Bedingungen für die Vertragserfüllung
Folgende Voraussetzungen müssen Anbieter samt Kooperationspartner u.a. vorweisen:
- Kenntnisse zum VN-Beschaffungswesen und Kontakte zu den offiziellen Beschaffungsstellen
- Erfahrungen in der Durchführung von Markterschließungsprojekten und im Bereich Akquisition und Projektmanagement;
- umfangreiches Kontaktnetzwerk zu Branchenverbänden und KMU
- Erfahrung in der Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen/Workshops
- Sehr gute deutsche Sprachkenntnisse für die Programmdurchführung in Deutschland und sehr gute englische Sprachkenntnisse für den Kontakt mit den Entscheidungstragenden der Vereinten Nationen;
Vorlage einer Referenzliste die in ihrer Art und im Umfang mit dem ausgeschriebenen Auftrag in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit internationalem Bezug, unter Angabe des Rechnungswertes der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber, vergleichbar ist. Der Bietende kann sich zum Nachweis seiner Eignung auch auf Nachunternehmer berufen. Hierzu ist ein rechtsverbindlicher Nachweis zur Einbindung von markt-, themen- bzw. projektadäquaten Kooperationspartnern erforderlich.
Nachweise über Ausbildungs-, Sprach- und Tätigkeitsprofile der für das Projekt vorgesehenen Personen, Eigenerklärungen zur Verwendung:
- Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitarbeitenden
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bietenden haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertretenden für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Historie, Struktur und maßgebliche Geschäftsfelder;
Anzahl der insgesamt derzeit Beschäftigten, sowie die Anzahl der davon als freie mitarbeitende Personen Beschäftigte;
Vorlage der Eigenerklärung bezüglich der restriktiven Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Verhaltensweise Russlands zur Destabilisierung in der Ukraine;
Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass das Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren der Liquidation befindet sowie dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Vorlage einer Erklärung nach
- § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen,
- § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen.
Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,- Euro ist eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung den Angebotsunterlagen beizufügen.