Am Standort des Ford-Werks Saarlouis hat Ford im November 2025 die Produktion des FOCUS eingestellt. Ford wird weiter, mit einer verringerten Beschäftigtenzahl auf Teilen des Geländes verbleiben. Das Gesamtgelände besteht aus dem ehemaligen Ford Werk, welches sich schrittweise auf eine Fläche mit der Bezeichnung „FCSP“ verkleinern wird und dem ehemals zugehörigen Ford Industrial Supplier Park „FISP“. Die freiwerdenden Flächen dienen der Neuansiedlung des Ravensburger Pharmakonzerns Firma Vetter, hierzu wird ein schrittweiser Rückbau von Flächen und der sich darauf und darunter befindlichen Infrastruktur, sowie deren Neugestaltung notwendig. Die vorliegende Teil-Maßnahme im Gesamtumgriff Industriefläche Saarlouis Roden (ISR) wird unter dem Begriff „Los 8: Leitungsverlegung“ geführt. Ortsbesichtigungstermine: Es wird den Bietern empfohlen, vor Abgabe eines Angebotes die Örtlichkeiten zu besichtigen. Es wurden zwei Termine vorgesehen: Donnerstag, 16. Juli 2026, 10–12 Uhr Freitag, 17. Juli 2026, 10–12 Uhr
Auftragsbekanntmachung (2026-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Industriefläche Saarlouis Roden Los 8: Leitungsverlegung
Kurze Beschreibung:
Am Standort des Ford-Werks Saarlouis hat Ford im November 2025 die Produktion des FOCUS eingestellt. Ford wird weiter, mit einer verringerten Beschäftigtenzahl auf Teilen des Geländes verbleiben.
Das Gesamtgelände besteht aus dem ehemaligen Ford Werk, welches sich schrittweise auf eine Fläche mit der Bezeichnung „FCSP“ verkleinern wird und dem ehemals zugehörigen Ford Industrial Supplier Park „FISP“.
Die freiwerdenden Flächen dienen der Neuansiedlung des Ravensburger Pharmakonzerns Firma Vetter, hierzu wird ein schrittweiser Rückbau von Flächen und der sich darauf und darunter befindlichen Infrastruktur, sowie deren Neugestaltung notwendig.
Die vorliegende Teil-Maßnahme im Gesamtumgriff Industriefläche Saarlouis Roden (ISR) wird unter dem Begriff „Los 8: Leitungsverlegung“ geführt.
Ortsbesichtigungstermine:
Es wird den Bietern empfohlen, vor Abgabe eines Angebotes die Örtlichkeiten zu
besichtigen.
Es wurden zwei Termine vorgesehen:
Donnerstag, 16. Juli 2026, 10–12 Uhr
Freitag, 17. Juli 2026, 10–12 Uhr
Am Standort des Ford-Werks Saarlouis hat Ford im November 2025 die Produktion des FOCUS eingestellt. Ford wird weiter, mit einer verringerten Beschäftigtenzahl auf Teilen des Geländes verbleiben.
Das Gesamtgelände besteht aus dem ehemaligen Ford Werk, welches sich schrittweise auf eine Fläche mit der Bezeichnung „FCSP“ verkleinern wird und dem ehemals zugehörigen Ford Industrial Supplier Park „FISP“.
Die freiwerdenden Flächen dienen der Neuansiedlung des Ravensburger Pharmakonzerns Firma Vetter, hierzu wird ein schrittweiser Rückbau von Flächen und der sich darauf und darunter befindlichen Infrastruktur, sowie deren Neugestaltung notwendig.
Die vorliegende Teil-Maßnahme im Gesamtumgriff Industriefläche Saarlouis Roden (ISR) wird unter dem Begriff „Los 8: Leitungsverlegung“ geführt.
Ortsbesichtigungstermine:
Es wird den Bietern empfohlen, vor Abgabe eines Angebotes die Örtlichkeiten zu
besichtigen.
