Auf einer Fläche von 18.364 m² ist der Neubau eines hochverfügbaren Rechenzentrums mit Bürobereich in Markt Schwaben mit einer Nutzungsfläche (NUF) von insgesamt ca. 13.000 m² geplant. Gegenstand der Beauftragung sind Leistungen für Inbetriebnahmemanagement und technisches Monitoring. Diese erfolgen für Planungs- (Generalplaner) und Bauleistungen (Totalunternehmer) bis zur Fertigstellung der Maßnahme nach Abschluss der Einregulierungsphase. Die Planung erfolgt durch einen GP mit dem Leistungsspektrum: Objektplanung: Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Fachplanung: Technische Ausrüstung (KG 410-480), Tragwerksplanung Gebäude und Ingenieurbauwerke, Bauphysik: Bauakustik, Raumakustik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, BIM Management, Brandschutz, Übergeordnete besondere Leistungen, sowie Qualitätssicherung / Begleitung Totalunternehmer. Der Generalplaner übernimmt die Leistungsphasen 1-4 gemäß HOAI. Er liefert grundlegende Aspekte der Leistungsphase 5. Anschließend beginnt der Totalunternehmer mit der Ausführungsplanung und erbringt die Leistungsphasen 5 bis 8. Das Projekt befindet sich derzeit in der Leistungsphase 2. Das Rechenzentrum erfüllt die Verfügbarkeitsklasse VK3 mit redundanter Versorgung sowie weiterer Sicherheitsanforderungen und soll abschnittsweise in Betrieb genommen werden. Neben höchsten Standards an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit wird ein Zielwert von ≤ 1,2 PUE sowie die Verifizierbarkeit Blauer Engel vorgegeben. Die Arbeitsmethode BIM, das BIM Management durch den PS, kommt zum Einsatz zur präzisen Abstimmung aller Beteiligten, zur Koordination von Daten und Leistungen und zur Entwicklung zukunftssicherer Lösungen. Das Gebäude unterliegt dem BSI-Schutzbedarf „hoch“. Besondere Anforderungen berücksichtigen die Erschütterungsempfindlichkeit, hochwasserangepasstes Bauen sowie den Schutz gegen äußere Einflüsse wie Spreng- oder Anpralllasten. Die Kostenobergrenze für die Baumaßnahme beträgt 240.000.000 Euro brutto. Die genannten Kosten umfassen die Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276-1:2018-12. Die Kosten für die Kostengruppe 400 betragen 114.500.000 € brutto. Mit dem Neubau stärkt der Freistaat Bayern seine digitale Infrastruktur und setzt Maßstäbe in puncto Sicherheit, Nachhaltigkeit und technologischer Innovation.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Inbetriebnahmemanagement Tech Monitoring
Referenznummer: 26-071724
Kurze Beschreibung:
Auf einer Fläche von 18.364 m² ist der Neubau eines hochverfügbaren Rechenzentrums mit Bürobereich in Markt Schwaben mit einer Nutzungsfläche (NUF) von insgesamt ca. 13.000 m² geplant. Gegenstand der Beauftragung sind Leistungen für Inbetriebnahmemanagement und technisches Monitoring. Diese erfolgen für Planungs- (Generalplaner) und Bauleistungen (Totalunternehmer) bis zur Fertigstellung der Maßnahme nach Abschluss der Einregulierungsphase.
Die Planung erfolgt durch einen GP mit dem Leistungsspektrum: Objektplanung: Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Fachplanung: Technische Ausrüstung (KG 410-480), Tragwerksplanung Gebäude und Ingenieurbauwerke, Bauphysik: Bauakustik, Raumakustik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, BIM Management, Brandschutz, Übergeordnete besondere Leistungen, sowie Qualitätssicherung / Begleitung Totalunternehmer.
Der Generalplaner übernimmt die Leistungsphasen 1-4 gemäß HOAI. Er liefert grundlegende Aspekte der Leistungsphase 5. Anschließend beginnt der Totalunternehmer mit der Ausführungsplanung und erbringt die Leistungsphasen 5 bis 8. Das Projekt befindet sich derzeit in der Leistungsphase 2.
