Auftragsbekanntmachung (2026-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hosen für den Streifendienst der Polizei Sachsen-Anhalt
Reference number: 15.2-81262-492-2026
Kurze Beschreibung:
“Hosen für den Streifendienst in zwei verschiedenen Grammaturen”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“siehe Leistungsverzeichnis”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Leder- und Textilerzeugnisse, Plastik- und Gummistoffe📦 Dauer
Datum des Beginns: 2027-03-01 📅
Datum des Endes: 2027-03-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-02 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 83
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 345-514-1529📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 082-288780 (2026-04-27)