Es wurden zwei Termine vorgesehen:
Donnerstag, 16. Juli 2026, 10–12 Uhr
Freitag, 17. Juli 2026, 10–12 Uhr
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E52938986
Titel: Bauleistungen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Maßnahme ist die umfassende infrastrukturelle Erschließung des Areals durch die Neuverlegung sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Stromtrassen. Ziel ist die Sicherstellung der medientechnischen Versorgung der Firma Vetter, der Neuversorgung des FISP, sowie die Stromversorgung des FCSP. Ein im Areal neu zu errichtendes Umspannwerk (gebaut durch VSE) welches der zukünftigen Stromversorgung dient, ist gleichsam mit Ver- und Entsorgungsleitungen anzubinden.
Die durch den AN in das Backbone einzuführenden Leitungen (Gas, Wasser, Sprinkler und Schmutzwasser) sind 20 cm ins Backbone einzubringen und anschließend zu verschließen.
Zusätzlich wird im Rahmen dieser Maßnahme durch den AN ein Leitungsgraben für die Verlegung von Fernwärmeleitungen an der östlichen Achse des Backbones (Ausführungsbereich B) hergestellt. Die Leitungsverlegung erfolgt bauseits durch Iqony.
Die Baumaßnahme ist in vier technisch und terminlich differenzierte Ausführungsbereiche (A/B/C/D) untergliedert, deren Fertigstellungsfristen projektbezogen abgestuft definiert sind:
Ausführungsbereich A erstreckt sich im Bereich unterhalb der sog. Conveyor-Brücke. Aufgrund bestehender Schnittstellen zu parallel geführten Baumaßnahmen und zur Vermeidung bauablaufbedingter Interferenzen ist für diesen Abschnitt eine verbindliche Fertigstellung bis spätestens 31.12.2026 vorgegeben.
Ausführungsbereich B umfasst die Herstellung der Versorgungstrassen zur Anbindung der Firma Vetter bis zum definierten Übergabepunkt (Backbone). Die Ausführung dieses Abschnitts hat spätestens bis zum 28.02.2027 zu erfolgen.
Ausführungsbereich C beinhaltet die Leitungsführung entlang des Bahndamms bis zum Umspannwerk sowie die Weiterführung vom Umspannwerk bis zum Übergabepunkt A/C. Dieser Trassenabschnitt ist mit einem Fertigstellungstermin bis spätestens 30.06.2027 vorgesehen.
Ausführungsbereich D umfasst die bautechnische Geländeaufbereitung im Bereich der künftig zu errichtenden Gas-Übergabestation. Die Leistungen dieses Abschnitts sind termingerecht bis spätestens 19.10.2026 auszuführen.
Die durch die Maßnahmen betroffenen versiegelten Bereiche sowie die darunterliegende Tragschichten (meist aus HO-Schotter) werden zurückgebaut. Auf dem Bahndamm wird der Gleisschotter zur Herstellung der Leitungsgräben abgetragen.
Gegenstand der Maßnahme ist die umfassende infrastrukturelle Erschließung des Areals durch die Neuverlegung sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Stromtrassen. Ziel ist die Sicherstellung der medientechnischen Versorgung der Firma Vetter, der Neuversorgung des FISP, sowie die Stromversorgung des FCSP. Ein im Areal neu zu errichtendes Umspannwerk (gebaut durch VSE) welches der zukünftigen Stromversorgung dient, ist gleichsam mit Ver- und Entsorgungsleitungen anzubinden.
Die durch den AN in das Backbone einzuführenden Leitungen (Gas, Wasser, Sprinkler und Schmutzwasser) sind 20 cm ins Backbone einzubringen und anschließend zu verschließen.
