Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, § 6a EU Nr. 2 Buchst. a VOB/A:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (bspw. durch Vorlage einer Kopie
der Versicherungspolice) – nicht älter als 10 Monate – eines in der Europäischen
Union zugelassenen Haftpflichtversicherers. Mindestdeckungssummen: 10 Mio.
EUR für Personenschäden sowie 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Versicherung muss nachweislich mindestens für die Dauer der vorgesehenen
Vertragslaufzeit bestehen, also bspw. unbefristet oder sich automatisch verlängernd
abgeschlossen sein. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung
des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem Versicherungsvertrag
oder den Versicherungsbedingungen vorzulegen, wonach die Versicherung auch
bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer ARGE, bei Schäden, die vom
Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt. Falls
die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht: Der Bewerber hat
eine Eigenerklärung vorzulegen, dass die Deckungssumme im Falle der Beauftragung
auf die vorgegebenen Mindestdeckungssummen erhöht wird (Mindestkriterium);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, § 6a EU Nr. 2 Buchst. b VOB/A:
Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung
in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben
ist (Mindestkriterium);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, § 6a EU Nr. 2 Buchst. c VOB/A:
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022, unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der
Bewerber muss für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021
und 2022) jeweils einen Mindestjahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten
Bereich in Höhe von 10 Millionen Euro netto nachweisen (Mindestkriterium);