Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Holzernte 2. HJ 2023 Forstbezirk Dresden
2023FB05-043
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung📦
Kurze Beschreibung: Holzeinschlag und Rückung 2. HJ 2023, 9 Lose
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Ullersdorf
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung📦
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Holzernte und Rückung im Forstrevier Ullersdorf
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2023-11-30 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Langebrück
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Holzernte und Rückung im Revier Langebrück
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Klotzsche
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Holzernte und Rückung im Revier Klotzsche
Dauer
Datum des Endes: 2023-10-31 📅
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Moritzburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Holzernte und Rückung im Revier Moritzburg
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Ottendorf
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Holzernte und Rückung im Revier Ottendorf
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Laußnitz
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Holzernte und Rückung im Revier Laußnitz
Dauer
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Cosel 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Holzernte und Rückung im Revier Cosel
8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Cosel 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 8
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-05-09
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-06-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-05-10
20:02 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: http://www.smul.sachsen.de/sbs/691.htmindex.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.