Beschreibung der Beschaffung
2. KO-Kriterien
Alle im Folgenden aufgeführten Kriterien sind KO-Kriterien und sind vom Bieter zu erfüllen. Werden KO-Kriterien nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss im Vergabeverfahren.
- Es muss sich um originale Neuware handeln
- Der EVB-IT Kaufvertrag muss an den gelb markierten Stellen ausgefüllt werden
- Erklärung, dass als Amts- und Umgangssprache wird Deutsch festgelegt wird
- Erklärung, dass die Auftrags- und Lieferbedingungen des Auftraggebers anerkannt werden und die AGB des Auftragnehmers keine Anerkennung finden
- Erklärung, dass die Ausschreibungsbedingungen anerkannt werden
- Ausschluss der Tatbestände § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über Eintragung in das Berufs- o. Handelsregister ggf. nach Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als sechs Monate)
- Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, sowie deren Höhe (nicht älter als sechs Monate)
3. Bewertungs- / Zuschlagskriterien
Es wird die sog. "Vereinfachte Leistungs-/Preismethode" angewandt.
Es sind Mindestanforderungen definiert (siehe Punkt 2 der Leistungsbeschreibung), diese sind gleichzeitig als Ausschlusskriterien formuliert.
Der niedrigste Preis erhält den Zuschlag. Für die Berechnung des Angebotspreises werden die Kosten addiert. Bewertet werden die Nettopreise. Weitere Bewertungskriterien gibt es nicht.
Anhand der definierten Ausschlusskriterien wird die Erfüllung der Leistungsanforderungen geprüft.
Der Zuschlag erfolgt unter allen Angeboten, die sämtliche Ausschlusskriterien vollständig erfüllen, auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
4. Auftragsbedingungen
Vertragsbestandteil werden ausschließlich die Vergabeunterlagen. Zu den Vergabeunterlagen zählt der EVB-IT Vertrag mit den entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden ausdrücklich ausgeschlossen und haben auch dann keine Gültigkeit, wenn der Auftragnehmer sie gewöhnlich in seinem laufenden Geschäftsbetrieb verwendet und auf sie formularmäßig oder ausdrücklich hinweist.
Für alle sich aus den Vertrag ergebenden Rechtsfragen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird Münster vereinbart.