Beschreibung der Beschaffung
Die zu erbringende Leistung besteht aus zwei Arbeitspaketen, welche jeweils in
zwei Teillose untergliedert sind sowie einem weiteren, optional durch den AG zu
beauftragenden Arbeitspaket.
Im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“ (SP „S&L“) standen für Länder und
Kommunen zunächst Finanzhilfen in Höhe von ca. 1,01 Milliarden Euro bis einschließlich 2023
bereit. Mit dem Haushalt 2023 wurden weitere Mittel bis 2028 zur Verfügung gestellt und damit
die Grundlage für die Verstetigung des Programms geschaffen. Damit unterstützt der Bund die
Länder und Kommunen auch weiterhin bei dem Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen
geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems. Ziele des Programms
sind vor allem der Aufbau eines baulich möglichst getrennten Radnetzes sowohl in urbanen als
auch in ländlichen Räumen sowie die Bereitstellung moderner Abstellanlagen für Fahrräder.
Die bis mindestens 2028 verstetigten Finanzhilfen im SP „S&L“ ermöglichen die Umsetzung
zahlreicher neuer Vorhaben, sodass von einem weiterhin hohen Informations- und
Unterstützungsbedarf auszugehen ist. Zunehmend besteht dieser Bedarf nicht nur hinsichtlich des
Fahrradparkens an Bahnhöfen, sondern auch für weitere Schnittstellen des Öffentlichen
Personenverkehrs (ÖPV). Der Schaffung einer ausreichenden Anzahl solcher Abstellmöglichkeiten
an ÖPV-Stationen, insbesondere Zug-, Omnibus- und Trambahnhöfen bzw. zentraler
Verknüpfungspunkte von Tram- und Buslinien kommt eine Schlüsselrolle im intermodalen
Alltags- und Nahverkehr der Zukunft zu.
Um die Umsetzung vor Ort durch Information zu unterstützen und auf diese Weise insbesondere
die Kommunen in die Lage zu versetzen, eigenständig den Bau von Radabstellanlagen an ÖPVStationen
zu realisieren, möchte der AG mit zeitlicher Befristung bis zunächst Mitte 2026 die
bestehende Informationsstelle „Fahrradparken am Bahnhof“ zu einer Informationsstelle
„Fahrradparken“ weiterentwickeln. Diese soll mithilfe der nachfolgend beschriebenen,
umfangreichen Informations- und Unterstützungsangebote ab 01.01.2024 ihren Dienst
aufnehmen, die bisherigen Erkenntnisse aufgreifen und dabei gezielt auch weitere ÖPVSchnittstellen
berücksichtigen. Realisiert werden soll zudem die Sammlung der relevanten
Wissensbestände (d. h. bestehende Studien, Publikationen der Informationsstelle 2021-2023 und
neu zu erarbeitende Informationen) sowie deren aktive und serviceorientierte Weitergabe
insbesondere an die interessierten Kommunen, aber auch an sonstige relevante Akteure.