Anlage ausgefüllt Ihrem Angebot bei..
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausschlusskriterien - Die Ausschlusskriterien sind der Anlage Mindestanforderungen zu entnehmen und dort bitte mit ja oder nein zu beantworten. Die Angaben...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausschlusskriterien - Die Ausschlusskriterien sind der Anlage Mindestanforderungen zu entnehmen und dort bitte mit ja oder nein zu beantworten. Die Angaben der Leistungsbeschreibung bleiben bindend.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“k.A.”
“#Bekanntmachungs-ID: CXVHYYFYTQTB4BY9#
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal des DTVP. Bei technischen Fragen zum...”
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYYFYTQTB4BY9#
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal des DTVP. Bei technischen Fragen zum Vergabeportal oder zum Bietertool wenden Sie sich bitte an das Support-Team der Firma Cosinex.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221-1473045📞
Fax: +49 221-1472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 066-232659 (2026-04-02)