Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: I-Pads für den digitalen Unterricht
S-HERTEN-ASB-2023-0012
Produkte/Dienstleistungen: Computerbezogene Geräte📦
Kurze Beschreibung: Ausstattung mit iPads für den digitalen Unterricht
1️⃣
Ort der Leistung: Recklinghausen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hertener Stadtwerke
Betreff: "DigitalPakt Schule"
IT-Support
Herner Straße 21
45699 Herten”
Beschreibung der Beschaffung: 650 - 700 Geräte
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-15 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Nachweis über DEP-Händler-ID
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-10
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-10
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514113514📞
Fax: +49 2514112165 📠
URL: http://www.bezirksregierungmuenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 191-598728 (2023-09-29)