Auftragsbekanntmachung (2026-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Holzrücken Hochrhein für ForstBW
Reference number: 2027_921_001
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von forstlichen Dienstleistungen (Holzfällung und Holzrückung) im Sinne des CPV-Codes 77200000-2 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft.”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: - Rücken des Holzes durch Transport vom Ort der Fällung bzw. Aufarbeitung zur Waldstraße.”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Lörrach🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-06 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technisches Kriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ökologisches Kriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-08 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-08 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 11
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe Nachweise und Selbsterklärungen”
“#Bekanntmachungs-ID: CXR6YD0Y4YH#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: +49 0721926-0
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 0721926-0📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Forst Baden-Württemberg AöR - Betriebsleitung
Nationale Registrierungsnummer: +49 70717543200
Postanschrift: Im Schloss 5
Postleitzahl: 72074
Postort: Tübingen-Bebenhausen
Region: Tübingen, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: einkauf@forstbw.de📧
Telefon: +49 70717543225📞
URL: https://www.forstbw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzuläs-sig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzuläs-sig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 079-276837 (2026-04-22)