Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.1 HPE Partner-Status
(Ihre fachlichen Erfahrungen und Qualifikationen im HPE-Aruba Netzwerk Umfeld sind von dem Hersteller mit mindestens dem Partner Status "Platinum" oder gleichwertig zertifiziert worden. D.h. mindestens: 6 Personen mit aktuell gültiger Sales Certification, 4 Personen mit aktuell gültiger Technical Certification, diese 4 Personen mit technischer Zertifizierung müssen mindestens folgendes abdecken:
- 4 ACMP individuals (Professional certification)
und
- 4 ACSP individuals (Professional certification)
- 1 ACDP individuals min (Professional certification) oder 1 ACSP individuals (Professional certification)
- 1 Expert Level
Den HPE Partner-Status weisen Sie bitte durch einen aktuellen gültigen Nachweis sowie für das Jahr 2022 nach.)
1.2 Mitarbeitende
(Sie verfügen über Mitarbeitende (MA), die im Umgang mit den von Ihnen angebotenen HPE-Aruba Produkten vertraut sind und somit auch umfassenden Support für die Hardware und Software bieten können. Weisen Sie diebezüglich nach, dass Sie mindestens über Mitarbeitende verfügen, die die folgenden Spezialisierungen (Aruba Professional oder Associate certification im Bereich HPE-Aruba) innehaben:
- Aruba Sales Certification: 6 MA
- ACMP oder ACMA individuals: 4 MA
- ACSP oder ACSA individuals: 4 MA
- ACDP oder ACDA individual min: 1 MA
- ACDX: 1MA
- ACMX: 1MA
- ACCX: 1MA
Restriktion: Ein Mitarbeiter kann maximal zwei HPE Spezialisierungen ausüben.
Benennen Sie die Gesamtzahl der Mitarbeitenden Ihres Unternehmens jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre sowie die Zahl Mitarbeitender bezogen auf den Leistungsgegenstand für die letzten drei Geschäftsjahre.
Bewerbergemeinschaften sowie Nachunternehmerkonstellationen können Ihre Mitarbeiterzahlen addiert angeben. Dabei werden zusätzlich zu den oben angeführten noch folgende Mindestbedingungen gestellt:
Die Zahl der Mitarbeitenden der letzten drei Geschäftsjahre bezogen auf den Leistungsgegenstand muss mindestens 20 pro Jahr betragen.)
1.3 Referenzen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand von zwei (2) Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung dar. Folgende inhaltliche Anforderungen werden an die zu benennenden Referenzen gestellt:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
1) In einer Referenz haben Sie mindestens in Bezug auf Netzwerkprodukte u. zugehörige Dienstleistungen ein Projektvolumen in Höhe von 1.500.000,- € an einen Auftraggeber geliefert und integriert.
2) In einer weiteren Referenz haben Sie jeweils in Bezug auf Netzwerkprodukte u. zugehörige Dienstleistungen ein Projektvolumen in Höhe von 750.000,- € geliefert und integriert.
- In einer der Referenzen musste an unterschiedliche Standorte geliefert werden.
- Die Referenzen müssen sich auf zwei unterschiedliche Kunden beziehen
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z.B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Im Falle eines nicht erfolgreichen Projektes soll grob beschrieben werden, weshalb es sich bei dem eingereichten Referenzprojekt um kein Erfolgreiches handelt.
Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
- Eine (1) der zwei (2) Referenzen muss im Kontext der öffentlichen Verwaltung (öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB) erbracht worden sein.
- Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Es sind nur zwei (2) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte
bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, weitere als bedingungsgemäß betrachtete Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie dies bezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage.
Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.