Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auf Verlangen: Eignungsnachweise nach § 6a, 6b und 6c VOB/A-EU
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "EEE-Einheitliche Europäische Eigenerklärung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) ist erhältlich bei den Vergabeunterlagen für diese Ausschreibung.
Der Auftragnehmer muss über einen Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straße" (MVAS 1999) verfügen. Für jede Baumaßnahme ist dieser mit Nachweis seiner Qualifikation zu benennen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifizierungsnachweis anerkannt.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis der Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) des Unternehmens nachweisen.
Spätestens mit Rücksendung der Auftragsbestätigung ist der für die Maßnahme verantwortliche Bauleiter zu benennen.
Siehe auch Vergabeunterlagen 212EU Teilnahmebedingungen
Siehe auch Baubeschreibung 5b BA-final.pdf