Das Rechenzentrum erfüllt die Verfügbarkeitsklasse VK3 mit redundanter Versorgung sowie weiterer Sicherheitsanforderungen und soll abschnittsweise in Betrieb genommen werden.
Neben höchsten Standards an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit wird ein Zielwert von ≤ 1,2 PUE sowie die Verifizierbarkeit Blauer Engel vorgegeben.
Die Arbeitsmethode BIM, das BIM Management durch den PS, kommt zum Einsatz zur präzisen Abstimmung aller Beteiligten, zur Koordination von Daten und Leistungen und zur Entwicklung zukunftssicherer Lösungen.
Das Gebäude unterliegt dem BSI-Schutzbedarf „hoch“. Besondere Anforderungen berücksichtigen die Erschütterungsempfindlichkeit, hochwasserangepasstes Bauen sowie den Schutz gegen äußere Einflüsse wie Spreng- oder Anpralllasten.
Die Kostenobergrenze für die Baumaßnahme beträgt 240.000.000 Euro brutto. Die genannten Kosten umfassen die Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276-1:2018-12. Die Kosten für die Kostengruppe 400 betragen 114.500.000 € brutto.
Mit dem Neubau stärkt der Freistaat Bayern seine digitale Infrastruktur und setzt Maßstäbe in puncto Sicherheit, Nachhaltigkeit und technologischer Innovation.
Auf einer Fläche von 18.364 m² ist der Neubau eines hochverfügbaren Rechenzentrums mit Bürobereich in Markt Schwaben mit einer Nutzungsfläche (NUF) von insgesamt ca. 13.000 m² geplant. Gegenstand der Beauftragung sind Leistungen für Inbetriebnahmemanagement und technisches Monitoring. Diese erfolgen für Planungs- (Generalplaner) und Bauleistungen (Totalunternehmer) bis zur Fertigstellung der Maßnahme nach Abschluss der Einregulierungsphase.
Die Planung erfolgt durch einen GP mit dem Leistungsspektrum: Objektplanung: Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Fachplanung: Technische Ausrüstung (KG 410-480), Tragwerksplanung Gebäude und Ingenieurbauwerke, Bauphysik: Bauakustik, Raumakustik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, BIM Management, Brandschutz, Übergeordnete besondere Leistungen, sowie Qualitätssicherung / Begleitung Totalunternehmer.
Der Generalplaner übernimmt die Leistungsphasen 1-4 gemäß HOAI. Er liefert grundlegende Aspekte der Leistungsphase 5. Anschließend beginnt der Totalunternehmer mit der Ausführungsplanung und erbringt die Leistungsphasen 5 bis 8. Das Projekt befindet sich derzeit in der Leistungsphase 2.
Das Rechenzentrum erfüllt die Verfügbarkeitsklasse VK3 mit redundanter Versorgung sowie weiterer Sicherheitsanforderungen und soll abschnittsweise in Betrieb genommen werden.
Neben höchsten Standards an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit wird ein Zielwert von ≤ 1,2 PUE sowie die Verifizierbarkeit Blauer Engel vorgegeben.
Die Arbeitsmethode BIM, das BIM Management durch den PS, kommt zum Einsatz zur präzisen Abstimmung aller Beteiligten, zur Koordination von Daten und Leistungen und zur Entwicklung zukunftssicherer Lösungen.
Das Gebäude unterliegt dem BSI-Schutzbedarf „hoch“. Besondere Anforderungen berücksichtigen die Erschütterungsempfindlichkeit, hochwasserangepasstes Bauen sowie den Schutz gegen äußere Einflüsse wie Spreng- oder Anpralllasten.
Die Kostenobergrenze für die Baumaßnahme beträgt 240.000.000 Euro brutto. Die genannten Kosten umfassen die Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276-1:2018-12. Die Kosten für die Kostengruppe 400 betragen 114.500.000 € brutto.
Mit dem Neubau stärkt der Freistaat Bayern seine digitale Infrastruktur und setzt Maßstäbe in puncto Sicherheit, Nachhaltigkeit und technologischer Innovation.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Maschinenbau und Elektrotechnik📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 000 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 26-071724
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Postleitzahl: 85570
Stadt: Markt Schwaben
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ebersberg
🏙️
Dauer: 116 Monate Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft.
