Hoheitliche Bestattungsdienstleistung auf dem Friedhof der Gemeinde Unterhaching

Gemeinde Unterhaching, Referat 2 - Vergabestelle

Die Durchführung von hoheitlichen Bestattungsdienstleistungen vom 01.03.2024 bis 31.12.2026 auf dem Friedhof der Gemeinde Unterhaching ist zu vergeben. Es besteht die Option der jährlichen Verlängerung - bis maximal 31.12.2029.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-13.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-10-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-10-13)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gemeinde Unterhaching, Referat 2 - Vergabestelle
Postanschrift: Rathausplatz 7
Postort: Unterhaching
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8966551-205 📞
E-Mail: vergabe@unterhaching.de 📧
Fax: +49 8966551-47205 📠
Region: München, Landkreis 🏙️
URL: www.unterhaching.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=280289 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel:
“Hoheitliche Bestattungsdienstleistung auf dem Friedhof der Gemeinde Unterhaching”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Bestattungswesens 📦
Kurze Beschreibung:
“Die Durchführung von hoheitlichen Bestattungsdienstleistungen vom 01.03.2024 bis 31.12.2026 auf dem Friedhof der Gemeinde Unterhaching ist zu vergeben. Es...”    Mehr anzeigen

1️⃣
Ort der Leistung: München, Landkreis 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Unterhaching
Beschreibung der Beschaffung:
“Folgende Dienstleistung wird ausgeschrieben: Durchführung der hoheitlichen Aufgaben im Bestattungswesen, insbesondere die allgemeine Verwaltung, Aufbahrung,...”    Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt wird, er endet jedoch spätestens mit...”    Mehr anzeigen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der erlaubten Berufsausübung durch Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist.”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“-Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar...”    Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“-Nachweis, dass der Bieter als Dienstleister seit mindestens drei Jahren am Markt tätig ist und über Erfahrungen in Dienstleistungen des Bestattungswesens...”    Mehr anzeigen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=280289”

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-23 10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-23 10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Öffnung erfolgt über das E-Vergabe-Portal.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit — der Antragsteller den geltend...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 201-630055 (2023-10-13)