Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Berufliche und technische Leistungsfähigkeit, § 6a EU Nr. 3 Buchst. a VOB/A: Angaben über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, wobei der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die Erfüllungder folgenden Referenzanforderungen nachweisen muss (kumulativ):
- Eine Klärschlammverbrennung, Biomasseverbrennung, Müllverbrennung oder Kraftwerksanlage mit Projektkosten netto von min. 10 Mio. €, Fertigstellung vor max. 15 Jahren seit Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens. Als Fertigstellungstermin wird akzeptiert, wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens eine 75%ige Montagereife erfüllt. Für den Nachweis der Montagereife hat der Bewerber eine Bestätigung des Auftraggebers vorzulegen;
-ein Wirbelschichtofen für Klärschlamm, Fertigstellung vor max. 15 Jahren
seit Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens. Als Fertigstellungstermin wird akzeptiert, wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens eine 75%ige Montagereife erfüllt. Für den Nachweis der Montagereife hat der Bewerber eine Bestätigung des Auftraggebers vorzulegen;
-ein Hochdruck-Dampfkessel für Klärschlammverbrennung, Biomasseverbrennung, Müllverbrennung oder Kraftwerksanlage, Fertigstellung vor max. 15 Jahren seit Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens. Als Fertigstellungstermin wird akzeptiert, wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens eine 75%ige Montagereife erfüllt. Für den Nachweis der Montagereife hat der Bewerber eine Bestätigung des Auftraggebers vorzulegen;
-eine KS-Entwässerungsanlage (Zentrifugen), Fertigstellung vor max. 15
Jahren seit Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens. Als Fertigstellungstermin wird akzeptiert, wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens eine 75%ige Montagereife erfüllt. Für den Nachweis der Montagereife hat der Bewerber eine Bestätigung des Auftraggebers vorzulegen;
-eine KS-Trocknungsanlage, Fertigstellung vor max. 15 Jahren seit Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens. Als Fertigstellungstermin wird akzeptiert, wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens eine 75%ige Montagereife erfüllt. Für den Nachweis der Montagereife hat der Bewerber eine Bestätigung des Auftraggebers vorzulegen.
Die vorgenannten Referenzanforderungen müssen nicht zwingend durch ein ein-
ziges Referenzprojekt nachgewiesen werden. Vielmehr kann die Erfüllung der An-
forderungen auch durch mehrere Referenzprojekte nachgewiesenen werden, die
jeweils nur einzelne der vorgegebenen Referenzanforderungen erfüllen. Jedoch muss bei einer Gesamtbetrachtung aller benannten Referenzprojekte, jede der Referenzanforderungen mindestens einmal erfüllt sein. (Mindestkriterium)
Im Falle einer Bietergemeinschaft können diese Referenzanforderungen auch
von einzelnen Mitgliedern der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
Berufliche und technische Leistungsfähigkeit, § 6a EU Nr. 3 Buchst. g VOB/A: An-
gaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren 2020, 2021 und 2022 jahresdurchschnittlich im Tätigkeitsbereich des Auftrages beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach technischen und kaufmännischen Arbeitskräften (Mindestkriterium);
Berufliche und technische Leistungsfähigkeit, § 6a EU Nr. 3 Buchst. i VOB/A: Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschließlich zu beauftragender Unterauftragnehmer mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten gem. § 8 EU Abs. 2 Nr. 2 VOB/A (Mindestkriterium). Der Bewerber ist verpflichtet, bei der Vergabe von Unteraufträgen nach § 5 EU Abs. 2 Sätze 1 bis 3 VOB/A zu verfahren.
Die Erfüllung der vorstehenden Anforderungen an die Eignung kann auch durch entsprechende
Angaben in einem Präqualifikationsverzeichnis belegt werden.