Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben (Vordruck in den Vergabeunterlagen):
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat,
— er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet
und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der
Krankenkasse angemeldet hat,
— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und
illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden
Fassung) beachtet,
— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit
in Frage stellen,
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller
Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem
Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden
oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss
von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern in dieser
Eigenerklärung zudem, dass die in §§ 123, 124 GWB
aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen.
Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere
Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer
separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen
Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der
Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem
Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den
Vergabeunterlagen) abzugeben, dass die Voraussetzungen für
einen Ausschluss nach § 19 Abs.1MiLoG nicht vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und
Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft
einzureichen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren
abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf
seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am
Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die getätigten
Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte
einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen. Der Auftraggeber
behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und
Erklärungen gem. § 56 VgV nachzufordern sowie die Angaben
zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise
vom Bieter zu verlangen.