Zusätzlich wird im Rahmen dieser Maßnahme durch den AN ein Leitungsgraben für die Verlegung von Fernwärmeleitungen an der östlichen Achse des Backbones (Ausführungsbereich B) hergestellt. Die Leitungsverlegung erfolgt bauseits durch Iqony.
Die Baumaßnahme ist in vier technisch und terminlich differenzierte Ausführungsbereiche (A/B/C/D) untergliedert, deren Fertigstellungsfristen projektbezogen abgestuft definiert sind:
Ausführungsbereich A erstreckt sich im Bereich unterhalb der sog. Conveyor-Brücke. Aufgrund bestehender Schnittstellen zu parallel geführten Baumaßnahmen und zur Vermeidung bauablaufbedingter Interferenzen ist für diesen Abschnitt eine verbindliche Fertigstellung bis spätestens 31.12.2026 vorgegeben.
Ausführungsbereich B umfasst die Herstellung der Versorgungstrassen zur Anbindung der Firma Vetter bis zum definierten Übergabepunkt (Backbone). Die Ausführung dieses Abschnitts hat spätestens bis zum 28.02.2027 zu erfolgen.
Ausführungsbereich C beinhaltet die Leitungsführung entlang des Bahndamms bis zum Umspannwerk sowie die Weiterführung vom Umspannwerk bis zum Übergabepunkt A/C. Dieser Trassenabschnitt ist mit einem Fertigstellungstermin bis spätestens 30.06.2027 vorgesehen.
Ausführungsbereich D umfasst die bautechnische Geländeaufbereitung im Bereich der künftig zu errichtenden Gas-Übergabestation. Die Leistungen dieses Abschnitts sind termingerecht bis spätestens 19.10.2026 auszuführen.
Die durch die Maßnahmen betroffenen versiegelten Bereiche sowie die darunterliegende Tragschichten (meist aus HO-Schotter) werden zurückgebaut. Auf dem Bahndamm wird der Gleisschotter zur Herstellung der Leitungsgräben abgetragen.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erschließungsarbeiten📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Saarlouis
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-03 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 63 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2026-08-03 10:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-27 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 16a VOB/A EU nachgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1.1. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder in eine Handwerksrolle oder in einem vergleichbaren Register des jeweiligen Mitgliedstaates, § 6a Nr. 1 VOB/A-EU.
1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.
1.3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.
1.4. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
1.5. Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
1.6. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
1.7. Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns.
1.8. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
1.9. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket-RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen.
1.10. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.9. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen sowie die Vorlage des Formblattes 233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen) zu verlangen.
1.11. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.10. geforderten Nachweise vorzulegen.
1.12. Im Falle der Eignungsleihe nach § 6d VOB/A-EU ist nebst VHB-Bund-Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) eine Erklärung oder ein anderer geeigneter Verfügbarkeitsnachweis im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen vorzulegen.
Wird von § 6d VOB/A-EU Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen:
Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung (Formblatt VHB-Bund 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) des anderen Unternehmens erbracht werden.
1.13. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.1. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder in eine Handwerksrolle oder in einem vergleichbaren Register des jeweiligen Mitgliedstaates, § 6a Nr. 1 VOB/A-EU.
1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.
1.3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.
1.4. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
1.5. Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
1.6. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
1.7. Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns.
1.8. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
1.9. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket-RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen.
1.10. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.9. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen sowie die Vorlage des Formblattes 233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen) zu verlangen.
1.11. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.10. geforderten Nachweise vorzulegen.
1.12. Im Falle der Eignungsleihe nach § 6d VOB/A-EU ist nebst VHB-Bund-Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) eine Erklärung oder ein anderer geeigneter Verfügbarkeitsnachweis im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen vorzulegen.
Wird von § 6d VOB/A-EU Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen:
Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung (Formblatt VHB-Bund 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) des anderen Unternehmens erbracht werden.
1.13. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € und für Umweltschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall in Form einer Eigenerklärung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € und für Umweltschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall in Form einer Eigenerklärung.
