Information zu einer beabsichtigten Unterschwellenwertvergabe mit Binnenmarktrelevanz - InSAR-Auswertung für Erfassung von Bodenbewegungen über der Grube Schlema-Alberoda
Information zu einer beabsichtigten Unterschwellenwertvergabe mit Binnenmarktrelevanz - Interferometric Synthetic Aperture Radar (InSAR) - Auswertung von hochaufgelösten Satellitendaten für die Erfassung von Bodenbewegungen über der Grube Schlema-Alberoda.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-21.
Auftragsbekanntmachung (2023-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Oberirdische Vermessung
Referenznummer: 1228318-U53
Kurze Beschreibung:
“Information zu einer beabsichtigten Unterschwellenwertvergabe mit Binnenmarktrelevanz - Interferometric Synthetic Aperture Radar (InSAR) - Auswertung von...”
Kurze Beschreibung
Information zu einer beabsichtigten Unterschwellenwertvergabe mit Binnenmarktrelevanz - Interferometric Synthetic Aperture Radar (InSAR) - Auswertung von hochaufgelösten Satellitendaten für die Erfassung von Bodenbewegungen über der Grube Schlema-Alberoda.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Andere
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wismut GmbH
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Postleitzahl: D-09117
Postort: Chemnitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.wismut.de🌏
E-Mail: beschaffung@wismut.de📧
Telefon: +49 3718120-431📞
Fax: +49 3718120-430 📠
URL der Dokumente: http://www.wismut.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-06-21 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-26 📅
Datum des Beginns: 2023-09-10 📅
Datum des Endes: 2023-11-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 120-379118
ABl. S-Ausgabe: 120
Zusätzliche Informationen
“Die geplante Vergabe fällt nicht unter die Richtlinie EU 2014/24. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich wegen vermuteter Binnenmarktrelevanz. Gegen...”
Die geplante Vergabe fällt nicht unter die Richtlinie EU 2014/24. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich wegen vermuteter Binnenmarktrelevanz. Gegen diese sind in der Folge keine Rechtsbehelfe/Beschwerden möglich.
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Quelle: OJS 2023/S 120-379118 (2023-06-21)