Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
-A4.3.4-1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
• Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensfall.
• Für Vermögensschäden bis zu 1 Million € je Schadensfall.
• Mindestens 6 Millionen € Jahreshöchstersatzleistung.
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
-A4.3.4-2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
-A4.3.4-3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
• Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als 6 Monate.
• Eine Bankauskunft der Geschäftsbank reicht explizit zum Nachweis einer Bonität nicht aus!
Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt:
-B4.3.4-2 - Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
30 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10%
60 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%
90 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%
120 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%
-B4.3.4-3 - Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel).
20 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität
40 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität
60 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität
80 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität
-> Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrensunterlagen geforderte Nachweise zum „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.