Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mindestanforderungen:
I. Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 1 VgV über in den letzten fünf (5, 2018 - 2022) Jahren ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge einzureichen. Die Referenzen müssen die Durchführung von Lärm- und Erschütterungsmessungen sowie fotografische Zustandserfassungen zum Schwerpunkt haben.
Eine Referenz gilt als ausgeführt, wenn die VOB-Abnahme vorliegt.
Der Nachweis kann als Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers erbracht werden.
II. Es sind Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 2 VgV zu machen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Mindestanforderung: Das Personal für die Leistungen verfügt über einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss (Diplom oder Master) einer für die Aufgabe passenden Fachrichtung. Weiterhin müssen mindestens zwei Ingenieure benannt werden können, die das Projekt wechselseitig oder ergänzend begleiten werden.
Die Nachweise der Ausbildung, Qualifikation, Weiterbildung usw. sind dem Angebot in Form einer Dritterklärung als Anlage beizufügen.
Die Benennung der Ingenieure kann im Wege einer Eigenerklärung erfolgen.
III. Es sind Angaben zum Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystem, das dem Unternehmen zur Vertragserfllung zur Verfügung steht, gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 4 VgV mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter muss für den Fall,
dass unerwartete Besonderheiten auftreten kurzfristig (innerhalb eines Tages) bis zu je 3
zusätzliche Erschütterungs- und Lärmmessanlagen mit den nachfolgend beschriebenen Eigenschaften bereitstellen können.
Der Nachweis kann im Wege einer Eigenerklärung erfolgen.
IV. Es ist eine Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 3 VgV dem Angebot beizulegen.
Mit dieser Beschreibung ist mindestens nachzuweisen, dass die Messgerätschaften den Anforderungen aus Punkt 7 des Dokumentes "LV_Erschuett_Zustandserfassung_Herzberg TO1_BA 1_BA4_230901.pdf" entsprechen:
"Die Messgerätschaft hat der DIN 45669-1 bzw. der DIN 45645-1 zu entsprechen. Für jede Messanlage ist vor dem Einsatz jeweils ein Kalibrierkontrollblatt vorzulegen, welches nicht älter als 3 Monate sein darf. Jede Messposition ist mit einer einzelnen Messanlage mit separater Datenaufzeichnung zu versehen, die in drei Dimensionen misst und aufzeichnet. Damit bei Ausfall einer einzelnen Messanlage sichergestellt ist, dass an den Nachbarmessorten weiterhin Messwerte erfasst und dokumentiert werden, ist eine Verknüpfung mehrerer Messpositionen an zentralen Aufzeichnungseinheiten nicht zulässig. Jede Messanlage ist stromnetzunabhängig zu konzipieren, so dass auch bei Stromausfall eine Messwertaufnahme sichergestellt ist. Alle Messanlagen sollen ohne Unterbrechung mindestens 8 Wochen kontinuierlich messen und aufzeichnen können. Die Dauerüberwachungsanlagen (ohne Personalbegleitung) sollen kontinuierlich die Erschütterungen an den Messpositionen dreidimensional messen und diese lückenlos ab einer Minimalschwelle aufzeichnen.
Die Abtastrate der Messkanäle zur Digitalisierung der analogen Signale beträgt mindestens 1000 Hz. Die maximalen Messwerte werden innerhalb von max. 5 Sekunden-Takten aufgezeichnet (Taktmaximalwertverfahren mit ? = 5 s). Als Schallpegelmessgeräte dürfen verwendet werden: geeichte Schallpegelmesser der
Klasse 1 nach DIN EN 60651 oder DIN EN 60804. Alle Messsysteme sind so zu konzipieren, dass die Messdaten (z.B. per Mobilfunk) zu einer zentralen Stelle übertragen werden können. Dieser Datenversand muss mehrfach täglich erfolgen können, sodass jederzeit kurzfristig Auskunft über die aktuellen Messwerte erteilt werden kann. Die Messdaten sind in einem Onlinesystem dem Projektbeteiligten zur Verfügung zu stellen. Die Messdaten sind dort mindestens zweimal täglich zu aktualisieren. Des Weiteren sind die am Bau Beteiligten bei Überschreitung einer zu definierenden Frühwarnschwelle durch eine automatische Warnanlage per SMS zu informieren."
Der Nachweis kann im Wege einer Eigenerklärung erfolgen.