Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: HPE Primera A630 2-Way 2-Node Storage System
24.32-2912-085-2023
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Kauf eines HPE Primera A630 2-Way 2-Node Storage Systems inkl. 5 Jahre Service und Support”
1️⃣
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfurt
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und Einbau eines HPE Primera A630 2-Way 2-Node Storage Systems inkl. 5 Jahre Tech Care Essential Service und Support” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Bietererklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck)
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Vordruck)” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG (Vordruck)
2. Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen (§§ 11...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG (Vordruck)
2. Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) (Vordruck)
3. Eigenerklärung Anerkennung AGB (Vordruck)
4. Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgeld und Entgeldgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
5. Eigenerklärung nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576
6. Vertraulichkeitserklärung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-05-08
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-05-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-05-08
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Erfurt
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Sachbearbeiter der Vergabestelle. Eine Teilnahme von Bietern ist ausgeschlossen.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter...”
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.portal.thueringen.de. Bieterfragen sind bis zum 25.04.2023, 12:00 Uhr an die Vergabestelle zu richten. Spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über AnA-Web der e-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Vergabeunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-573321254📞
E-Mail: vergabekammer@tlwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361-573321059 📠
URL: http://www.thueringen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen /Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen /Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.
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Quelle: OJS 2023/S 071-217069 (2023-04-06)