Der Wasserverband Peine, im folgenden AG genannt, beabsichtigt, die Reinigung und optische Inspektion des
Kanalnetzes in der Ortschaft Holle (1. Abschnitt) durchführen zu lassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-14.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Holle (1. Abschnitt)- Optische Inspektion des Schmutz- und Regenwassernetzes
12285”
Produkte/Dienstleistungen: Überprüfung von Abwasserkanälen📦
Produkte/Dienstleistungen: KA14
📦
Produkte/Dienstleistungen: KA02
📦
Kurze Beschreibung:
“Der Wasserverband Peine, im folgenden AG genannt, beabsichtigt, die Reinigung und optische Inspektion des
Kanalnetzes in der Ortschaft Holle (1. Abschnitt)...”
Kurze Beschreibung
Der Wasserverband Peine, im folgenden AG genannt, beabsichtigt, die Reinigung und optische Inspektion des
Kanalnetzes in der Ortschaft Holle (1. Abschnitt) durchführen zu lassen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 240 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Überprüfung von Abwasserkanälen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: KA14
📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Niedersachsen🏙️
Ort der Leistung: Hildesheim🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 31188 Holle, Landkreis Hildesheim, Niedersachsen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung der optischen Inspektion ist im Zeitraum vom 13.11.2023 bis zum 26.04.2024 zu erfüllen.
Zu reinigen und zu untersuchen sind:
- ca. 9.945 m...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung der optischen Inspektion ist im Zeitraum vom 13.11.2023 bis zum 26.04.2024 zu erfüllen.
Zu reinigen und zu untersuchen sind:
- ca. 9.945 m SW-Hauptkanal DN 150-400 (ca. 270 Haltungen); Tiefenlage zwischen 1,0 und 5,5 m und Haltungslängen von ca. 2,0 bis 103,0 m
- ca. 275 SW-Hauptkanalschächte mit Tiefen von 0,6 bis 6,2 m
- öffentliche Anschlussleitungen auf ca. 410 Grundstücken mit ca. 270 SW-Hauskontrollschächten, öffentliche Anschlussleitungen sind vom Hauptkanal bzw. einem Hauskontrollschacht aus zu untersuchen. Private Anschlussleitungen sind ebenfalls soweit wie technisch möglich zu untersuchen.
- ca. 8.235 m RW-Hauptkanal DN 150-1000 (ca. 235 Haltungen); Tiefenlage zwischen 0,8 und 3,8 m und Haltungslängen von ca. 1,0 bis 143,0 m
- ca. 250 RW-Hauptkanalschächte mit Tiefen von 0,5 bis 4,0 m
- öffentliche Anschlussleitungen auf ca. 410 Grundstücken und ca. 275 Leitungen von Straßenabläufen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-11-13 📅
Datum des Endes: 2024-04-26 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische Anforderungen
Gestellung eines kombinierten Hochleistungsspül- und Saugwagens mit Wasserrückgewinnungstechnik und mit mind. 2 Mann...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische Anforderungen
Gestellung eines kombinierten Hochleistungsspül- und Saugwagens mit Wasserrückgewinnungstechnik und mit mind. 2 Mann Bedienungspersonal.
Die Fahrzeuge müssen mit einem Rückflussverhinderer und einem Belüfter ausgestattet sein.
Optische Inspektion der Schächte durch 3D-Kugelbildscanner mit visueller Aufnahme und Lieferung von optischen Daten als hemisphärische Kugelbilder, System Panoramo-SI®. Eine automatische Zustandskodierung erfolgt über den externen Dienstleister Firma Pallon AG, Zurück (Schweiz). Schachtinspektionen haben mittels Inspektionssystem Panoramo-SI® der IABK Helmut Hunger GmbH & Co.KG zu erfolgen. Andere Inspektionssysteme sind nicht zugelassen.
Optische Inspektion von Hauptkanälen mit 3D-Kugelbildscanner, mit vollsphärischer Bilderfassung, Blickwinkel 360 Grad vertikal x 360 Grad horizontal. Kamerasystem IBAK Panoramo®. Eine automatische Zustandskodierung erfolgt über den externen Dienstleister Firma Pallon AG, Zurück (Schweiz).
Optische Inspektion der Leitungen > DN 100 mit einer bogengängigen Farbradial TV-Kamera, lenkbare Schwenkkopfkamera, aufrechtes und lagerichtiges Bild, Zoom-Funktion und zuschaltbarem Ortungssender. Bei der Inspektion ist eine Rohrverlaufsmessung vorzunehmen und zu dokumentieren. Bei der Rohrverlaufsmessung sind die Koordinaten der Anschlussleitungen und Anschlusspunkte zu erfassen. Kamerasystem Orion L (Kieler Stäbchen) mit 3D-GeoSense® und Spülfunktion oder gleichwertig.
Personelle Anforderungen
Das bei der Kanaluntersuchung verantwortlich eingesetzte Personal muss in der Lage sein, den baulichen Zustand der Abwasseranlagen sicher zu erfassen.
Es sind 2 Personen Bedienung, davon 1 ausgebildeter Techniker mit mindestens 3-jähriger Inspektionserfahrung (mind. 3 Jahre KI-Schein) und 1 Helfer einzusetzen. Das für die Bedienung der TV-Kamera sowie 3D-Kugelbildscanner (Schächte und Hauptkanal) zuständige Personal muss im Besitz des DWA-KI-Scheines sein. Sämtliche entsprechende Fachkenntnisse müssen durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen aktuell gehalten werden. Diese dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. Die entsprechenden Nachweise sind bei der Angebotsabgabe beizufügen. Ein Wechsel des benannten Inspekteurs ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG zulässig.
Als Nachweis der Eignung des Unternehmens muss ein Nachweis der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Ausführungsbereich I und R erbracht werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
-Beginn der Arbeiten 13.11.2023 oder früher
-Ende der Arbeiten 26.04.2024” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-17
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-17
10:30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 180-564806 (2023-09-14)