Benötigt wird ein (1) fabrikneuer Hyper-spektraler Bildgebungssensor zur Befestigung an einer Drohne und zum Scannen von Landschaften und Vegetation im Hinblick auf die Erkennung archäologischer Fundstätten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-29.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hyper-spektraler Bildgebungssensor
EU-OV/2023-015
Produkte/Dienstleistungen: Optische Instrumente📦
Kurze Beschreibung:
“Benötigt wird ein (1) fabrikneuer Hyper-spektraler Bildgebungssensor zur Befestigung an einer Drohne und zum Scannen von Landschaften und Vegetation im...”
Kurze Beschreibung
Benötigt wird ein (1) fabrikneuer Hyper-spektraler Bildgebungssensor zur Befestigung an einer Drohne und zum Scannen von Landschaften und Vegetation im Hinblick auf die Erkennung archäologischer Fundstätten.
1️⃣
Ort der Leistung: Jena, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Benötigt wird ein (1) fabrikneuer Hyper-spektraler Bildgebungssensor zur Befestigung an einer Drohne und zum Scannen von Landschaften und Vegetation im...”
Beschreibung der Beschaffung
Benötigt wird ein (1) fabrikneuer Hyper-spektraler Bildgebungssensor zur Befestigung an einer Drohne und zum Scannen von Landschaften und Vegetation im Hinblick auf die Erkennung archäologischer Fundstätten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-22 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe Kapitel 6 der Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe Kapitel 6 der Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe Kapitel 6 der Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Englisch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-30
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zu Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird und zugegangen ist. In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist zugegangen je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet nach Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen
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Quelle: OJS 2023/S 191-597920 (2023-09-29)