Beschreibung der Beschaffung
Ausgleichsmaßnahme A1
Pflanzung einer Baumreihe auf der östlichen Seite der deichparallelen Straße (siehe Anlagen 1 und 2).
Pflanzung von Hochstämmen (HST 12-14).
Die Bäume sind in einem Mindestabstand von 2,5 m zur Außenkante der Asphaltfahrbahn zu pflanzen. (siehe Querschnitt - Anlage 3).
Gesamtlänge des zu bepflanzenden Streifens 375 m
Pflanzung von 40 Flatterulmen
Der durchschnittliche Pflanzabstand beträgt 9,5 m.
Der Pflanzabstand ist so variabel zu wählen, dass die Pflanzung der 40 Hochstämme erfolgen kann.
Feldzufahrten sind zu beachten und freizulassen.
Einzelbaumschutz mit Dreibock und Drahthose, wobei für den Dreibock Hartholzpfähle zu verwenden sind, Mulchung der Pflanzscheibe.
Darüber hinaus ist eine jährliche vorbeugende Behandlung gegen den Ulmen-Splintkäfer notwendig.
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Pflanzung einer Baumreihe in zwei Teilabschnitten im Deichvorland (siehe Anlagen 1 und 4).
Pflanzung von Hochstämmen (HST 12-14).
Die Bäume sind in einem Mindestabstand von 5 m zum Deichfuß zu pflanzen. (siehe Anlage 4).
Gesamtlänge des zu bepflanzenden Streifens 325 m
Pflanzung von 33 Silberweiden
Der durchschnittliche Pflanzabstand beträgt 10 m.
Der Pflanzabstand ist so variabel zu wählen, dass die Pflanzung der 33 Hochstämme erfolgen kann.
Einzelbaumschutz mit Dreibock und Drahthose, wobei für den Dreibock Hartholzpfähle zu verwenden sind, Mulchung der Pflanzscheibe.
Entwicklung der Hochstämme zu Kopfbäumen.
Bei der geplanten Weidenpflanzung ist darauf zu achten, dass das Geschlechterverhältnis weiblich-männlich eingehalten wird. Es ist autochthones, nicht klonal vermehrtes Material zu verwenden.
Während der ersten fünf Jahre müssen die Weiden intensiv gepflegt und bewässert werden.
Zur Ausbildung der Bäume als Kopfweiden sind im Rahmen der Pflege verschiedene Arbeiten notwendig. Zur Herausbildung eines „Kopfes sind die Hochstämme in den
ersten 5 Jahren jährlich zu scheiteln. Außerdem sind jährlich die Seitentriebe am Stamm zu entfernen.