Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages iSd. Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU), bzw. des Kartellrechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten Betriebsärzte bzw. Arbeitsmedizinischen Diensten erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren“ (Ziffer IV.1.1) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung Kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Es handelt sich um einen Vertrag mit Beitrittsoption.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-02.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Impfen im Betrieb
Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Kurze Beschreibung:
“Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages iSd. Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU), bzw. des...”
Kurze Beschreibung
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages iSd. Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU), bzw. des Kartellrechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten Betriebsärzte bzw. Arbeitsmedizinischen Diensten erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren“ (Ziffer IV.1.1) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung Kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Es handelt sich um einen Vertrag mit Beitrittsoption.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit
Beschreibung der Beschaffung:
“Impfung von BARMER-versicherten Mitarbeitenden im Betrieb durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte oder arbeitsmedizinische Dienste nach § 132 e Abs. 1 SGB...”
Beschreibung der Beschaffung
Impfung von BARMER-versicherten Mitarbeitenden im Betrieb durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte oder arbeitsmedizinische Dienste nach § 132 e Abs. 1 SGB V in Verbindung mit § 20 i Abs. 1 SGB V und § 92 Abs. 1 Nr. 15 SGB V. Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung, Abrechnung und Vergütung bestimmter in der Schutzimpfungs-Richtlinie empfohlener Impfungen, u. a. der Grippeschutzimpfung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-07-15 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Teilnahmeberechtigt ist jeder Betriebsarzt oder arbeitsmedizinische Dienst
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-30
00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-01
07:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Bonn
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn,VillemomblerStraße 76, 53123 Bonn, gestellt werden. Der Antrag ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn,VillemomblerStraße 76, 53123 Bonn, gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 129-341783 (2021-07-02)