Mit Vertragsschluss wird die Leistungsstufe 1B beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Stufenweise Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft.
Mit Vertragsschluss wird die Leistungsstufe 1B beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-24 08:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-24 08:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zugelassen sind nur Vertreter des Auftraggebers.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-11-24 08:30:00 📅
Zusätzliche Informationen: Zugelassen sind nur Vertreter des Auftraggebers.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-18 08:30:00 📅
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich ✅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Beschreibung:
Ein wesentlicher Teil der im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Inbetriebnahmemanagement und technischen Monitoring entstehenden Dokumente wird der Einstufung VS-NfD unterliegen. Für die Ausführung des Auftrags müssen sich alle Planungsbeteiligten, die Tätigkeiten in Bereichen des Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BaySÜG (Sabotageschutz) wahrnehmen sollen, gem. Art. 10 Abs. 1 BaySÜG einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) unterziehen.
Ein wesentlicher Teil der im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Inbetriebnahmemanagement und technischen Monitoring entstehenden Dokumente wird der Einstufung VS-NfD unterliegen. Für die Ausführung des Auftrags müssen sich alle Planungsbeteiligten, die Tätigkeiten in Bereichen des Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BaySÜG (Sabotageschutz) wahrnehmen sollen, gem. Art. 10 Abs. 1 BaySÜG einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) unterziehen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt III. 106.1) in den Vergabeunterlagen aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=301533
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt III. 106.1) in den Vergabeunterlagen aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=301533
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt III. 106.1) in den Vergabeunterlagen aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=301533
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt III. 106.1) in den Vergabeunterlagen aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=301533
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz,
Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen, Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche bei Nichtabführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger, behält der Auftraggeber
von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5 v.H. des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann stattdessen auch eine Bankbürgschaft stellen. Die Bankbürgschaft ist als selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der
Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Ausschluss der Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, zudem ohne Befristung, auszustellen. Einbehalte bzw. Sicherheiten nach Satz 1 und 2 für
Leistungen des Auftragnehmers aus den Leistungsstufen 1 - 4 sind spätestens nach erfolgter Teilabnahme dieser Leistungen nach § 9 Nummer 9.1 Abs. 2, 1. oder 2. Variante, auszuzahlen bzw. zurückzugeben, soweit der Auftraggeber nicht zu diesem Zeitpunkt bereits Ansprüche in Bezug auf diese Leistungen geltend gemacht hat.
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz,
Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen, Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche bei Nichtabführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger, behält der Auftraggeber
von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5 v.H. des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann stattdessen auch eine Bankbürgschaft stellen. Die Bankbürgschaft ist als selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der
Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Ausschluss der Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, zudem ohne Befristung, auszustellen. Einbehalte bzw. Sicherheiten nach Satz 1 und 2 für
Leistungen des Auftragnehmers aus den Leistungsstufen 1 - 4 sind spätestens nach erfolgter Teilabnahme dieser Leistungen nach § 9 Nummer 9.1 Abs. 2, 1. oder 2. Variante, auszuzahlen bzw. zurückzugeben, soweit der Auftraggeber nicht zu diesem Zeitpunkt bereits Ansprüche in Bezug auf diese Leistungen geltend gemacht hat.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Zum Nachweis der Eignung ist die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt III.106.1) mit den geforderten Nachweisen abzugeben.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-ohne-ava-sign.html
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Zum Nachweis der Eignung ist die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt III.106.1) mit den geforderten Nachweisen abzugeben.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-ohne-ava-sign.html
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Südbayern
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +498921762411📞
Fax: +498921762847 📠
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatl. Bauamt München 1, Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: 04989212320
Abteilung: Abt. T, Techn. Geschäftsleitung
Postanschrift: Peter-Auzinger-Str. 10
Postleitzahl: 81547
Kontaktperson: Staatl. Bauamt München 1, Vergabestelle
E-Mail: vergabe@stbam1.bayern.de📧
Telefon: +4989212320📞
Fax: +498921232476 📠
URL: https://www.stbam1.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 206-733864 (2026-10-22)