Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: HRB Weidachgraben-PSW
2010TBB574_14
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung📦
Kurze Beschreibung: HRB Weidachgraben
Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft
1️⃣
Ort der Leistung: Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“HRB Weidachgraben
Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft
Der Damm und seine Anlagenteile sowie die weiteren Bauwerke sind von...”
Beschreibung der Beschaffung
HRB Weidachgraben
Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft
Der Damm und seine Anlagenteile sowie die weiteren Bauwerke sind von einem
hierfür
zugelassenen Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) abnehmen zu lassen. Der PSW ist vor Baubeginn zu beauftragen, damit er schon während der Bauzeit Gelegenheit hat, seinem Prüfauftrag nachzukommen.
Das Abnahmeprotokoll ist der Stadt Kaufbeuren (Wasserrechtsbehörde) und dem Wasserwirtschaftsamt Kempten spätestens drei Monate nach Baufertigstellung unaufgefordert vorzulegen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-11-15 📅
Datum des Endes: 2024-11-29 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Nachweis über eine gültige Eintragung in das Handelsregister oder Berufsregister (nicht älter als 1 Jahr), gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L94/65).
2. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Auftragnehmers und Projektleiters, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder glw. zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV) inkl. der Berechtigung zur Einreichung des Standsicherheitsnachweises.
3. Erklärung zur Bewerbergemeinschaft (nur soweit einschlägig), aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und ein von dieser bevollmächtigter Vertreter ergeben.
4. Eigenerklärung zur Eignungsanleihe gemäß § 47 VgV (ggf. einheitliche europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV, (nur soweit einschlägig).
5. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Beabsichtigt der Bewerber sich bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er diese zu benennen und für sie und ggf. für noch weitere nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung einen eigenen Teilnahmeantrag abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
6. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
7. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
8. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
9. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
10. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz,
§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist der Gesamtjahresumsatz des Unternehmens sowie der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags , der in den letzten 3 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist der Gesamtjahresumsatz des Unternehmens sowie der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags , der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt worden ist, zu benennen.
Der Bewerber muss Versicherungsschutz (Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung) durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung nachweisen.
“Der Mindestjahresumsatz des Unternehmens muss im Mittel 20.000 EUR netto im Tätigkeitsbereich des Auftrags betragen.
Eine...”
Der Mindestjahresumsatz des Unternehmens muss im Mittel 20.000 EUR netto im Tätigkeitsbereich des Auftrags betragen.
Eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme je Schadenereignis von 1.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 € für Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann alternativ auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungssummen im Auftragsfall zusichert.
Bei Bewerbergemeinschaften muss Versicherungsschutz in der vorbenannten Höhe für jedes Mitglied nachgewiesen werden. Die entsprechenden aktuellen Nachweise sind mit Angebotsabgabe vorzulegen. 1. Name des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme Sonstige Schäden; Maximierung im Schadenfall.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Benennung der für die Durchführung der Planungsaufgabe vorgesehene Projektleitung mit folgenden Angaben:
- Erklärung über durchschnittliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Benennung der für die Durchführung der Planungsaufgabe vorgesehene Projektleitung mit folgenden Angaben:
- Erklärung über durchschnittliche Beschäftigungszahl des Unternehmers (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
- Nachweis der geforderten Berufsqualifikation eines Geschäftsführers bzw. einer Führungskraft "Architekt (§ 75 Abs. 1 VgV)"
- Nachweis der geforderten Berufserfahrung des o. g. Geschäftsführer bzw. der o. g. Führungskraft (mind. 10 Jahre).
- Angabe von 2 vergleichbaren Referenzen (gem. § 75 Abs. 5 VgV) mit Referenzzeitraum zwischen 01.08.2013 - 31.07.2023 gemäß Formblatt III.10a. Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die ein Mitarbeiter in seiner Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber maßgeblich bearbeitet hat.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung vorzulegen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-15
11:10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-15
11:10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 87600 Kaufbeuren, Am Graben 3, Zimmer 204N
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): keine
“Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können ausschließlich über die Vergabeplattform von registrierten Nutzern gestellt werden. Fragen,...”
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können ausschließlich über die Vergabeplattform von registrierten Nutzern gestellt werden. Fragen, die nicht 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen (Registrierung unter https://my.vergabe.rib.de).
Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Die ausgefüllten Angebotsunterlagen sind mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform, in Textform, einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss.
Nicht form- oder fristgerecht eingegangene Angebote, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Bitte geben Sie die einzureichenden Formulare unverändert als einzelne Dateien ab.
Das Zusammenführen aller Unterlagen in eine PDF-Datei ist unerwünscht.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblat bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 200-629235 (2023-10-12)