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
3.1. Diesbezüglich sind folgende Sach- und Fachkundenachweise in Form einer Eigenerklärung vorzulegen:
• Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt GW 301 G2 und W2.
• Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt W 291
• Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt W 400-2
• Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt G 469
• DVS-Qualifikation (Schweißen von Kunststoffrohren).
• Für die Ausführung von Arbeiten an asbesthaltigen Materialien: Nachweis gemäß TRGS 519.
• Für die Ausführung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen: Nachweis gemäß TRGS 524.
• Für die allgemeine Sachkunde bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen: Nachweis über einen erfolgreich absolvierten Sachkunde-Lehrgang gemäß DGUV Regel 101-004.
• Qualifizierung bezüglich Verlegung von Stromkabel wie folgt:
o Qualifizierung nach VDE-AR-N 4220 (Bauunternehmen im Leitungstiefbau – Mindestanforderungen).
o Qualifizierung nach VDE-AR-N 4221 (Mindestanforderungen an ausführende Unternehmen in der Kabellegung).
o Qualifizierung nach VDE-AR-N 4222: Ausführungsvorgaben für das Legen von Schutzrohren und Kabeln im Erdreich für die allgemeine Versorgung mit elektrischer Energie, Nachrichtentechnik, Straßenbeleuchtung.
o Qualifizierung nach VDE AR N 4223 „Bauwerksdurchdringungen und deren Abdichtung für erdverlegte Leitungen“.
o Qualifizierung nach VDE-AR-N 4224: Sicherheit bei Arbeiten im Bereich von Netzanlagen – Ausführende, Aufsichtspersonen und Arbeitsvorbereitende: Anforderungen und Qualifikation.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3.1. Diesbezüglich sind folgende Sach- und Fachkundenachweise in Form einer Eigenerklärung vorzulegen:
• Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt GW 301 G2 und W2.
• Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt W 291
• Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt W 400-2
• Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt G 469
• DVS-Qualifikation (Schweißen von Kunststoffrohren).
• Für die Ausführung von Arbeiten an asbesthaltigen Materialien: Nachweis gemäß TRGS 519.
• Für die Ausführung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen: Nachweis gemäß TRGS 524.
• Für die allgemeine Sachkunde bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen: Nachweis über einen erfolgreich absolvierten Sachkunde-Lehrgang gemäß DGUV Regel 101-004.
• Qualifizierung bezüglich Verlegung von Stromkabel wie folgt:
o Qualifizierung nach VDE-AR-N 4220 (Bauunternehmen im Leitungstiefbau – Mindestanforderungen).
o Qualifizierung nach VDE-AR-N 4221 (Mindestanforderungen an ausführende Unternehmen in der Kabellegung).
o Qualifizierung nach VDE-AR-N 4222: Ausführungsvorgaben für das Legen von Schutzrohren und Kabeln im Erdreich für die allgemeine Versorgung mit elektrischer Energie, Nachrichtentechnik, Straßenbeleuchtung.
o Qualifizierung nach VDE AR N 4223 „Bauwerksdurchdringungen und deren Abdichtung für erdverlegte Leitungen“.
o Qualifizierung nach VDE-AR-N 4224: Sicherheit bei Arbeiten im Bereich von Netzanlagen – Ausführende, Aufsichtspersonen und Arbeitsvorbereitende: Anforderungen und Qualifikation.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage einer Eigenerklärung, dass mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2021) im Bereich von Leitungsverlegungs- und Tiefbauarbeiten vom Bieter erbracht wurden.
Zudem ist vom Bieter zu erklären, dass in der Gesamtheit der erbrachten Referenzprojekte die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sind:
• Ein Projekt im Bereich Verlegung von Gas- und/oder Wasserleitungen im Außenbereich (Infrastruktur);
• Ein Projekt im Bereich Verlegung von Strom- oder Energieversorgungskabeln (bspw. gemäß VDE-Regelwerk oder gleichwertig);
• Ein Projekt mit Erdarbeiten und Leitungsverlegungen auf kontaminierten Flächen oder ehemaligen Industrie- oder Gewerbeflächen mit nachgewiesener Schadstoffbelastung;
• Ein Projekt mit einem Auftrags- oder Abrechnungsvolumen von mind. 3,5 Mio. € netto.
