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Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Leistungsbaustein "Hydrogeologie" soll zunächst die Ist-Situation im Untersuchungsgebiet analysiert werden, um anschließend den Siegerentwurf zu bewerten...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Leistungsbaustein "Hydrogeologie" soll zunächst die Ist-Situation im Untersuchungsgebiet analysiert werden, um anschließend den Siegerentwurf zu bewerten und hieraus gutachterliche Empfehlungen für das weitere Vorgehen abzuleiten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Grobkonzepts: Herangehensweise an die Auftragsbearbeitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzbarkeit des Zeit- und Ablaufpalns
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Preis (Gewichtung): 30,00
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“• 3 Referenzen zu vergleichbaren Projekten, die maximal 5 Jahre zurückliegen. Als vergleichbare Projekte gelten Aufträge, die im Bereich hydrogeologische...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
• 3 Referenzen zu vergleichbaren Projekten, die maximal 5 Jahre zurückliegen. Als vergleichbare Projekte gelten Aufträge, die im Bereich hydrogeologische und hydrologische Untersuchen liegen, einen Auftragswert von ab 50.000,00 € netto haben. Zudem muss zusätzlich mindestens eine Referenz zum Bereich Schwammstadt-Prinzip eingereicht werden.
• Darstellung der Erfahrung der vorgesehenen Mitarbeiter*innen, max. 1 DIN A4 Seite je Mitarbeiter*in. Dabei ist auch aufzuzeigen, in welcher Funktion (Leitung, Assistenz, ...) dieses Personal bislang an mit dieser Ausschreibung vergleichbaren Projekten mitgewirkt hat und wie lange die Person bereits an solchen Projekten gearbeitet hat. Als vergleichbare Projekte, die vor maximal fünf Jahren abgeschlossen wurden, gelten:
o Aufträge, die im Bereich hydrogeologische und hydrologische Untersuchungen sowie Schwammstadt Prinzip liegen und einen Auftragswert von ab 50.000 € netto haben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-30
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-31
09:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 189-591240 (2023-09-27)