Dabei muss der Bieter folgende Angaben anhand des Formblattes (Eigenerklärung zu Referenzprojekten) machen:
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Bezeichnung und eine kurze Beschreibung des Referenzprojekts;
• Auflistung der erbrachten Leistungen und der Leistungszeiträume (= Beginn und Abschluss);
• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
• Angabe des Auftrags- oder Abrechnungsvolumens (netto) in €.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage einer Eigenerklärung, dass mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2021) im Bereich von Leitungsverlegungs- und Tiefbauarbeiten vom Bieter erbracht wurden.
Zudem ist vom Bieter zu erklären, dass in der Gesamtheit der erbrachten Referenzprojekte die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sind:
• Ein Projekt im Bereich Verlegung von Gas- und/oder Wasserleitungen im Außenbereich (Infrastruktur);
• Ein Projekt im Bereich Verlegung von Strom- oder Energieversorgungskabeln (bspw. gemäß VDE-Regelwerk oder gleichwertig);
• Ein Projekt mit Erdarbeiten und Leitungsverlegungen auf kontaminierten Flächen oder ehemaligen Industrie- oder Gewerbeflächen mit nachgewiesener Schadstoffbelastung;
• Ein Projekt mit einem Auftrags- oder Abrechnungsvolumen von mind. 3,5 Mio. € netto.
Dabei muss der Bieter folgende Angaben anhand des Formblattes (Eigenerklärung zu Referenzprojekten) machen:
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Bezeichnung und eine kurze Beschreibung des Referenzprojekts;
• Auflistung der erbrachten Leistungen und der Leistungszeiträume (= Beginn und Abschluss);
• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
• Angabe des Auftrags- oder Abrechnungsvolumens (netto) in €.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten
die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der
Bieter hat
anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er
selbst bzw.
ein
nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten
zwei
Jahren •
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. §
98c des
Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. §
19
Abs. 1
Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt
worden
ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Es gelten
die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der
Bieter hat
anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er
selbst bzw.
ein
nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten
zwei
Jahren •
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. §
98c des
Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. §
19
Abs. 1
Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt
worden
ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
2) Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer 5.1.11) entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.
3) Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 27.07.2026 bei der Vergabestelle einzureichen.
4) Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.
5) Die Kosten für Angebote und deren Bearbeitung werden nicht erstattet.
6) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 13 VOB /A EU zu übermitteln. Angebote, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
7) Zur Vermeidung von Missverständnissen wird klargestellt, dass die in Ziffer 5.1.12 dieser Bekanntmachung aufgeführte Frist für die Einreichung der Angebote um 10:00 Uhr endet. Angebote, die nach Fristablauf (= 03.08.2026, 10:00 Uhr) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt, § 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU.
1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
2) Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer 5.1.11) entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.
3) Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 27.07.2026 bei der Vergabestelle einzureichen.
4) Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.
5) Die Kosten für Angebote und deren Bearbeitung werden nicht erstattet.
6) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 13 VOB /A EU zu übermitteln. Angebote, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
7) Zur Vermeidung von Missverständnissen wird klargestellt, dass die in Ziffer 5.1.12 dieser Bekanntmachung aufgeführte Frist für die Einreichung der Angebote um 10:00 Uhr endet. Angebote, die nach Fristablauf (= 03.08.2026, 10:00 Uhr) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt, § 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes
Nationale Registrierungsnummer: t:0681501994
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 6815014994📞
Fax: +49 6815013506 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Recht nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz
1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Recht nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz
1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 127-463757 (2026-07-03)